Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
Die Zahl der Studienplätze in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist beschränkt. Daher gilt für diese drei Studienrichtungen eine vorgezogene Anmeldefrist. Bewerbende mit einem internationalen Studienausweis können sich nur für einen Studienplatz bewerben, sofern sie zusätzlich zu den generellen Zulassungsbedingungen (Kapitel 1 und 4) auch die Bedingungen gem. Anhang 2 der Verordnung über die Universität vom 12.09.2012 erfüllen.
Hinweise
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Anmeldungen sind vom 1. bis 15. Februar möglich.
Falls Sie noch den Eignungstest absolvieren müssen, müssen Sie sich zusätzlich bei swissuniversities anmelden.
Online-Anmeldung bei swissuniversities
Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Human- und Zahnmedizin
Die Studienplätze im Master Human- und Zahnmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben:
- Studierende, welche ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, welche ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer Universität erworben haben, mit denen die Universität Bern ein Übernahmeabkommen hat
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer Universität erworben haben
- Internationale Bewerbende, welche ihren Bachelorabschluss an einer anerkannten Universität erworben haben, die Voraussetzungen gemäss Anhang 2 der Verordnung über die Universität vom 12.09.2012 erfüllen und falls nötig einen anerkannten Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf Stufe C1 des europäischen Sprachenportfolios erbringen können.
Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.
Liegt der Bachelor-Abschluss mehr als fünf Jahre zurück, besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang. Die Dekanin oder der Dekan kann jedoch „sur dossier“ über die Zulassung sowie über die nötigenfalls damit verbundenen Auflagen entscheiden.
Deutschkenntnisse
Kennen Sie Ihr Sprachniveau?
Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Veterinärmedizin
Die Studienplätze im Master Veterinärmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben:
- Studierende, welche ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Zürich erworben haben
- Internationale Bewerbende, welche ihren Bachelorabschluss an einer anerkannten Universität erworben haben
Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.
Informationen für Personen mit ausländischen Diplomen
Zuständig ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Die Informationen befinden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)