Mobilität und Austausch Outgoing

Auf eigene Initiative

Mit etwas Eigeninitiative können Sie ein oder zwei Semester an einer Universität Ihrer eigenen Wahl verbringen, auch wenn kein Austauschabkommen besteht.

Bei der Wahl der Universität müssen Sie folgende Punkte beachten:

Beginnen Sie mit der Organisation mindestens ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandsstudienaufenthalt, damit Sie keine Anmeldetermine verpassen und genügend Zeit haben, alle Dokumente zusammenzustellen, die von der Zieluniversität verlangt werden. Dazu können Referenzen und Sprachzertifikate gehören, die manchmal nur mit langem Vorlauf erhältlich sind.

Mit welchen Unterlagen Sie sich bewerben müssen und welche Fristen einzuhalten sind, erfahren Sie vom International Office der Zieluniversität.

Klären Sie ab, ob die Zieluniversität die Möglichkeit eines Gaststudiums anbietet und welche Bedingungen dafür gelten, oder ob Sie sich regulär immatrikulieren müssen.

Wenn Sie wünschen, dass Ihre auswärtigen Leistungen im Berner Studienprogramm angerechnet werden, müssen Sie Ihr Vorhaben ausführlich mit Ihrer Studienfachberatung besprechen. Wir empfehlen dringend, dass Sie Ihren Studienplan und Ihre Absprachen auf einem "Studienvertrag" (Learning Agreement) festhalten.

Während Ihres Studienaufenthalts an einer Universität ohne Austauschabkommen mit der Universität Bern stellt sich die Frage, wie Sie sich einschreiben sollen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Sie können sich exmatrikulieren und zahlen bei Ihrer Rückkehr wieder eine Einschreibegebühr. Bei dieser Variante ist der Unterbruch nur dadurch limitiert, dass mitgebrachte Kreditpunkte nach einer gewissen Zeitdauer verfallen. Diese Fristen variieren je nach Fakultät. Bitte besprechen Sie dies unbedingt vorgängig mit der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung, bevor Sie sich für diese Variante entschliessen.
  2. Sie können ein Gesuch auf Beurlaubung stellen (Beurlaubungsgebühr inkl. SUB-Gebühr pro Semester CHF 121). Diesem Gesuch wird nur stattgegeben, wenn Sie an der Zieluniversität voll immatrikuliert sein müssen; andernfalls ist eine Beurlaubung nicht möglich. Eine Beurlaubung ist nur für maximal zwei Semester möglich.
    Beachten Sie bitte, dass beurlaubte Studierende Ihr Studium an der Universität Bern nicht abschliessen dürfen. Nach der Rückkehr müssen Sie noch mindestens ein Semester immatrikuliert sein. Es ist also nicht möglich, direkt mit den auswärts erworbenen Kreditpunkten abzuschliessen. 
  3. Sie können regulär immatrikuliert bleiben mit der vollen Studiengebühr von CHF 805.

Auslandspraktika für Studierende

Bei der Planung eines Auslandpraktikums können Sie sich über die nachfolgenden Links weiter informieren:

Wenn Sie ein Praktikum im europäischen Ausland machen, können Sie sich unter Umständen für ein Praktikumsstipendium im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (Erasmus) bewerben.