Reisekostenbeiträge
Die Universität Bern bietet Reisekostenbeiträge für Forschende, die internationale Forschungs- und Bildungsprojekte vorbereiten.
BEDINGUNGEN | |
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Antragsberechtigt: | Promovierte Forschende der Universität Bern. |
Höhe der Anschubfinanzierung: | Grundsätzlich max. CHF 1'000 pro Person und Reise. Insgesamt stehen im laufenden Jahr CHF 10'000 für Reisekostenbeiträge zur Verfügung. |
Geltungsbereich: | Grundsätzlich unterstützt die Universität Bern die Vorbereitung von Projekten innerhalb der EU-Rahmenprogramme, COST, oder EUREKA. In besonderen Fällen können auch Reisekosten zur Vorbereitung anderer internationaler Projekte übernommen werden. |
Einsatz der Anschubfinanzierung: | Kurzreisen, die für die Lancierung sowie die Vorabklärung internationaler Forschungs- und Bildungsprojekte nötig sind. Reisen für Forschungsarbeiten können nicht finanziert werden. Verpflegungs- und Übernachtungskosten können nicht zurückerstattet werden. |
Zwingend zu beachten: |
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Formulare
Die Formulare können elektronisch ausgefüllt und als Anhang per E-Mail oder per Post zurückgeschickt werden. Die Abrechnung mit den Originalbelegen ist per Post einzureichen.