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Ausschreibung «Doktoratsprogramme Universität Bern 2025-28»

Pfeiler Doktoratsprogramme

Die Universitätsleitung hat anlässlich der neuen Mehrjahresplanung 2030 Mittel zur Weiterführung des universitätsinternen Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern 2021-24», das im Jahr 2021 als Nachfolge des swissuniversities-Projekts «Doktoratsprogramme Universitäre Hochschulen» lanciert wurde, grundsätzlich für weitere vier Jahre bereitgestellt.

Zweck des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern» ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Qualität und Attraktivität der Doktoratsausbildung, die Verdichtung der Betreuung und damit die Optimierung der Karriereperspektiven der Doktorierenden im universitären und ausseruniversitären Bereich auf nationaler und internationaler Ebene.

Die von der Universitätsleitung zur Verfügung gestellten Mittel werden auf der Basis von Finanzierungsanträgen nach nachstehenden Förderkriterien vergeben.

Anträge auf finanzielle Unterstützung von Doktoratsprogrammen können grundsätzlich für die Periode 2025-28 gestellt werden. Die Universitätsleitung behält sich jedoch ausdrücklich vor, z.B. im Hinblick auf mögliche Strukturreformen im Bereich der Doktoratsausbildung (im Rahmen von Fit for Future) oder auf der Grundlage sich allenfalls ergebender Veränderungen in den Programmen (z.B. Anzahl der Doktorierenden), die bewilligten Mittel während der Förderperiode 2025-28 ggf. neu zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für bewilligte Mittel für die Koordination und Administration der Doktoratsprogramme.

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung «Doktoratsprogramme Universität Bern 2025-28» können Mittel für den Aufbau und den Betrieb von forschungsbegleitenden und forschungsbasierten strukturierten Ausbildungsprogrammen beantragt werden, welche spezifisch auf Doktorierende ausgerichtet sind. Ziel der Doktoratsprogramme ist die Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen (inter-)disziplinären, methodischen und transversalen Ausbildungsangebotes, welches die Doktorierenden sowohl für eine forschungsorientierte Laufbahn im universitären als auch im ausseruniversitären Bereich in ausgezeichneter Weise qualifiziert. Darüber hinaus fördern die Programme den aktiven Austausch der Doktorierenden der beteiligten Disziplinen und Hochschulen untereinander (Bildung von Peer Groups) und stärken die wissenschaftliche Sozialisation und Vernetzung der Doktorierenden mit etablierten Forscherinnen und Forschern aus dem In- und Ausland. Doktoratsprogramme leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Visibilität der Universität Bern und ihrer Doktorierenden auf nationaler und internationaler Ebene und bilden einen wichtigen Aspekt bei der Rekrutierung von exzellenten Doktorierenden.

Grundsätzlich können Anträge auf finanzielle Unterstützung für die

  • Weiterführung bestehender – bei Bedarf modifizierter – Programme (d.h. Programme, die bereits in der Förderperiode 2021-24 unterstützt wurden)
  • Lancierung neuer Programme

gestellt werden.

Finanzierungsanträge für (Teil-)Programme oder punktuelle Aktivitäten, die unter der Dachstruktur einer Graduate School angeboten werden, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

Es können nur Mittel beantragt werden, die unmittelbar für den Betrieb eines Doktoratsprogramms erforderlich sind. Namentlich sind dies folgende Kostenpunkte:

  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Doktorierende,
  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Dozierende, sofern ein aktiver Beitrag im Rahmen des Doktoratsprogramms geleistet wird,
  • Honorare für Gastreferierende,
  • Teilnahmegebühren für externe Veranstaltungen,
  • Kosten für speziell angemietete Räumlichkeiten,
  • Kosten für Verbrauchsmaterial, das zur Durchführung des Doktoratsprogramms benötigt wird (z.B. Handouts, Fotokopien),
  • Personalkosten für die Verwaltung / Koordination des Programms (z.B. Budgetverwaltung, Bearbeitung von Rechnungen, Mitgliederverwaltung und Einschreibung für Veranstaltungen, Kontakt zu Mitgliedern und Partner/innen des Programms, Berichterstattungen, Pflege der Webseite des Programms). Die Koordination/Verwaltung des Programms ist so schlank wie möglich zu halten und übernimmt keine akademischen Funktionen.

Nicht beantragt werden können:

  • Mittel zur Finanzierung der Forschung der Doktorierenden (Saläre und Stipendien aller Art),
  • Pauschalzahlungen an Doktorierende,
  • Mittel für die Infrastruktur (Arbeitsplätze, Geräte, Software etc.),
  • Kosten für auswärtige Doktorierende und für Dozierende der am Doktoratsprogramm beteiligten Partnerhochschulen.
  • Klare thematische Ausrichtung des Doktoratsprogramms.
  • Klare Positionierung des Doktoratsprogramms innerhalb des bestehenden universitären Ausbildungsangebots für Doktorierende[1].
  • Stärkung der nationalen und internationalen Visibilität der Universität Bern und ihrer Doktorierenden.
  • Solide konzipiertes, qualitativ hochwertiges Ausbildungsprogramm zur ausgewogenen Förderung (inter-)disziplinärer, methodischer und transversaler Kompetenzen sowie zur Unterstützung des Austauschs und der Vernetzung der Doktorierenden.
  • Vielfalt und Innovation der Veranstaltungsformate.
  • Der überwiegende Teil des Veranstaltungsangebotes wird durch das Doktoratsprogramm selbst konzipiert, organisiert und durchgeführt.
  • Umfang des Doktoratsprogramms: Mindestens 10 ECTS-Punkte über 4 Jahre[2].
  • Kooperationen:
    • Intrauniversitär: Beteiligung von mindestens zwei Einheiten der Universität Bern (Fakultäten, Zentren, Departemente, Institute).
    • Interuniversitär und hochschultypenübergreifend (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen)[3] auf nationaler und internationaler Ebene.
    • Form und Ziel der Kooperation(en).
    • Kooperationen mit Hochschulen aus der europäischen Hochschulallianz ENLIGHT sind explizit erwünscht.
  • Doktorierende des Programms sind nicht Mitglied von Graduate Schools oder anderer Doktoratsprogramme, die bereits durch die Universitätsleitung finanziert werden (z.B. CUSO-Doktoratsprogramme).
  • Kritische Grösse[4]:
    • Bei Programmen ohne interuniversitären/hochschultypenübergreifenden Kooperationen: Mindestens 10 Doktorierende.
    • Bei Programmen mit interuniversitären/hochschultypenübergreifenden Kooperationen: Mindestens 10 Doktorierende insgesamt, davon mindestens 5 Doktorierende der Universität Bern.
    • Ausgewogene Zusammensetzung der Doktorierenden der beteiligten Institutionen.
  • Transparente Kriterien und Prozesse betreffend die Aufnahme von Doktorierenden in das Programm.
  • Einbindung der Doktorierenden in die Programmgestaltung.
  • Realistisches und transparentes Budget sowie Kosteneffizienz.
  • Bei interuniversitären/hochschultypenübergreifenden Kooperationsprojekten: Angemessene und transparente Kostenbeteiligung der Partnerhochschulen.
  • Die finanzielle Unterstützung durch die beteiligten Fakultäten ist erwünscht.

[1] Antragsteller/innen sind verpflichtet, vor Eingabe des Finanzierungsantrags die beteiligte(n) Fakultät(en) über die geplante Antragstellung zu informieren.
[2] Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt aufgrund von Leistungskontrollen. Die Veranstaltungen werden im elektronischen Veranstaltungsverzeichnis (KSL) aufgeführt. Die im Rahmen des Doktoratsprogramms erworbenen ECTS-Punkte müssen den im jeweiligen Promotionsreglement erforderlichen Ausbildungsleistungen angerechnet werden können.
[3] Kooperationsprojekte mit Fachhochschulen und/oder Pädagogischen Hochschulen können nur dann beantragt werden, wenn in den Promotionsreglementen der beteiligten Fakultäten die Zulassung zum Doktorat von Masterabsolventinnen und -absolventen mit einem FH-/PH-Abschluss verankert ist und die entsprechenden Abschlüsse auf der Zulassungsliste der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung aufgeführt sind. Doktorierende mit einem Masterabschluss einer FH oder PH erhalten Auflagen im Umfang von mindestens 30 und maximal 60 ECTS-Punkten (vgl. Reglement betreffend die Zulassung zur Universität mit einem Abschluss einer FH oder einer PH).
[4] Es werden nur Doktorierende berücksichtigt, die in das Doktoratsprogramm aufgenommen sind und das Programm vollumfänglich absolvieren.

Die Universitätsleitung lädt die universitären Einheiten hiermit ein, Anträge auf Finanzierung von Doktoratsprogrammen unter Beachtung der oben genannten Kriterien für die Förderperiode 2025-28 einzureichen. Es sind keine weiteren Ausschreibungen bis 2028 geplant.

Form und Umfang

Finanzierungsanträge sind auf elektronischem Wege in Form eines einzigen PDFs einzureichen (Umfang: max. 8 Seiten ohne Anhang). Für die Einreichung der Anträge steht ein Antragsformular zur Verfügung, das nachstehend zum Download bereitsteht. Für die Einreichung ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden. Anträge können in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.

Eingabefrist

Finanzierungsanträge sind bis am 13. Mai 2024 per E-Mail einzureichen an:

Marco Hollenstein (marco.hollenstein@unibe.ch), zuhanden von Prof. Dr. Virginia Richter, Vizerektorin Entwicklung.

Auswahl der Programme

Die Auswahl der Programme, die mit Mitteln des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern 2025-28» unterstützt werden, erfolgt durch die Universitätsleitung auf der Grundlage der aufgeführten Kriterien und unter Berücksichtigung des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zusprache von Fördermitteln des Programms «Doktoratsprogramme Universität Bern 2025-28».

Weiteres

Für Programme, die mit Mitteln des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern 2025-28» unterstützt werden, ist jeweils zu Jahresbeginn eine Berichterstattung des vorhergehenden Jahres über die Verwendung der Mittel sowie den Erfolgsstand der Doktorierenden fällig. Es wird erwartet, dass geförderte Doktoratsprogramme auf den Webseiten der beteiligten Institute in geeigneter Weise publik gemacht werden.

Für die Einreichung der Anträge steht ein Antragsformular zur Verfügung. Bitte ausschliesslich dieses Formular verwenden.

Bei allfälligen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Marco Hollenstein:  
marco.hollenstein@unibe.ch oder Tel. +41 31 684 85 41