Rassismus

Die Universität Bern setzt sich aktiv für den Diskriminierungsschutz ein und hat zum Ziel, dass Universitätsangehörige der Vielfalt der Gesellschaft entsprechen sowie ein chancengleicher und -gerechter Zugang ermöglicht wird. Die Universität strebt ein respektvolles, inklusives und diskriminierungsfreies Studiums- und Arbeitsklima an und toleriert keinen Rassismus. Diskriminierung aufgrund der nationalen und ethnischen Herkunft, der Sprache, der Religion ist verboten (BV Art.8 Abs.2). Die Universität bekämpft Rassismus sowohl auf struktureller, institutioneller sowie individueller Ebene. Anhand eines Aktionsplans ergreift die Universität entsprechende Massnahmen und setzt sich damit für eine diskriminierungsfreiere und rassismussensible Kultur ein.

Die Universität Bern bietet eine Anlaufstelle für Universitätsangehörige (s. Kontaktbox), die von rassistischen Übergriffen betroffen sind, einen solchen beobachtet oder Fragen im Bereich Rassismus haben.

Unterstützung und Meldung von Vorfällen

Studierende und Mitarbeitende der Universität Bern, die rassistische Diskriminierung erfahren oder beobachten, haben Anspruch auf Unterstützung und Beratung. Meldungen werden streng vertraulich behandelt und die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt. Mögliche Schritte können gemeinsam diskutiert und erörtert werden. Die Meldung rassistischer Vorfälle ist entscheidend, um das Phänomen besser zu verstehen und gezielte Massnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus, Hass und Vorurteile zu ergreifen.

Melden Sie sich entweder direkt bei gina.vega@unibe.ch von der Abteilung für Chancengleichheit oder über das Meldeformular:

Empowerment @ UniBE: Connect – Recharge – Transform

Safer and braver Räume für Universitätsangehörige mit Rassismuserfahrungen

Empowerment @ UniBE bietet geschützte und solidarische Räume für Universitätsangehörige (Mitarbeitende und Studierende) mit Rassismuserfahrungen. Die Angebote fördern Austausch, Selbststärkung, Sichtbarkeit, Vernetzung und Community-Building.

Wenn du dich mit anderen Uni-Angehörigen mit Rassismuserfahrungen vernetzen und mehr über die Empowerment-Angebote sowie weitere Veranstaltungen erfahren möchtest, fülle bitte folgendes Formular aus: 

Grundsätzlich gilt: Es gibt nicht die eine richtige Reaktion oder das einzig richtige Verhalten – ebenso wenig wie es völlig falsche Verhaltensweisen gibt. Manche Reaktionen geschehen spontan, andere entstehen erst mit etwas Abstand oder im Austausch mit vertrauten Personen.  

Wichtig ist: Sie haben das Recht, sich zu wehren und können vertrauliche Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen.  

  • Achten Sie auf sich. Rassismus zu erfahren, ist verletzend und löst oft Ohnmacht aus. Sie müssen niemandem etwas beweisen oder sofort reagieren. Sie müssen die rassistische Diskriminierung aber auch nicht hinnehmen. Überlegen Sie, was Ihnen gerade guttut und was Sie tun möchten.   
  • Machen Sie Ihre Position klar und deutlich und benennen Sie das rassistische Verhalten. Sie haben jederzeit das Recht, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren. Sie können rassistische Aussagen oder Verhaltensweisen zurückweisen oder auf rassistische Umstände hinweisen.  
  • Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest. Notieren Sie, was passiert ist, wann und wo es stattgefunden hat, unter welchen Umständen und wer beteiligt war. Achten Sie darauf, mögliche Zeug*innen oder Beweise zu vermerken. 
  • Suchen Sie Unterstützung in Ihrem sozialen und institutionellen Umfeld. Ihre Wahrnehmung zählt. Wenn Sie sich rassistisch diskriminiert fühlen, sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens und melden Sie den Vorfall an beratung.afc@unibe.ch. Studierende, Mitarbeitende und Forschende haben Anspruch auf vertrauliche Unterstützung und Beratung in einem geschützten Umfeld. Auch Fragen, Unsicherheiten und Zweifel haben in der Beratung ihren Platz. Falls Sie psychologische Beratung wünschen, können Sie sich an die Beratungsstelle Berner Hochschulen wenden.

