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Befreiungsmöglichkeiten

Im Kanton Bern sind Ausnamen von der Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzung und dem Nachweis eines anerkannten, gleichwertigen Versicherungsschutz möglich für: 

  • Internationale Studierende / Personen in Aus- und Weiterbildung
  • Entsandte
  • Personen, die im Heimatland obligatorisch versichert sind (ausserhalb EU/EFTA)
  • Grenzgänger/innen

(Liste nicht abschliessend). 

Wer im Kanton Bern wohnt, muss ein entsprechendes Befreiungsgesuch online beim Amt für Sozialversicherung (Kanton Bern) einreichen. Wichtig: Jeder Kanton entscheidet selbst über Kriterien für Befreiungsmöglichkeiten. Wer also nicht im Kanton Bern wohnt oder aus einem anderen Kanton neu nach Bern zieht, muss bei der zuständigen Stelle ein Gesuch einreichen.

Tipp: Für internationale Studierende besteht die Möglichkeit eine in der Schweiz anerkannte internationale Studierendenversicherung abzuschliessen (z.B. Swisscare). Für EU-Angehörige reicht unter Umständen auch bereits der Nachweis ihrer EHIC/EU-Versicherungskarte.