Gerechte Beurteilung
Die Universität Bern fördert die Chancengleichheit und eine inklusive Wissenschaftskultur. Sie verfügt über einen Chancengleichheitsplan mit konkreten Massnahmen in sieben Handlungsfeldern.
Im Rahmen ihres Engagements für eine verantwortungsvolle Bewertung und in Übereinstimmung mit der San Francisco Declaration (DORA) legt die Universität Bern besonderen Wert darauf, persönliche und systemische Vorurteile – also Annahmen, die Entscheidungsprozesse negativ beeinflussen – abzubauen.
Erfahren Sie im folgenden Video mehr über die Debiasing-Kultur der Universität Bern.
Subjektive Urteile, vorgefasste Meinungen oder unbewusste Vorurteile beeinflussen, wie wir in Beurteilungsprozessen (Beurteilung, Einstellung, Beförderung usw.) Optionen abwägen und Entscheidungen treffen. Um unfaire Behandlung und Chancenungleichheit zu verhindern, engagiert sich die Universität Bern dafür, dass Biases erkannt und strukturelle wie institutionelle Programme zu ihrer Reduzierung geschaffen werden.
Um das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen, bietet die Abteilung für Chancengleichheit (AFC) auf Anfrage Workshops an. Alle Universitätsmitglieder haben zudem mit einem Switch-Konto Zugang zu Online-Modulen über implizite Vorurteile, die von der Universität Lausanne bereitgestellt werden.
Zur Umsetzung der DORA-Prinzipien bietet DORA zudem Tools zur Reduktion von Verzerrungen in Bewertungsprozessen an, darunter DORA Unintendended Cognitive System Biases und Debiasing Committee Composition and Deliverable Processes.
Wie bewertet man gerecht?
Die Universität Bern ergreift verschiedene Massnahmen, um eine gerechte Bewertung zu fördern.
Klare und transparente Kriterien
Die Universität Bern fördert die Festlegung transparenter und kontextbezogener Kriterien bei der Erstellung qualitativer und quantitativer Bewertungen, um so das Risiko von kognitiven Biases und subjektiven Entscheidungen zu verringern.
Begleitung von Gutachter*innen im Bewertungsprozess
Die Abteilung für Chancengleichheit (AFC) unterstützt Evaluationsprozesse mit dem Leitfaden «Anstellungsprozesse an der Universität Bern – unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit». Gemäss Anstellungsreglement hat in jeder Struktur- und Wahlkommission jeweils ein Kommissionsmitglied aus der Fakultät die Funktion einer*eines Gleichstellungsdelegierten inne. Zusätzlich nimmt eine Vertretung der Abteilung für Chancengleichheit beratend Einsitz in die Kommissionen. In jeder Struktur- und Wahlkommission muss mindestens eine Person jedes Geschlechts vertreten sein. In allen Bewertungsgremien wird Vielfalt gefördert.
Förderung von Vielfalt und Inklusion
Die Universität Bern betreibt die Förderung von Chancengleichheit auf gesamtuniversitärer wie auch fakultärer Ebene und versteht diese im Sinne eines Querschnittsthemas als Führungsaufgabe auf allen Stufen.
Die Abteilung für Chancengleichheit bietet:
- Kurse und Workshops, die Universitätsangehörige über Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit informieren
- Coaching, Mentoring-Programme und Beratung zu Karrierefragen, Work-Life-Balance, Sexismus, Behinderung und Krankheit, LGBTIQ+-Themen und Rassismus
- Materialien zu Fragen der Chancengleichheit bei der Bewertung, wie z. B. binäre Daten zu Geschlechterverhältnissen auf verschiedenen Ebenen
Erfahren Sie mehr über unsere Kurse, Programme und Workshops.
Die Better Science Initiative, die an der Universität Bern koordiniert wird, setzt sich ebenfalls für eine diverse, chancengerechte Wissenschaftskultur ein, die auf allen Stufen gelebt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