Engagieren Sie sich aktiv gegen rassistisches Verhalten.  

  • Sehen Sie nicht weg und unterstützen Sie Betroffene. Zeigen Sie Solidarität. Fragen Sie nach, ob alles in Ordnung ist, bieten Sie Ihre Unterstützung an und stellen Sie sich – wenn gewünscht – als Zeug*in zur Verfügung. Wenn möglich, sprechen Sie sich mit der betroffenen Person über weiteren Schritten ab. 
  • Zeigen Sie Haltung. Es braucht Mut, sich gegen subtile oder offene Herabwürdigungen zu stellen. Setzen Sie klare Grenzen und signalisieren Sie, wenn ein Verhalten unangemessen ist, z.B.  «Diese Aussage/dieses Verhalten ist rassistisch/nicht in Ordnung», «das finde ich nicht witzig/das sagt man nicht». Machen Sie rassistische Verhaltensweisen oder Strukturen in Ihrem Umfeld zum Thema – etwa in Teamsitzungen oder Studierendenversammlungen. Sprechen Sie Dozierende auf eine problematische Studienkultur oder rassistische Inhalte in Lehrveranstaltungen an.  
  • Machen Sie auf Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufmerksam. Ermutigen Sie Betroffene, aktiv zu werden und weisen Sie auf die Möglichkeit hin, vertrauliche Unterstützung und Beratung zu erhalten: beratung.afc@unibe.ch. Auch als beobachtende Person können Sie sich an die AfC wenden, den Vorfall melden und Beratung erhalten. 

Rassistisches Verhalten schadet dem Arbeits- bzw. Studienklima. Als vorgesetzte oder dozierende Person haben Sie die Verantwortung, für ein rassismussensibles Umfeld zu sorgen.  

  • Nehmen Sie jeden Hinweis ernst. Wenn Betroffene von rassistischem Verhalten berichten, hören Sie aufmerksam zu und nehmen Sie ihre Anliegen ernst. Rassistische Ausschlussmechanismen, Denkmuster oder Verhaltensweisen treten oft subtil auf und sind schwer nachweisbar. Setzen Sie sich aktiv für Ihre Mitarbeitenden und Studierenden ein. Klären Sie, welche Art der Unterstützung sich die Person von Ihnen wünscht, und besprechen Sie gemeinsam im vertraulichen Rahmen mögliche nächste Schritte.   
  • Machen Sie deutlich, dass Sie rassistisches Verhalten nicht tolerieren. Seien Sie ein Vorbild und sensibilisieren Sie Ihr Team bzw. Ihre Studierenden. Thematisieren Sie das Arbeits- bzw. Studienklima und schaffen Sie Raum für einen offenen Austausch über Rassismus. Fördern Sie in Ihren Lehrveranstaltungen aktiv einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.  
  • Schauen Sie nicht weg. Wenn Sie rassistisches Verhalten in Ihrem Team oder in Lehrveranstaltungen wahrnehmen, sprechen Sie es gegenüber allen Beteiligten direkt an. Klären Sie, unter welchen Umständen Sie einer Handlungspflicht unterliegen.  
  • Weisen Sie auf die Hilfsangebote und Handlungsmöglichkeiten hin. Verweisen Sie auf die Anlauf- und Meldestelle der UniBE oder direkt auf gina.vega@unibe.ch. Betroffene erhalten dort vertraulich Unterstützung und Beratung. Auch Sie können sich an die Anlaufstelle wenden und Unterstützung erhalten.   

