Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
Wegen Platzknappheit in den Fächern Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist eine Bewerbung für ausländische Studierende mit ausländischem Reifezeugnis und/oder Studienausweis wenig aussichtsreich. Ausgenommen sind Personen, die zusätzlich zu den generellen Zulassungsbedingungen (Kapitel 1 und 4) auch die Bedingungen gem. Anhang 2 der Verordnung über die Universität vom 12.09.2012 erfüllen.
Hinweise
Zulassungsbedingungen
Für diese Studiengänge findet am Freitag, den 5. Juli 2024, ein Eignungstest statt.
Lesen Sie die Bestimmungen des Merkblatts resp. Feuille d'information vor der Anmeldung sorgfältig durch und bewahren Sie dieses Blatt auf. Melden Sie sich bis spätestens am 15. Februar online via swissuniversities an.
Die Anmeldung ist auch vollständig auszufüllen, wenn Sie Ihr Testresultat vom Vorjahr anrechnen lassen wollen.
Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Hinweis
Wenn Sie einen Universitäts- oder Disziplinwechsel wünschen
swissuniversities FAQ-Katalog
Innerhalb der Universität Bern ist ein Wechsel von Zahn- auf Humanmedizin auf Beginn eines neuen Studienjahres nur in einem begründeten Härtefall möglich und wenn ein Studienplatz vorhanden ist.
Falls Sie keinen Studienplatz erhalten haben...
Falls Sie sich fristgerecht bei swissuniversities für einen medizinischen Studiengang mit Studienort Bern angemeldet haben und keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich bis Mitte August ohne Verspätungsgebühr in einen anderen nichtmedizinischen Studiengang an der Universität Bern umschreiben lassen, sofern es Ihre Vorbildung erlaubt. Melden Sie sich daher nicht zusätzlich zu einem nichtmedizinischen Studiengang direkt an der Universität Bern an; Ausnahmen: Sportwissenschaft Bachelor Major und Minor 60 ECTS-Punkte.
Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie je nach Vorbildungsausweis einen Studienplatznachweis für die gewünschte Studienrichtung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität im Herkunftsland des Reifezeugnisses (keine Fernuniversität) nachreichen müssen, der nicht älter als ein Jahr ist.