Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Ein Gesuch muss frühzeitig bei der zuständigen Stelle eingereicht werden und bedarf etwas Vorbereitung. Es steht Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten frei, jedes Studium zu wählen und auszuüben (Zulassungsbedingungen vorausgesetzt). Es ist jedoch wichtig, bereits vor Beginn des Studiums die speziellen Modalitäten abzuklären.

Nachteilsausgleich bedeutet die verhältnismässige Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen, die notwendig sind, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Die Lernziele selbst dürfen dabei nicht angepasst werden. Mögliche Anpassungen sind Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen, Benutzen von Hilfsmitteln etc.

Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich sind das Vorliegen einer von einer Fachstelle diagnostiziert und bestätigten Behinderung oder chronischen Krankheit, aufgrund derer nachweislich Nachteile im Studium entstehen, die Studierenden aber grundsätzlich in der Lage sind, die geforderten Lernziele zu erreichen. Um die entstehenden Nachteile auszugleichen, kann ein Nachteilsausgleichsgesuch gestellt werden. Zuständig für den Entscheid sind die jeweiligen Fakultäten oder Institute.

  1. Nehmen Sie Kontakt auf mit der zuständigen Stelle Ihrer Fakultät, der Studienfachberatung oder der Anlaufstelle für Chancengleichheit der Universität Bern.
  2. Erstellen Sie ein Gesuch mit vorhandenem Arztzeugnis. Im Gesuch werden die individuellen Anpassungsmassnahmen beantragt.
  3. Für die Form des Gesuchs informieren Sie sich bei der entsprechenden Stelle Ihrer Fakultät oder des Instituts.
  4. Reichen Sie das Gesuch mindestens 3 Monate vor den Leistungskontrollen ein. Je früher Dozierende informiert sind, umso flexibler kann auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden.
  5. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid sowie das weitere Vorgehen von der Fakultät oder dem Institut zugeschickt.

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheiten können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können. Beachten Sie folgendes:

  • Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor den Leistungskontrollen bei der Prüfungskommission vorliegen. Ohne Arztzeugnis oder Nachweis einer Behinderung können Gesuche nicht bearbeitet werden.
  • Lassen Sie sich von der Studienfachberatung beraten, wie die Prüfungsmodifikation aussehen könnte.
  • Formulieren Sie bereits Vorschläge, da Sie selbst am besten wissen, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie diese ausgeglichen werden können.
  • Ein ärztliches Attest muss bei einem krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt der Prüfungskommission vorgelegt werden.
  • Wenn krankheitsbedingte Beschwerden akut während der Leistungskontrolle auftreten, machen Sie die Prüferin / den Prüfer sofort darauf aufmerksam. Die Leistungskontrolle muss abgebrochen werden. Im Anschluss ist sofort ein Arzt aufzusuchen und eine ärztliche Bescheinigung an die Prüfungskommission einzureichen
  • Verlängerung der Prüfungszeit
  • Individuelle Pausen, die nicht an die Prüfungszeit angerechnet werden
  • Separater ruhiger Raum
  • Hilfsmittel wie z. B. Laptop, spezielle Software
  • Verlängerung der Abgabefristen von Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Änderung der Prüfungsform (z. B. mündliche statt schriftliche Prüfungen oder umgekehrt)
  • Reservation eines geeigneten Platzes
  • Prüfungsunterlagen im angepassten Digitalformat
  • Studienzeitverlängerung
  • Vereinfachte Wiederaufnahme des Studiums nach Unterbruch
  • Technische Hilfsmittel
  • Notetaker/Innen oder Assistenz
  • Frühzeitiger Zugang zu Studienunterlagen
  • Studienmaterialien im angepassten Digitalformat
  • Reservation eines geeigneten Sitzplatzes bei Veranstaltungen

Theologische Fakultät

 Ansprechperson: Nadja Bucheli

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Ansprechperson: Babette Valerie Schweizer

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Ansprechperson: Kathrin Balmer

Medizinische Fakultät

Ansprechperson: Claudia Buser

Vetsuisse Fakultät

Ansprechperson: Dr. med. vet. Brigitte Hentrich

Philosophisch-historische Fakultät

Ansprechperson: Korbinian Seitz

Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät

Psychologisches Institut: Ansprechperson: Simon Weber

Erziehungswissenschaftliches Institut: Ansprechperson: David Glauser

Sportwissenschaftliches Institut: Ansprechperson: Dr. Lukas Magnaguagno

Philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Ansprechperson: Studienleitung des Studiengangs