Regelkreis der Lehrveranstaltungsevaluation
Erste Ebene: Lehrveranstaltung
Von der ersten Ebene, der Lehrveranstaltung, sind vor allem die Dozierenden betroffen. Die Dozierenden planen die Lehrveranstaltung unter Einbezug der anstehenden Evaluationen für das bevorstehende Semester (1), führen die Evaluationen zu den gegebenen Zeitpunkten durch und leiten aus den Ergebnissen der Evaluationen (Reporte) Hinweise zur Verbesserung der Lehrveranstaltung und ggf. Leistungskontrolle ab (2/3). Die Ergebnisse und allfällige Veränderungen an der Lehrveranstaltung und/oder Leistungskontrolle (4) werden nach Möglichkeit mit den Studierenden besprochen.
Zweite Ebene: Fakultät
Jeweils nach Abschluss einer Evaluationsperiode erhalten die Fakultäten von der Fachstelle LVE Mittelwerttabellen, in welchen die Einreihung in die jeweilige Erfolgsstufe pro Lehrveranstaltung und pro Fragengruppe ersichtlich ist. Die Fakultäten werten diese Tabellen aus (7) und leiten entsprechende Massnahmen ein (8).
Welche Massnahmen in welchen Fällen umgesetzt werden ist im Rahmenkonzept und in den fakultären Qualitätsrichtlinien festgelegt. Grundsätzlich müssen als «unzureichend» eingestufte Lehrveranstaltungen bei der nächsten Durchführung erneut evaluiert werden (Zwischen- und Schlussevaluation). Nach Abschluss der erneuten Evaluation sind die Dozierenden aufgefordert, in einem kurzen Selbstbericht Stellung zu den drei Evaluationen zu nehmen und sich mit der eigenen Lehre auseinanderzusetzen. Sollte die wiederholte Evaluation ebenfalls «unzureichend» ausfallen, organisiert der/die Q-Beauftragte je nach fakultären Qualitätsrichtlinien ein Gespräch mit den Dozierenden und allfälligen weiteren Personen.
Zusätzlich legen die Fakultäten fest, welche Lehrveranstaltungen zu welchem Zeitpunkt evaluiert werden müssen (5) und sorgen dafür, dass dieser Plan entsprechend den Richtlinien umgesetzt wird (6).
Dritte Ebene: Universitätsleitung
Die Fakultäten erstatten zuhanden der Universitätsleitung einen Bericht über erfolgte Evaluationen, daraus gewonnene Erkenntnisse und getroffene oder geplante QSE-Massnahmen. Die Universitätsleitung wertet diese Berichte aus und bespricht diese anlässlich der Strategiegespräche mit den Fakultäten (11). Wenn nötig, werden anschliessend konkrete Ziele formuliert und Massnahmen abgeleitet (12), welche wiederum Anpassungen an der Qualitätsstrategie (9) und deren Umsetzung (10) zufolge haben.