UniBE Venture Fellowship

CHF 100'000 für Nachwuchsforschende, um ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse in innovative Produkte und Dienstleistungen umzusetzen.

 
Voraussetzungen Ein Projekt, das darauf ausgerichtet ist, einen Proof-of-Concept für ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung zu erstellen und die unternehmerischen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen. Anträge mit Fokus auf Grundlagenforschung werden nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt

Die Antragsstellerin oder Antragssteller muss über einen Master- oder PhD-Abschluss verfügen. Eine Forschungsgruppenleiterin oder ein Forschungsgruppenleiter der Universität Bern, des Inselspitals oder der Universitären Psychiatrischen Dienste muss den Antragsteller oder die Antragsstellerin unterstützen. Zum Zeitpunkt des Antrags ist das Spin-Off-Unternehmen noch nicht gegründet.

Förderbetrag Max. CHF 100'000 pro Gesuch. Das Fellowship dauert in der Regel 12 Monate. 
Geltungsbereich Mit dem Beitrag des Venture Fellowships können folgende Kosten gedeckt werden: Personalkosten, Sachkosten, Reise- und organisatorische Kosten, Entrepreneurship-Trainings, Kosten für den Schutz von geistigem Eigentum
Eingabefrist

voraussichtlich Dezember 2024

In der Regel gibt es jährlich eine Eingabefrist.

Was ist das Ziel der UniBE Venture Fellowship?

Die Universität Bern zum Ziel gesetzt, die Förderung von lnnovation und Unternehmertum an der Universität Bern und dem lnselspital, Universitätsspital Bern, disziplinenübergreifend zu stärken.

Das Ziel der UniBE Venture Fellowships ist die Förderung des Transfers von innovativer Forschung und Lehre mittels innovativer Produkte oder Dienstleistungen in die Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Unterstützung von unternehmerisch-denkenden Jungforschenden. Während der Fellowship soll die der Innovation zugrundeliegende Forschung weitergeführt werden, um die technische Machbarkeit (Proof-of-Concept) zu validieren und die Kommerzialisierung entsprechend vorzubereiten.

Was wird unterstützt?

Das Projekt muss darauf ausgerichtet sein, einen Proof-of-Concept hinsichtlich der Entwicklung eines innovativen Produktes oder einer innovativen Dienstleistung zu erstellen und die unternehmerischen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Gesellschaft und die Wirtschaft zu schaffen. Anträge mit Fokus auf Grundlagenforschung werden nicht berücksichtigt.

Das Fellowship umfasst ein Förderungsbudget von CHF 100'000, das nicht überschritten werden darf. Die Anstellung basiert grundsätzlich auf einem 80%-Pensum. Die Dauer des Fellowships beträgt in der Regel 12 Monate (kann bei Bedarf verkürzt werden). Mit dem Beitrag des UniBe Venture Fellowships können folgende Kosten gedeckt werden:

  • Personalkosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers)
  • Sachkosten, die mit der Durchführung des Forschungsvorhabens in direktem Zusammenhang stehen
  • Reise- und organisatorische Kosten für Konferenzen oder Workshops
  • Entrepreneurship-Trainings in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt
  • Kosten für den Schutz von geistigem Eigentum

Wie funktioniert es?

  • Eingabeberechtigt sind Antragsstellende mit einem Master, PhD oder einem medizinischen Abschluss bis zu 6 Monate vor und nicht später als 12 Monate nach dem Abschluss. Postdoktorierende und Assistenzärzte und Assistenzärztinnen können sich ebenfalls bewerben, müssen aber ihren aktuellen Arbeitsvertrag vor Beginn des Venture Fellowship beenden.
  • Eine Forschungsgruppenleiterin oder ein Forschungsgruppenleiter der Universität Bern, des lnselspitals oder der Universitären Psychiatrischen Dienste bestätigt die fachliche Begleitung und den Zugang zu den notwendigen lnfrastrukturen.
  • Das Gesuch umfasst einen detaillierten Projektbeschrieb (insbesondere Beschrieb der Problematik, innovativer Aspekt der Lösung und Geschäftsmodell), einen Projektplan, lnformationen zu Fragen des geistigen Eigentums (namentlich zur Frage der Patentierbarkeit und gegebenenfalls des Stands des Patentierungsverfahrens) sowie ein Budget.
  • Die Antragsstellenden können sich an die Beratenden des Innovatiion Ofifice wenden, um Unterstützung bei der Vorbereitung ihres UniBE-Venture-Fellowship-Antrags zu erhalten, indem sie sich an innovationoffice@unibe.ch wenden.
  • Das Gesuch ist beim lnnovation Office einzureichen. Dieses stellt die dazu notwendigen Formulare zur Verfügung. Das Innovation Office prüft die frist- und formgerecht eingereichten Gesuche auf die Erfüllung formaler Kriterien.
  • Die Gesuche, welche die formalen Kriterien erfüllen, werden durch die UniBE Venture Fellowship Jury beurteilt und bewertet. Die Beurteilung wird aufgrund folgender Kriterien vorgenommen: Innovationspotenzial, Machbarkeit des Projekts, Umsetzungsplan, Unternehmerisches Potential der oder des Antragsstellenden.
  • Abgelehnte Gesuche können ein zweites Mal eingereicht werden, sofern der Antrag substanziell überarbeitet wurde.
  • Die genauen Bestimmungen finden Sie im Reglement sowie in den Guidelines (Englisch)
  • Zeitplan
    Bewerbungsfrist: 14. Dezember 2023
    1. Runde der Jury-Beratungen: 25. Januar 2024 (nur auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen)
    2. Runde Jury-Beratungen: 29. Februar 2024, mit Präsentation des Kandidaten (Save-the-Date)