Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Ein Gesuch muss frühzeitig bei der zuständigen Stelle eingereicht werden und bedarf etwas Vorbereitung. Es steht Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten frei, jedes Studium zu wählen und auszuüben (Zulassungsbedingungen vorausgesetzt). Es ist jedoch wichtig, bereits vor Beginn des Studiums die speziellen Modalitäten abzuklären.
Nachteilsausgleich bedeutet die verhältnismässige Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen, die notwendig sind, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Die Lernziele selbst dürfen dabei nicht angepasst werden. Mögliche Anpassungen sind Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen, Benutzen von Hilfsmitteln etc.
Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich
Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich sind das Vorliegen einer von einer Fachstelle diagnostiziert und bestätigten Behinderung oder chronischen Krankheit, aufgrund derer nachweislich Nachteile im Studium entstehen, die Studierenden aber grundsätzlich in der Lage sind, die geforderten Lernziele zu erreichen. Um die entstehenden Nachteile auszugleichen, kann ein Nachteilsausgleichsgesuch gestellt werden. Zuständig für den Entscheid sind die jeweiligen Fakultäten oder Institute.
Vorgehen
- Nehmen Sie Kontakt auf mit der zuständigen Stelle Ihrer Fakultät, der Studienfachberatung oder der Anlaufstelle für Chancengleichheit der Universität Bern.
- Erstellen Sie ein Gesuch mit vorhandenem Arztzeugnis. Im Gesuch werden die individuellen Anpassungsmassnahmen beantragt.
- Für die Form des Gesuchs informieren Sie sich bei der entsprechenden Stelle Ihrer Fakultät oder des Instituts.
- Je früher Dozierende informiert sind, umso flexibler kann auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden.
- Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid sowie das weitere Vorgehen von der Fakultät oder dem Institut zugeschickt.
Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen und Studienleistungen
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheiten können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können. Beachten Sie folgendes:
- Der Antrag muss so früh wie möglich bei der Ansprechstelle an der Fakultät eingereicht werden. Bitte beachten Sie die spezifischen Fristen der Fakultäten.
- Lassen Sie sich von der Studienfachberatung beraten, wie die Prüfungsmodifikation aussehen könnte.
- Formulieren Sie bereits Vorschläge, da Sie selbst am besten wissen, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie diese ausgeglichen werden können.
- Ein ärztliches Attest muss bei einem krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt der Prüfungskommission vorgelegt werden.
- Wenn krankheitsbedingte Beschwerden akut während der Leistungskontrolle auftreten, machen Sie die Prüferin / den Prüfer sofort darauf aufmerksam. Die Leistungskontrolle muss abgebrochen werden. Im Anschluss ist sofort ein Arzt aufzusuchen und eine ärztliche Bescheinigung an die Prüfungskommission einzureichen
Wichtige Hinweise zur Gesuchsstellung
- Verlängerung der Prüfungszeit
- Individuelle Pausen, die nicht an die Prüfungszeit angerechnet werden
- Separater ruhiger Raum
- Hilfsmittel wie z. B. Laptop, spezielle Software
- Verlängerung der Abgabefristen von Seminar- und Abschlussarbeiten
- Änderung der Prüfungsform (z. B. mündliche statt schriftliche Prüfungen oder umgekehrt)
- Reservation eines geeigneten Platzes
- Prüfungsunterlagen im angepassten Digitalformat
Beispiele für anderweitige Nachteilsausgleiche
- Studienzeitverlängerung
- Vereinfachte Wiederaufnahme des Studiums nach Unterbruch
- Technische Hilfsmittel
- Notetaker/Innen oder Assistenz
- Frühzeitiger Zugang zu Studienunterlagen
- Studienmaterialien im angepassten Digitalformat
- Reservation eines geeigneten Sitzplatzes bei Veranstaltungen
Ansprechstellen zum Nachteilsausgleich an den Fakultäten
Theologische Fakultät
Ansprechperson: Wiebke Monson
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Ansprechperson: Babette Valerie Schweizer
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Ansprechperson: Kathrin Balmer
Medizinische Fakultät
Ansprechperson: Claudia Buser
Vetsuisse Fakultät
Ansprechperson: Dr. med. vet. Brigitte Hentrich
Philosophisch-historische Fakultät
Ansprechperson: Tanisha Pandey
Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät
Psychologisches Institut: Ansprechperson: Simon Weber
Erziehungswissenschaftliches Institut: Ansprechperson: Kobika Baier
Sportwissenschaftliches Institut: Ansprechperson: Doris Kern
Philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Ansprechperson: Studienleitung des Studiengangs