Reisekostenbeiträge
Reisekostenbeiträge für Forschende, die internationale Forschungs- und Bildungsprojekte vorbereiten
Voraussetzungen |
Ein geplanter Antrag für ein Projekt innerhalb der EU-Rahmenprogramme, COST, oder EUREKA. In besonderen Fällen können auch Reisekosten zur Vorbereitung anderer internationaler Projekte übernommen werden. |
|---|---|
| Antragsberechtigt | Promovierte Forschende der Universität Bern. |
Förderbetrag |
Max. CHF 1'000 pro Reise für 1 Person. Insgesamt stehen CHF 10'000 pro Jahr zur Verfügung. |
Geltungsbereich |
Kurzreisen, die für die Lancierung sowie die Vorabklärung internationaler Forschungs- und Bildungsprojekte nötig sind. Nicht finanziert: Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Reisen für Forschungsarbeiten. |
| Eingabefrist | Spätestens 5 Tage vor ReisebeginnDieses Fördergefäss wird nach Ende 2025 nicht mehr angeboten! |
Gesuch
Das Gesuchsformular kann elektronisch ausgefüllt und per E-Mail oder per Post zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Pro Projekt können zwei Anträge eingereicht werden.
- Pro Treffen wird eine Person finanziell unterstützt.
- Reisekostenbeiträge sind nur für Kosten, die nicht über das Projekt laufen können.
- Das Spesenreglement und die Travel Policy der Uni sind einzuhalten.
- Flüge müssen über die Reiseplattform der Uni gebucht werden.
Abrechnung
Das Abrechnungsformular mit den Originalbelegen soll umgehend nach Abschluss der Reise via eforms eingereicht werden.
