Einreise
Reisedokumente
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Reisedokument (ID oder Pass). Prüfen Sie die Ablauffrist und erneuern Sie das Dokument bei Bedarf. In der Regel erwarten die Schweizer Behörden eine Mindestgültigkeit von 12 Monaten.
EU/EFTA-Angehörige
EU/EFTA-Angehörige dürfen ohne ein Visum in die Schweiz einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten ("Freizügigkeitsabkommen").
Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die aktuelle rechtliche Situation mit Ihrem EU-Herkunftsland und sprechen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem anstellenden Institut ab.
Nicht-EU/EFTA-Angehörige
In den meisten Fällen benötigen Drittstaater ein Visum zusammen mit einer Arbeitsbewilligung. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuellen Einreise- und Visumbestimmungen bei der Schweizer Vertretung im Ausland.
Das anstellende Institut ist für die Arbeitsbewilligung zuständig. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit dem anstellenden Institut auf und besprechen Sie die Zuständigkeiten und Abläufe.
Die Bearbeitungszeit für Visum und Arbeitsbewilligung kann 8-12 Wochen betragen.
- Auch Personen im Sabbatical oder mit einem Stipendium von ihrer Heimatuniversität benötigen ein Visum mit einer Arbeitsbewilligung. Kontaktieren Sie Ihr gastgebendes Institut für weitere Absprachen.
- Für Drittstaatenangehörige mit gültigem EU-Aufenthaltstitel sind die Einreisebedingungen erleichtert. Klären Sie dennoch mit dem anstellenden Institut den genauen Ablauf.
- Wenn Sie Ihre Familie gleichzeitig mit in die Schweiz bringen möchten, besprechen dies ebenfalls frühzeitig mit dem anstellenden Institut und kümmern Sie sich um ein Visum für Familiennachzug.
