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Aufenthaltsbewilligung

Melden Sie sich innert 8 -14 Tagen nach Ihrer Einreise (und vor Arbeitsantritt) bei den Einwohnerdiensten in Ihrem Wohnort an und beantragen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Wer in der Stadt Bern wohnt, meldet sich beim Amt für Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) in der Predigergasse 5 an.  

Es gibt unterschiedliche Aufenthaltsbewilligungen (z.B. Kurzaufenthaltsbewilligung L oder Aufenthaltsbewilligung B). Für EU-EFTA Angehörige wird ein Ausweis im "Heftformat" ausgestellt während Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten einen biometrischen Ausweis (im Kartenformat) erhalten. 

 

EU/EFTA Angehörige bringen für eine Anmeldung in der Stadt Bern folgende Dokumente mit:

  • Gültiges Reisedokument
  • Arbeitsvertrag oder Einsatzbestätigung
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag**
  • 2 Passfotos
  • Geld für Gebühren (ca. 95 CHF) 

In der Stadt Bern erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung direkt am Tag der Antragstellung. 

* *Ein einfacher Untermietvertrag allein genügt nicht! Die Fremdenpolizei in Bern möchte zusätzlich den Hauptmietvertrag des Vermieters sehen.

Nicht-EU/EFTA-Angehörige bringen für die Anmeldung in der Stadt Bern mit:

  • Pass und Visum
  • Arbeitsvertrag 
  • (für Doktorierende: Zulassungsbestätigung) 
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag (Mindestdauer 3 Monate!)**

** Ein einfacher Untermietvertrag allein genügt nicht! Die Fremdenpolizei in Bern möchte zusätzlich den Hauptmietvertrag des Vermieters sehen.

Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Termin für ein "biometrisches Foto". Erst wenn dieses Foto gemacht ist, wird die Aufenthaltsbewilligung zugestellt. (Termin nicht verpassen!) Von Antragstellung bis Erhalt der Aufenthaltsbewilligung kann es einige Wochen dauern. 

Für die Ausstellung des Ausweises werden Gebühren zwischen 160-220 CHF erhoben (ungefähre Angaben!). 

 

Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern führen die Gemeinden seit 2015 ein Erstgespräch mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern durch. Im Erstgespräch wird zum Leben in den Gemeinden und zu lokalen Integrationsangeboten informiert oder eine "Integrationsvereinbarung" getroffen. Teil einer solchen Vereinbarung kann z.B. die Teilnahme an einem Deutschkurs sein. 

Die Gemeinden entscheiden darüber wer dieses Erstgespräch wahrnehmen muss. Zielgruppe sind hier besonders Personen aus Nicht-EU Staaten, die voraussichtlich länger als 12 Monate in der Schweiz bleiben. An der Universität betrifft dies vor allem Postdocs und andere reguläre Mitarbeitende und ihre Familien