Aufenthaltsbewilligung beantragen
Ausländische Staaatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen sich spätestens 8-14 Tage nach der Einreise bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für die Aufenthaltsbewilligung wird eine Gebühr erhoben.
EU/EFTA-Angehörige
EU/EFTA-Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Stadt Bern können sich online anmelden.
Wer ausserhalb wohnt, muss sich bei den Einwohnerdiensten des Wohnorts anmelden. Meist ist eine persönliche Anmeldung erforderlich.
In der Regel sollte man diese Dokumente bereithalten.
- Gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
- Arbeitsvertrag
- Familien: Kopie Familienbuch / Heiratsurkunde
- Mietvertrag
Wer nur einen Untermietvertrag hat, muss eine Kopie des Hauptmietvertrags oder das Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung beifügen.
Tipp: Wir empfehlen eine Mindestmietdauer von ca. ein bis drei Monaten für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung.
Nicht-EU/EFTA-Angehörige
Drittstaater mit Wohnsitz in der Stadt Bern können sich online anmelden.
Wer ausserhalb wohnt, muss sich bei den Einwohnerdiensten des Wohnorts anmelden. Meist ist eine persönliche Anmeldung erforderlich.
Für die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten am Wohnort werden in der Regel diese Dokumente eingefordert.
- Ermächtigung zur Einreise
- Gültiges Reisedokument
- Kopie Einreisevisum (inklusiver Einreisestempel)
- Kopie Familienbuch (wenn verheiratet / eingetragene Partnerschaft)
- Mietvertrag
Wer nur einen Untermietvertrag hat, muss eine Kopie des Hauptmietvertrags oder das Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung beifügen.
Tipp: Wir empfehlen eine Mindestmietdauer von ca. drei Monaten für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung.
Erstgespräch für Nicht-EU/EFTA-Angehörige und Familien
Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern führen die Gemeinden ein Erstgespräch mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern durch. Im Erstgespräch wird zum Leben in den Gemeinden und zu lokalen Integrationsangeboten informiert oder eine "Integrationsvereinbarung" getroffen. Teil einer solchen Vereinbarung kann z.B. die Teilnahme an einem Deutschkurs sein.
Die Gemeinden entscheiden darüber wer dieses Erstgespräch wahrnehmen muss. Zielgruppe sind hier besonders Personen aus Nicht-EU Staaten, die voraussichtlich länger als 12 Monate in der Schweiz bleiben. An der Universität betrifft dies vor allem Postdocs und andere reguläre Mitarbeitende und ihre Familien
