Institutionelle Akkreditierung
Die Institutionelle Akkreditierung ist gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht «Universität» und den im Gesetz vorgesehenen Erhalt von Bundesbeiträgen.
Mit dem Akkreditierungsentscheid, den die Universität Bern am 24. September 2021 erhalten hat, ist die Universität für eine Dauer von sieben Jahren auflagenfrei vom Schweizerischen Akkreditierungsrat akkreditiert.
In ihrem Bericht haben die Gutachtenden der Universität Bern ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Sie sind in ihren Analysen und Bewertungen zum Schluss gekommen, dass die Universität Bern über ein leistungsfähiges, alle Bereiche und Prozesse der Hochschule umfassendes Qualitätssicherungssystem verfügt. Besonders positiv erwähnten die Gutachtenden zudem die gelungene Partizipation aller Fakultäten, Stände sowie Mitarbeitenden des Zentralbereichs an der Entwicklung, Implementierung und Umsetzung der QSE-Prozesse.
Die Universität Bern hat nun die Vorbereitungen für die Institutionelle Reakkreditierung 2028 aufgenommen und mit der Projektplanung begonnen. Ziel ist, die hohe Qualität in Lehre, Forschung und Dienstleistungen weiterhin mit einem auflagenfreien Akkreditierungsbescheid nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
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