Feiertage und Urlaubsplanung
Folgende arbeitsfreie Tage gelten für die Universität Bern:
2024 | 2025 | |
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Neujahr | 1. Januar | 1. Januar |
Berchtoldstag | 2. Januar | 2. Januar |
Karfreitag | 29. März | 18. April |
Ostermontag | 1. April | 21. April |
Auffahrt | 9. Mai | 29. Mai |
Pfingstmontag | 20. Mai | 9. Juni |
Nationalfeiertag Schweiz | 1. August | 1. August |
Heiliger Abend | 24. Dezember (Nachmittag) | 24. Dezember (Nachmittag) |
Weihnachten | 25. Dezember | 25. Dezember |
Stephanstag | 26. Dezember | 26. Dezember |
Silvester | 31. Dezember (Nachmittag) | 31. Dezember (Nachmittag) |
Tipps für die Urlaubsplanung
- Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag (z.B. Samstag oder Sonntag), besteht kein Anspruch auf Kompensation.
- Am Vortag von Feiertagen schliessen Geschäfte und Supermärkte schon am späten Nachmittag. Es ist ratsam, Einkäufe frühzeitig zu erledigen.
- Wie an Sonntagen bleiben auch an Feiertagen alle Geschäfte und viele Restaurants geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte an Bahnhöfen und Tankstellenshops.
- Beliebte Urlaubszeiten sind die Tage rund um Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Weihnachten und im Sommer der Monat Juli (wegen der Schulferien).
- An der Universität Bern sind die Nachmittage des 24. und 31. Dezember arbeitsfrei.
- Zwischen Weihnachten und Neujahr bis einschliesslich 2. Januar sind viele Büros an der Universität nicht voll besetzt oder bleiben geschlossen.
Von Kanton zu Kanton kann es unterschiedliche Feiertage geben (z.B. religiöse Feiertage oder wegen regionaler Bräuche).
Spezielle Bestimmungen und rechtliche Ansprüche
Bei Detailfragen zu Präsenzarbeitszeiten oder Ferienanspruch, wenden Sie sich bitte an die Personalbeauftragten am Institut oder konsultieren Sie die Webseite der Abteilung Personal (uni-intern).