Organisatorisches Studienfinanzierung

Stiftung Sozialkasse

Zweck

Die Stiftung Sozialkasse der Universität Bern bezweckt die Unterstützung von an der Universität Bern immatrikulierten Studierenden, welche in eine akute finanzielle Notlage (unvorhergesehen, unverschuldet und nicht andauernd) geraten sind und die absehbar (das heisst ein, in begründeten Ausnahmefällen höchstens zwei Semester) vor einem Bachelor- oder Master-Abschluss stehen. Wenn während des Studiums mögliche Unterstützungs- und Anspruchsmöglichkeiten für den Moment ausfallen oder nicht mehr möglich sind (z. B. kantonale Stipendien, private Unterstützung usw.) haben Studierende die Möglichkeit, Finanzhilfen für eine befristete Überbrückung einer finanziellen Notlage während eines Studiensemesters zu beantragen. Ausdrücklich vom Zweck ausgeschlossen ist die Gewährung einer mittel- bis langfristigen Unterstützungsperspektive (z. B. die Abdeckung von mehrsemestrigen Defiziten des Studienbudgets). Die Stiftung vergibt auch keine Stipendien, Darlehen oder Starthilfen ins Studium.

Gesuch

Das Merkblatt zur Einreichung eines Gesuchs, die Formulare «Budgetaufstellung» sowie «Finanzierungsplan» finden Sie unten zum Download. Die Budgetaufstellung und der Finanzierungsplan müssen vollständig und gut leserlich dem Gesuch beigelegt werden.

Studierende der Berner Fachhochschule BFH oder der PH Bern wenden sich mit Budget- und Finanzfragen an die zuständige Stelle ihrer Schule (siehe Links unten).