Krankenversicherung
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Innert drei Monaten müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
Bestimmte Personengrupppen können sich vom Versicherungsobligatorium befreien lassen.
Obligatorische Krankenversicherung
Grundsätzlich unterstehen alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen der Krankenversicherungspflicht. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein. Wer neu in der Schweiz ist, sollte sich rasch um eine entsprechende Versicherung kümmern (in der Regel gilt eine Frist von ca. drei Monaten ab Einreise).
Sie können frei wählen bei welcher schweizerischen Krankenkasse Sie Ihre Grundversicherung abschließen. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes in die Grundversicherung aufnehmen.
Da die gesetzlichen Vorgaben für medizinische Leistungen für alle Krankenkassen gleich sind, lohnt sich ein Prämienvergleich. In der Regel kann man im November jeden Jahres den Versicherungsvertrag kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Prämienvergleich und Offerten
Befreiungsmöglichkeiten
Im Kanton Bern sind Ausnahmen von der Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Nachweis eines gleichwertigen, anerkannten Versicherungsschutzes möglich. Dazu gehören:
- Internationale Studierende / Personen in Aus- und Weiterbildung
- Entsandte
- Personen, die im Heimatland obligatorisch versichert sind (ausserhalb EU/EFTA)
- Grenzgänger/innen
(Liste nicht abschliessend)
Wer im Kanton Bern wohnt, muss ein entsprechendes Befreiungsgesuch online beim Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern einreichen.
Notfall
Der City Notfall in der Stadt Bern ist eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle, welche nicht direkt in einem Spital behandelt werden müssen. Die Walk-In Notfallpraxis gewährt eine rasche medizinische Notversorgung ohne Voranmeldung und ist täglich von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
