Eine Beurlaubung kann nur im Rahmen der Semestereinschreibung auf Selfservice beantragt werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.
Fristen für ein Gesuch
| Herbstsemester | Frühjahrssemester | |
|---|---|---|
| Elektronischer Antrag auf Beurlaubung | 31. August | 31. Januar |
| Einreichung der erforderlichen Belege | 15. September | 15. Februar |
Doktorierende
Für Doktorierende ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie können sich aber von der Immatrikulationspflicht dispensieren lassen, sofern weder materielle noch personelle Leistungen der Universität Bern in Anspruch genommen werden.
