Studienangebote Doktorat

Förderprogramm «UniBE Short Travel Grants for (Post)Docs»

Mit dem Förderprogramm «UniBE Short Travel Grants for (Post)Docs» unterstützt die Universität Bern Kurzforschungsaufenthalte von Doktorierenden und Postdoktorierenden zwecks Weiterentwicklung ihre eigenen Forschungsprojekte.

Finanziert werden Reise- und Unterkunftskosten für Forschungsaufenthalte (Feldforschungsaufenthalte, Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen, wissenschaftliche Arbeiten in Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven, Laboren) im Ausland, welche mindestens zwei und maximal acht Wochen dauern. Der maximale Förderbeitrag pro Antrag beträgt CHF 7'000.- für Aufenthalte innerhalb Europas und CHF 8'000.- für Aufenthalte ausserhalb Europas.

Die Aktivität, die im Rahmen des beantragten Forschungsaufenthaltes ausgeübt wird, muss eine substanzielle Wirkung auf den Fortschritt des Forschungsprojektes der Antragstellerin bzw. des Antragstellers entfalten.

Antragsberechtigt sind:

  • In der Forschung tätige Doktorierende, die zum Zeitpunkt des Eingabetermins seit mind. sechs Monaten und nach dem Aufenthalt für mind. sechs weitere Monate an der UniBE als Doktorierende immatrikuliert sind.
  • Early Postdocs, Advanced Postdocs, Senior Research Assistants sowie Postdoktorierende mit einem Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowship, die zum Zeitpunkt des Eingabetermins seit mindestens drei Monaten und nach dem Aufenthalt für mind. sechs weitere Monate an der UniBE als Postdocs angestellt sind.
  • Nachwuchsforschende auf Postdoc-Niveau mit einer (seit mindestens drei Monaten und nach Ablauf des Aufenthalts für mind. sechs weitere Monate) Anstellung am Inselspital Bern, sofern sie einen substanziellen Anteil ihrer Forschungstätigkeit an der Universität Bern absolvieren und dort über einen entsprechenden Arbeitsplatz verfügen.

Der Finanzierungsbedarf für den beantragten Forschungsaufenthalt muss plausibel begründet werden.

Nicht antragsberechtigt sind Doktorierende und Postdoktorierende bzw. Nachwuchsforschende auf Postdoc-Niveau, sofern ihnen eine vergleichbare Mobilitätsförderung z.B. im Rahmen ihrer Anstellung an der Universität Bern bzw. am Inselspital Bern oder einer Mitgliedschaft in einer Graduate School zusteht oder wenn eine zugesicherte Förderung für denselben Forschungsaufenthalt bereits von einer anderen universitätsinternen oder -externen Stelle vorliegt.

Es gibt jährlich zwei Eingabefristen, jeweils per 01. März und per 01. September.

Die nächste Antragsfrist

01. September 2024

Es wird empfohlen, den Beginn des geplanten Forschungsaufenthaltes frühestens zwei Monate nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist anzusetzen. Bei beantragten Forschungsaufenthalten, deren Antritt innerhalb dieser zweimonatigen Frist erfolgt, liegt im Falle einer Ablehnung des Antrags das Finanzierungsrisiko beim jeweiligen Institut. Es werden darüber hinaus keine Beiträge für bereits absolvierte Forschungsaufenthalte ausgerichtet.