Rassismus ist in gesellschaftliche Strukturen eingebettet. Wir alle wachsen in einem Umfeld auf, das von rassistischen Denkmustern geprägt ist – oft ohne es zu bemerken. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Reflexion und Weiterentwicklung, eigene Vorurteile oder Verhaltensweisen zu erkennen und anzuerkennen.   

  • Nehmen Sie Rückmeldungen und Kritik ernst. Hören Sie der Person aufmerksam zu, die Sie auf rassistisches Verhalten hinweist. Werten Sie die Rückmeldung nicht als Angriff, sondern als ein Angebot zum Dialog – und als Chance, dazuzulernen.  
  • Reflektieren Sie Ihr Verhalten. Welche Wirkung hatte Ihre Aussage oder Handlung? Haben Sie womöglich eine Person verletzt? Wie könnten Sie dies wiedergutmachen? Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens über den Vorfall oder informieren Sie sich über das Thema. Eine bewusste Auseinandersetzung bietet die Möglichkeit, die eigenen Vorstellungen und Haltungen zu reflektieren. 
  • Sprechen Sie das Thema an. Offene Gespräche können viel bewirken. Entschuldigen Sie sich bei der betroffenen Person, auch wenn es nicht Ihre Absicht war zu diskriminieren. Vermeiden Sie es dabei, Ihr Verhalten zu rechtfertigen oder zu verharmlosen (z.B. mit «Nimm es nicht persönlich», «Das war nicht böse gemeint» oder «Das war nur ein Witz»).   
  • Setzen Sie die betroffene Person nicht unter Druck. Respektieren Sie das Recht der betroffenen Person, sich zu wehren. Jede Auseinandersetzung kann eine Chance für Klärung und ein verbessertes Miteinander am Arbeitsplatz oder im Studium sein. 
  • Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die Abteilung für Chancengleichheit. Sie können sich bei der AfC beraten lassen und weiterführende Informationen erhalten.  

Glossar

Rassismus bezeichnet einen Prozess, in dem Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen körperlichen oder kulturellen Merkmale (wie Hautfarbe, Herkunft, Sprache oder Religion) als homogene Gruppen betrachtet, bewertet und ausgegrenzt werden. Dabei basiert der «klassische Rassismus» auf der Annahme, dass es eine Ungleichheit und Ungleichwertigkeit von Menschengruppen gibt, die auf vermeintlich biologischen Unterschieden beruht. Rassismus zeigt sich stets in verschiedenen Verhaltensweisen, Gesetzen, Vorschriften und Überzeugungen, die den Prozess der Hierarchisierung und Ausgrenzung in ungleichen Machtverhältnissen unterstützen. Wir alle sind in diesen ungleichen Machtverhältnissen sozialisiert und haben rassistisches Denken und Handeln erlernt und verinnerlicht.

Die Begriffe «Rassifizierung», «Rassisierung» und «Rassialisierung» beschreiben den Prozess der Zuschreibung und Verankerung von Unterschieden aufgrund rassistischer Vorstellungen. Demnach werden bei der «Rassifizierung» Menschen anhand rassistischer Merkmale wie Aussehen (Hautfarbe), Lebensweisen (kulturelle Bräuche) oder imaginären Eigenschaften (z.B. Tanzen) kategorisiert, stereotypisiert und hierarchisiert.

Struktureller Rassismus bezeichnet eine gesellschaftlich verankerte Benachteiligung, Abwertung und Ausgrenzung rassifizierte Gruppen. Er zeigt sich in Werten, Handlungen und Normvorstellungen, die historisch gewachsen sind und Institutionen und Gesellschaft prägen. Struktureller Rassismus führt zu Ungleichheiten beim Zugang zu und der Teilhabe an verschiedenen gesellschaftlichen Ressourcen wie Bildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie der Gesundheitsversorgung.

Institutioneller Rassismus liegt vor, wenn Prozesse, Abläufe oder Regelungen von Institutionen oder Organisationen gewisse Personen und Gruppen in besonders benachteiligender Weise treffen und ausgrenzen. Auch bei ungenügend Schutz vor Diskriminierung einer Institution (etwa durch Richtlinien und Sanktionen, Weiterbildungen und abgesicherte Arbeitsprozesse) liegt institutionelle Diskriminierung vor.

