Mobilität und Austausch Incoming

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Pass und Visum
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Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und davon, ob Sie regulär an der Universität Bern studieren oder ein bis zwei Semester als Austauschstudierende zugelassen sind.

Sie müssen nach Ihrer Einreise in die Schweiz bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern (bzw. bei den Behörden Ihrer Wohngemeinde) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vom Internationalen Büro.

Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung: ca. CHF 90 

Fast alle Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA Ländern benötigen ein Visum. Auskunft über die Visumspflicht und den Visumsantrag erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz in ihrem Heimatland. Bitte beachten Sie, dass es mindestens 8 Wochen dauert bis Ihr Visum ausgestellt ist. Mit einem Touristenvisum dürfen Sie in der Schweiz nicht studieren.

Für Ihr Visum bzw. die Aufenthaltsbewilligung müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens CHF 1'500 pro Monat zur Verfügung haben. Beispiele für diesen Finanznachweis: aktueller Bankkontoauszug, Bestätigung einer Person, die Sie finanziell unterstützt (mit Passkopie) und/oder Stipendien-Nachweis. 

Nach Ihrer Einreise in die Schweiz müssen Sie bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern (bzw. bei den Behörden Ihrer Wohngemeinde) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vom Internationalen Büro. 

Falls Sie nicht in der Stadt Bern wohnen, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz.

Staatsangehörige der EU/EFTA benötigen kein Visum zum Studium in der Schweiz.

Nach Ankunft in Bern müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern via Anmeldeformular anmelden. Dieses muss komplett und mit allen erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und an die Einwohnerdienste der Stadt Bern zugestellt werden. Es werden keine Anmeldungen mehr direkt am Schalter vorgenommen. Die Unterlagen können auch via E-Mail gesendet werden, jedoch nur in PDF-Format und in guter Qualität. 

Beachten Sie dazu bitte die Informationen zu den Anmeldeformalitäten (unter: Studierende Ausländerinnen und Ausländer) der Stadt Bern. 

Die Studierenden werden nach erfolgter Anmeldung aufgeboten, persönlich an der untenstehenden Adresse zur Erfassung der biometrischen Daten (Ausweis in Kreditkartenformat) vorzusprechen. Die Gebühren werden direkt vor Ort einkassiert. 

Einwohnerdienste der Stadt Bern (bei Wohnsitz in der Stadt Bern - Postleitzahl 3000 - 3027):
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

Falls Sie nicht in der Stadt Bern wohnen, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz.

Fast alle Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA Ländern benötigen ein Visum zum Studium in der Schweiz. Auskunft über die Visumspflicht und den Visumsantrag erhalten Sie bei der Schweizer Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland. Das Visumsverfahren dauert in der Regel mindestens 8 Wochen. 

Für die Einreise ist ein Studierendenvisum erforderlich. Wenn Sie mit einem Touristenvisum in die Schweiz einreisen, erhalten Sie in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis und können nicht in der Schweiz studieren. Auch wenn Sie bereits eine Aufenthaltsbewilligung eines EU/EFTA-Staates besitzen, müssen Sie trotzdem ein Schengen-Visum mit dem Zweck „Studienaufenthalt in der Schweiz“ bei der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung beantragen. 

Nach Ankunft in Bern müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern via Anmeldeformular anmelden. Dieses muss komplett und mit allen erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und an die Einwohnerdienste der Stadt Bern zugestellt werden. Es werden keine Anmeldungen mehr direkt am Schalter vorgenommen. Die Unterlagen können auch via E-Mail gesendet werden, jedoch nur in PDF-Format und in guter Qualität. 

Beachten Sie dazu bitte die Informationen zu den Anmeldeformalitäten (unter: Studierende Ausländerinnen und Ausländer) der Stadt Bern. 

Die Studierenden werden nach erfolgter Anmeldung aufgeboten, persönlich an der untenstehenden Adresse zur Erfassung der biometrischen Daten (Ausweis in Kreditkartenformat) vorzusprechen. Die Gebühren werden direkt vor Ort einkassiert. 

Einwohnerdienste der Stadt Bern (bei Wohnsitz in der Stadt Bern - Postleitzahl 3000 - 3027):
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

Falls Sie nicht in der Stadt Bern wohnen, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz.