Krankenversicherung

In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Innert drei Monaten müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.

Bestimmte Personengrupppen können sich vom Versicherungsobligatorium befreien lassen. 

 

Grundsätzlich unterstehen alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen der Krankenversicherungspflicht. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein. Wer neu in der Schweiz ist, sollte sich rasch um eine entsprechende Versicherung kümmern (in der Regel gilt eine Frist von ca. drei Monaten ab Einreise). 

Sie können frei wählen bei welcher schweizerischen Krankenkasse Sie Ihre Grundversicherung abschließen. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes in die Grundversicherung aufnehmen.

Da die gesetzlichen Vorgaben für medizinische Leistungen für alle Krankenkassen gleich sind, lohnt sich ein Prämienvergleich. In der Regel kann man im November jeden Jahres den Versicherungsvertrag kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. 

 

Wichtig

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Nach etwa drei Monaten werden Personen, die noch keine Versicherung abgeschlossen haben, vom Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern angeschrieben und aufgefordert, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen. Dieser Aufforderung sollte dringend nachgekommen werden, da das Amt für Sozialversicherungen ansonsten eine Krankenkasse zuweisen kann. 

Im Kanton Bern sind Ausnahmen von der Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Nachweis eines gleichwertigen, anerkannten Versicherungsschutzes möglich. Dazu gehören:

  • Internationale Studierende / Personen in Aus- und Weiterbildung
  • Entsandte
  • Personen, die im Heimatland obligatorisch versichert sind (ausserhalb EU/EFTA)
  • Grenzgänger/innen

(Liste nicht abschliessend)

Wer im Kanton Bern wohnt, muss ein entsprechendes Befreiungsgesuch online beim Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern einreichen.

Wichtig

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Jeder Kanton entscheidet selbst über die Kriterien für Befreiungsmöglichkeiten. Personen, die nicht im Kanton Bern wohnen, müssen sich an die zuständige Stelle ihres Wohnkantons wenden. Zieht jemand neu aus einem anderen Kanton zu, muss er oder sie sich mit dem Berner Amt für Sozialversicherungen in Verbindung setzen.

Notfall

Pictogram Krankenhaus

Der City Notfall in der Stadt Bern ist eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle, welche nicht direkt in einem Spital behandelt werden müssen. Die Walk-In Notfallpraxis gewährt eine rasche medizinische Notversorgung ohne Voranmeldung und ist täglich von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.