Aufgabe und Zweck
Die Ombudspersonen sind Ansprechpartnerin respektive Ansprechpartner für alle Angestellten der Universität Bern. Diese sollen sich bei Konflikten, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben, an eine unabhängige Instanz wenden können. Die Ombudspersonen arbeiten in absoluter Unabhängigkeit von den Organen der Universität.
Die Ombudsperson kann Empfehlungen aussprechen. Sie kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen. Die Ombudsperson ist jedoch keine richterliche Instanz. Die Empfehlungen der Ombudsperson können weder auf dem Rechtsweg angefochten noch sonstwie an eine andere Instanz weitergezogen werden. Die Möglichkeit, in der vor der Ombudsperson vorgebrachten Angelegenheit später ein ordentliches Verfahren anzustreben, bleibt im gesetzlichen Rahmen gewahrt.
Die Ombudsperson und deren Sekretariat sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig. In Akten kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und der Verfasserinnen und Verfasser Einsicht gewährt werden.