Postdoc

Ein Postdoktorat an der Universität Bern kann im Rahmen von Stellen, die von der Universität ausgeschrieben werden, oder über die Einwerbung eines Stipendiums gemacht werden. Es gibt an der Universität Stellen, deren Tätigkeitsprofil einen höheren Anteil an Lehre und administrativen Aufgaben beinhaltet und eine mehrjährige Laufzeit hat, wie auch Postdoktorate, die über Drittmittel finanziert werden und hauptsächlich Forschungsarbeit bedeuten. Allen neuen Postdoc-Stellen ist ab dem 1. August 2019 aber gemeinsam, dass mindestens die Hälfte eines Vollzeitarbeitspensums für die eigene wissenschaftliche Qualifikation (Protected Research Time) eingesetzt wird. Nähere Informationen finden sich auf den uniinternen Webseiten.

Es gibt grosse in- wie ausländische Förderagenturen, die auf kompetitiver Basis Stipendien vergeben. Diese können nur eine kurze, aber auch mehrjährige Förderzeit vorsehen, einen Ortswechsel voraussetzen, Rückkehroptionen an die Heimatinstitution beinhalten, oder aber auch nach Erwerb der notwendigen Qualifikationen mehrjährige Forschungsprojekte ermöglichen, die den Projektleiterinnen und -leiter eine sehr hohe wissenschaftliche Unabhängigkeit garantieren.

Neue Postdoktoratsvereinbarung

Die Postdoktoratsvereinbarung dient als Stellenbeschreibung und regelt individuelle Aspekte der Anstellung, die für die aktuelle Phase des Postdoktorats relevant sind. Sie wird zu Beginn der Anstellung mit der Hauptbetreuungsperson abgeschlossen.​

Basierend auf einer grossen Befragung aller Postdocs und Betreuungspersonen wurde die Vereinbarung im Herbst 2025 überarbeitet.

Neuerungen:

  • Die Postdoktoratsvereinbarung ist vom Mitarbeitendengespräch (MAG) losgelöst.
  • Sie wird einmalig zu Beginn der Anstellung ausgefüllt.
  • Die jährliche Evaluation der Forschungsleistungen findet neu im Rahmen des MAG statt, für das es auch ein neues Formular gibt.
  • In der Postdoktoratsvereinbarung werden nun auch Aspekte wie die PRT oder die Work-Life-Balance thematisiert.

Die neuen Unterlagen können ab sofort verwendet werden. Für die MAG-Runde 2025 stehen als Übergangslösung noch die alten Unterlagen zur Verfügung. Spätestens ab Herbstsemester 2026 sind die neuen Dokumente zu verwenden.