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Obligatorische Krankenversicherung

Versicherungspflicht

Grundsätzlich unterstehen alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen der Krankenversicherungspflicht. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein.

Sie können frei wählen bei welcher schweizerischen Krankenkasse Sie Ihre Grundversicherung abschließen. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes in die Grundversicherung aufnehmen.

Wer neu in der Schweiz ist sollte sich rasch um eine entsprechende Versicherung kümmern (man rechnet ca. drei Monate ab Einreise). 

Nach ca. drei Monaten werden Personen, die noch keine Versicherung abgeschlossen haben, vom Amt für Sozialversicherungen (Kanton Bern) angeschrieben und aufgefordert, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen. Dieser Aufforderung sollte man dringend nachkommen, sonst kann einem das Amt für Sozialversicherung eine Krankenkasse zuweisen.