Rassistische Diskriminierung bezeichnet jede Handlung oder Praxis, die Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener äusserlicher Merkmale, ethnischer oder nationaler Herkunft, kultureller Eigenschaften und/oder religiöser Zugehörigkeit benachteiligt, demütigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet.

Mehrfachdiskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person gleichzeitig aufgrund von mehreren verpönten Merkmalen diskriminiert wird (z.B. aufgrund des Geschlechts, der religiösen Zugehörigkeit oder der Hautfarbe, der sozioökonomischen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder eines anderen Merkmals).

Bei intersektionellen Formen der Diskriminierung interagieren verschiedene Ausgrenzungsformen in einer Weise miteinander, die sich nicht voneinander trennen lassen, sowie sich gegenseitig bedingen und eine spezifische Betroffenheit erst hervorbringen.

Mit Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie) wird eine auf Vorurteile und Stereotype gestützte, feindliche Haltung bezeichnet gegenüber bestimmten als «fremd» wahrgenommenen Gruppen, die historisch und in der gegenwärtigen sozialen Wirklichkeit tendenziell ausgegrenzt oder sonst als minderwertig behandelt werden. In diesem Sinn spricht man bei der Feindseligkeit gegenüber ausländischen oder als ausländisch wahrgenommenen Personen auch von Fremdenfeindlichkeit.

Rassismus gegenüber Schwarzen Menschen bzw. Anti-Schwarzer Rassismus bezieht sich spezifisch auf das Merkmal der Hautfarbe und auf andere physiognomische Merkmale, die sichtbar und unwandelbar sind. Rassismus gegenüber Schwarzen Personen wurzelt in der rassistischen Ideologie des 17. und 18. Jahrhunderts, die als Rechtfertigung der kolonialen Herrschaftssysteme und der Sklaverei dienten.

Antisemitismus wird heute als Oberbegriff und zum Teil als Synonym für alle Formen antijüdischer Haltungen und Einstellungen verwendet und drückt eine ablehnende Haltung oder Einstellung gegenüber Menschen aus, die sich als Jüdinnen und Juden bezeichnen oder als solche wahrgenommen werden. Antisemitismus manifestiert sich in feindseligen Überzeugungen, Vorurteilen oder Stereotypen, die sich – deutlich oder diffus – in der Kultur, der Gesellschaft oder in Einzelhandlungen zeigen und die darauf zielen, jüdische Personen und Institutionen zu beleidigen, herabzusetzen, auszugrenzen, zu benachteiligen oder auch als grundsätzlich «anders» zu betrachten.

Antimuslimischer Rassismus bezeichnet eine ablehnende oder feindliche Haltung und Einstellung gegenüber Menschen, die sich als Musliminnen oder Muslime bezeichnen oder als solche wahrgenommen werden.

Dem antimuslimischen Rassismus liegt ein ausschliessendes Wir-Sie Weltbild (Ideologie) zugrunde, das auf historisch gewachsenen Zerrbildern und negativen Stereotypen gegenüber Menschen aus dem als islamisch wahrgenommenen, arabischen oder orientalischen Raum beruht. 

(aus: Glossar Fachstelle für Rassismusbekämpfung, Eidgenössisches Departement des Innern)

 

Jenische, Sinti und Sintizze/Manouches, Roma und Romnja sind unterschiedliche Volksgruppen, die jeweils auf spezifische Art und Weise von Rassismus betroffen sind. Diese Formen von Rassismus haben eine lange Geschichte, die sich durch ökonomische, gesellschaftliche und staatliche Diskriminierung sowie politische Verfolgung und Völkermord kennzeichnen.

* In Anlehnung an Glossar der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung, FRB

Für eine weitere Auseinandersetzung mit einer inklusiven, antirassistischen und diskriminierungssensiblen Sprache wird folgendes Glossar empfohlen.