Rechtliche Grundlagen
Das Qualitätsmanagementsystem an der Universität Bern vereint eine Reihe von zielorientierten, steuernden sowie partizipativen Instrumenten und Gremien. Es erfüllt somit seinen im Hochschulförderungs und -koordinationsgesetz (Kap.5) festgelegten Auftrag zur Qualitätssicherung und institutionellen Akkreditierung. So trägt es zur Transparenz und Glaubwürdigkeit der Universität gegenüber Gesellschaft und Politik bei.
- Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG)
- Akkreditierungsverordnung
- Gesetz über die Universität (UniG)
- Verordnung über die Universität (UniV)
- Universitätsstatut (UniSt)
- Evaluationsreglement der Universität Bern
Weiterführende Links
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