Praxisbeispiele

Die Übernahme bewährter Praktiken in der Forschungsevaluation setzt klare und transparente Bewertungskriterien voraus. Dabei bilden Exzellenz, Fairness und Inklusivität zentrale Grundsätze. Im Sinne der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) sollen Universitäten Bewerber*innen nicht nur anhand quantitativer, sondern auch qualitativer Indikatoren bewerten und dabei ein breites Spektrum an Leistungen berücksichtigen. Dies erfordert entsprechende Massnahmen im Einstellungs- und Beförderungsprozess. Durch die Ausrichtung an den DORA-Prinzipien fördert die Universität Bern ein gerechtes, vielfältiges und innovatives Arbeitsumfeld.

Überarbeitung der Forschungsevaluation an der Vetsiuisse Fakultät

Die Forschungsevaluation in der Veterinärmedizin stützt sich seit jeher stark auf quantitative Indikatoren wie die Anzahl der Veröffentlichungen und Zitate. Diese Kennzahlen liefern zwar wertvolle Erkenntnisse, geben jedoch oft nicht das gesamte Spektrum akademischer Beiträge wieder, da sie internationale Kooperationen, offene Wissenschaftspraktiken und gesellschaftliche Auswirkungen ausser Acht lassen. Die Abhängigkeit von Publikationskennzahlen kann auch zu Verzerrungen führen, indem Bereiche mit höheren Zitierhäufigkeiten bevorzugt werden, während wichtige, aber weniger häufig zitierte Themen wie klinische Veterinärforschung oder Tierschutzwissenschaft ignoriert werden.

Im Bestreben, eine ungesunde Publikationskultur zu überwinden, engagiert sich die akademische Gemeinschaft für die Etablierung besserer und nachhaltiger Praktiken. So unterzeichnete die Universität Bern 2016 die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA), die verantwortungsvolle Bewertungsstrategien definiert. In Anerkennung der Grenzen traditioneller metrikbasierter Bewertungen hat der Forschungsausschuss der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern unter der Leitung von Prof. Dr. Hanno Würbel eine Reform seiner Bewertungspraxis vorgenommen, unterstützt von Dr. Christophe Schneble und Dr. Jürg Friedli vom UniBE Research Management Office.

Erfahren Sie mehr über die neu Forschungsevaluation an der Vetsuisse!

Reforming Research Assessment_Vetsuisse.pdf (PDF, 143KB)

Vorurteilsfreie Stellenbesetzung

In Anlehnung an die San Francisco Declaration on Research Assessment verpflichtet sich die Universität Bern zu fairen Einstellungsverfahren und verantwortungsvoller Evaluation bei gleichzeitiger Förderung akademischer Exzellenz und Vielfalt.

Bei den Einstellungsverfahren stehen Chancengleichheit, strukturierte Auswahlkriterien, breit zusammengesetzte Einstellungsgremien und Massnahmen zur Vermeidung von Verzerrungen im Vordergrund. Alle acht Fakultäten und fünf Forschungszentren (AEC, ARTORG, CDE, CSH, WTI) haben einen Aktionsplan zur Chancengleichheit verabschiedet, um sicherzustellen, dass Gleichstellung eine zentrale Priorität der Institution bleibt. Zentren ohne eigenen Plan beteiligen sich an einer von der Fakultät geleiteten Initiative zur Förderung der Chancengleichheit.

Die Abteilung für Chancengleichheit (AFC) unterstützt Einstellungsverfahren mit dem Leitfaden «Anstellungsprozesse an der Universität Bern – unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit». Gemäss Anstellungsreglement hat in jeder Struktur- und Wahlkommission jeweils ein Kommissionsmitglied aus der Fakultät die Funktion einer*eines Gleichstellungsdelegierten inne. Zusätzlich nimmt eine Vertretung der Abteilung für Chancengleichheit beratend Einsitz in die Kommissionen. In jeder Strukturkommission muss mindestens eine Person jedes Geschlechts vertreten sein. In allen Bewertungsgremien wird Vielfalt gefördert. 

Seit 2016 bittet die Medizinische Fakultät alle Bewerbenden für eine Stelle, standardisierte Fragen zur Gleichstellung und Chancengleichheit zu beantworten.