Organisatorisches Erneuerung Semestereinschreibung

Ablauf und Zeitpunkt: Studierende

Sie wollen auch im kommenden Semester Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen? Dazu müssen Sie immatrikuliert sein. Mit dem elektronischen Semesterkontrollblatt können Sie Ihre Einschreibung für das nächste Semester erneuern und gleichzeitig Ihre Daten kontrollieren und allenfalls korrigieren. Wenn Sie kurz vor dem Studienabschluss stehen und unsicher sind, ob Sie sich für das nächste Semester noch immatrikulieren müssen, kontaktieren Sie auf jeden Fall die zuständige Fakultät, um zu erfahren, bis wann Sie sich spätestens für den Abschluss anmelden müssen.

Sie schliessen Ihr Studium im laufenden Semester ab und möchten sich exmatrikulieren? Oder Sie unterbrechen Ihr Studium für eines oder mehrere Semester? Dann verwenden Sie dazu ebenfalls Selfservice.

Sie wollen Ihr Parallelstudium fortsetzen und nur das Hauptstudium abschliessen? Diese Änderung können Sie nicht selbst vornehmen. Wenden Sie sich unbedingt vor der Bearbeitung des Semesterkontrollblatts an die ZIB (info.zib@unibe.ch).

Sie möchten Ihren Major oder Minor oder den gesamten Studiengang wechseln?

Wählen Sie die Option "Weiterstudieren mit geändertem Studienprogramm" und danach die Option "Änderung Studienprogramm Major Minor".

Wenn Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, benötigen wir zusätzlich einen Einstufungsbescheid des Dekanats der zuständigen Fakultät. Sind Sie wegen Prüfungsmisserfolg vom Weiterstudium im bisherigen Fach ausgeschlossen, können Sie einen Fachwechsel bis zehn Tage nach Bekanntwerden des Ausschlusses beantragen.

Falls Sie Ihr Kontrollblatt bereits ausgefüllt haben und die Änderung unbedingt nötig ist, sind die Fristen für einen E-Mail-Antrag an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung zu beachten.

Fristen für Wechsel Studienprogramm

In Bern immatrikulierte Bachelorstudierende verwenden für die Anmeldung zum Masterstudium das Semesterkontrollblatt. Eine Neuanmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aktuell exmatrikuliert sind.

Der Antrag auf Umschreibung - Option "Einen Stufenwechsel zum Master vornehmen" - wird erst bewilligt, wenn der Abschluss durch KSL gemeldet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie im Bachelor eingeschrieben und erhalten nach Bezahlung der Studien- und Semestergebühr eine Immatrikulationsbestätigung für den Bachelorstudiengang, wenn der Abschluss noch nicht erfolgt ist. Falls Sie einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang studieren wollen, benötigen wir eine Einstufung des zuständigen Dekanats.

Extracurricularer Minor bei Bachelor- (> 180 ECTS) oder Masterstudiengang (> 90 oder 120 ECTS)

Ausser bei den Medizinischen Fakultäten können Sie bei allen Studiengängen einen zusätzlichen Minor belegen. Zusätzlich erworbene Leistungen werden durch die Fakultäten auf dem Diploma Supplement separat ausgewiesen. Tragen Sie den gewünschten zusätzlichen Minor auf dem Semesterkontrollblatt auf Selfservice ein.

Ein extracurricularer Minor gehört zum Studiengang. Das bedeutet, dass dieser nur abgeschlossen werden kann, wenn auch der extracurriculare Minor abgeschlossen ist.

Um sich für einen Minor an einer anderen Schweizer Universität anzumelden, müssen Sie an der Universität Bern im Major (Hauptfach) immatrikuliert sein. Nach schriftlicher Zusage der zuständigen Fakultät der Universität Bern und Abklärungen der Einschreibemodalitäten bei der Studierendenadministration derjenigen Universität, an der Sie den Minor belegen möchten, tragen Sie auf dem Semesterkontrollblatt auf Selfservice "Nebenfach an der Universität XY" ein.

Sie wechseln vom Master- zu einem Doktoratsstudium? Die Umschreibung kann im Rahmen der Erneuerung der Semestereinschreibung auf Selfservice angemeldet werden. Es gelten dieselben Fristen: 31. August für das Herbstsemester resp. 31. Januar für das Frühjahrssemester. Falls Sie im kommenden Semester ein Doktorat aufnehmen wollen, wählen Sie die Option "Stufenwechsel zum Doktorat" und schicken das Kontrollblatt mit oder ohne weiteren Änderungen ab. Reichen Sie uns anschliessend Ihre Doktoratsbestätigung so schnell wie möglich, jedoch bis spätestens am 15. Oktober für das Herbstsemester bzw. 31. März für das Frühjahrssemester ein.

Wir werden Sie dann definitiv auf das Doktorat umschreiben und Ihnen die Semestergebühr für Doktorierende von CHF 200.- in Rechnung stellen.

Doktoratsbestätigung

in Papierform, mit allen verlangten Unterschriften, jedoch OHNE weitere Dokumente

Falls Sie im kommenden Semester ein weiterführendes Studium (Anwalt/Anwältin, Notar/Notarin, Pfarrer/Pfarrerin) aufnehmen wollen, schicken Sie das Semesterkontrollblatt bis zum 31. August für das Herbstsemester resp. bis zum 31. Januar für das Frühjahrssemester mit oder ohne weitere Änderungen ab und melden Ihren Studienzielwechsel per E-Mail bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung an.