Administrative Anpassung für trans Uniangehörige
Trans Menschen sind Personen, welche sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen (so genannte Geschlechtsidentität), dem sie bei Geburt zugeordnet wurden. Deshalb kann bei einer betroffenen Person der Wunsch aufkommen, die soziale und administrative Zuordnung ihres Geschlechts ihrer Geschlechtsidentität anzupassen. Eine Transition ist ein Prozess der sozialen, rechtlichen und/oder medizinischen Angleichung an die Geschlechtsidentität. Während des Transitionsprozesses kommt es häufig vor, dass die soziale Wahrnehmung des Geschlechts von dessen administrativer Zuordnung abweicht. So lange eine Namensänderung im Zivilstandsregister während des Transitionsprozesses noch nicht vollzogen ist, stellt sich die Frage nach der Behandlung aufgrund des anstrebten Geschlechts und Namens (insbesondere Verwendung des sogenannten Alltagsnamens).
Universitätsangehörige, welche sich in einer Transitionsphase befinden, haben die Möglichkeit, Vorname und Geschlechtseintrag (begrenzt auf m oder w) administrativ anzupassen. Universitäre Diplome können nach einer amtlichen Anpassung rückwirkend neu ausgestellt werden.
Anpassung von Vornamens- und Geschlechtseintrag
Studierende, Doktorierende und Mitarbeitende der Universität Bern, welche sich in einem Transitionsprozess befinden (oder einen hinter sich haben) können sich abweichend zum amtlichen Vornamen und Geschlechtseintrag mit ihrem Alltagsnamen soweit wie möglich in universitäre Systeme eintragen lassen. In folgenden Dokumenten finden Sie Informationen über die Vorgehensweise und die Rahmenbedingungen sowie das Antragsformular.
Beratung
Bei Fragen und für Beratungen rund um Geschlechtsidentität können Sie sich an die Abteilung für die Chancengleichheit (s. Kontakt) wenden.