Beurteilung von Satire im Rahmen der Meinungsfreiheit: Zur Relevanz des Schutzes von Äusserungen, die verletzen, schockieren und beunruhigen
Mittwoch, 03.12.2025, 18:15 Uhr
| Veranstaltende: | Collegium generale |
|---|---|
| Redner, Rednerin: | Prof. Dr. Raphaela Cueni, Verfassungsrecht, Universität St.Gallen |
| Datum: | 03.12.2025 |
| Uhrzeit: | 18:15 - 19:45 Uhr |
| Ort: |
Auditorium maximum, Raum 110 Hauptgebäude Hochschulstrasse 4 3012 Bern |
| Anmeldung: | Keine Anmeldung erforderlich |
| Merkmale: |
Öffentlich kostenlos |
Abstract
Satire ist als Form der politischen und künstlerischen Meinungsäusserung im Rahmen der Kommunikationsgrundrechte (d. h. der Meinungsfreiheit, der Medienfreiheit, bzw. der Kunstfreiheit) durch die Verfassung geschützt. Diese Grundrechte sollen sicherstellen, dass auch diejenigen Äusserungen möglich und rechtlich zulässig sind, welche verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Trotzdem fordern satirische Äusserungen die Rechtsordnung immer wieder heraus: Sie provozieren Menschen bewusst, überzeichnen und verzerren die Wirklichkeit, nutzen obszöne Darstellungsweisen oder scheinen teilweise gar gefährliche Äusserungen zu tätigen. Häufig haben sich deshalb Straf- oder Zivilgerichte mit Satire zu befassen und nicht immer gelingt es ihnen, mit diesen provokativen Äusserungen rechtlich überzeugend umzugehen.
Wie die Rechtsordnung Satire in grundrechtkonformer Weise handhaben sollte, ist Thema der Vorlesung vom 3. Dezember 2025.
