Hinweise und nützliche Links für Dozierende

Wenn Sie Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Ihren Veranstaltungen haben, gibt es je nach Art der Behinderung oder Krankheit verschiedene Möglichkeiten, einen barrierefreien Zugang zum Studium sicherzustellen. Folgende Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, den Studierenden den Zugang zu Ihrer Veranstaltung zu erleichtern.

Prüfen Sie die Zugänglichkeit im Hörraumverzeichnis:

  • Ist mein Vorlesungssaal rollstuhlzugänglich?
  • Ist eine Behindertentoilette vorhanden?
  • Gibt es eine Induktionsanlage für Studierende mit Hörbehinderungen?

Bei einer frühzeitigen Reservation der Räume mit Angabe der Behinderung, kann die Hörraumverwaltung rechtzeitig eine entsprechende Zuteilung eines geeigneten Hörraums veranlassen.

Die zentrale Lernplattform der Universität Bern ILIAS entspricht bereits sehr gut den Accessibility-Standards und steht somit den Studierenden mit einer Behinderung offen. Sind aber die eingestellten PDF-Dokumente tatsächlich barrierefrei? Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen erstellten Dokumente barrierefrei zugänglich sind

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten reichen hierzu ein Gesuch mit Arztzeugnis bei der entsprechenden Stelle der Fakultät ein. Das Gesuch wird dort geprüft und darüber entschieden. Studierende erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung. Damit muss der Nachteilsausgleich umgesetzt werden.

  • Die Verwendung von Hilfsmitteln oder einer persönlichen Assistenz darf nicht erschwert werden. Die IV übernimmt meist die Finanzierung von Hilfsmitteln.
  • Die Studien- und Prüfungssituationen sind den spezifischen Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten anzupassen.
  • Nachteilsausgleiche sollen nicht nur bei Leistungskontrollen, die zum Abschluss des Studiums führen, gewährt werden, sondern auch für Leistungsnachweise im Verlauf des Studiums.

Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu spezifischen Behinderungsformen finden Sie in den Merkblättern.