Rechtliche Grundlagen

Das Qualitätsmanagementsystem an der Universität Bern vereint eine Reihe von zielorientierten, steuernden sowie partizipativen Instrumenten und Gremien. Es erfüllt somit seinen im Hochschulförderungs und -koordinationsgesetz (Kap.5) festgelegten Auftrag zur Qualitätssicherung und institutionellen Akkreditierung. So trägt es zur Transparenz und Glaubwürdigkeit der Universität gegenüber Gesellschaft und Politik bei.

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