Beratung Welcome Center

Auto und Führerausweis

Beim Umzug muss man sein Auto beim Schweizer Zoll anmelden und hat im Anschluss 12 Monate Zeit um:

  • den ausländischen Führerausweis umzutauschen
  • das Auto im Kanton anzumelden (Kontrollschilder umtauschen)
  • eine Schweizer Autoversicherung abzuschliessen

Tipp: Zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr ist man Bern oft schneller und bequemer unterwegs. Die Berner Altstadt ist für den Autoverkehr weitgehend gesperrt und auch in den Wohnquartieren sind die Strassen eng und ist es nicht immer einfach einen Parkplatz zu finden. Die Universität verfügt nur über (wenige) kostenpflichtige Parkplätze, die man mieten kann. 

Der ausländische Führerausweis ist nur in den ersten 12 Monaten Ihres Aufenthalts in der Schweiz gültig. Danach müssen Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern einen Schweizer Führerausweis beantragen. Je nach Herkunftsland kann dabei noch eine  Kontrollfahrt oder Zusatzprüfung anfallen. 

 

Wenn Sie mit einem Gebrauchtwagen in die Schweiz eingereist sind und länger als 12 Monate in der Schweiz wohnen, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere umschreiben und Ihr Auto im Wohnkanton zulassen.

Bei Neuwagen gelten andere Bedingungen.