Versicherungen abschliessen

Sie müssen innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einreise eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen. In der Schweiz ist die Krankenversicherung für alle obligatorisch, für Erwachsene wie für Kinder. Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind über ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. 

Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung oder auch Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht finden Sie im Kapitel Krankenversicherungen

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht verpflichtend. In Mietverträgen wird allerdings oft der Nachweis einer Schweizer Haftpflichtversicherung gefordert.

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Innerhalb von 12 Monaten nach Zuzug in die Schweiz, muss eine Schweizer Autoversicherung abgeschlossen werden. 
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