Beratung Ombudsstelle

Meldungen

Universitätsangestellte, die an die Ombudsstelle gelangen möchten, bringen ihre Beanstandungen in der Regel schriftlich in einem Brief vor. Die Beanstandungen sollten möglichst innert 30 Tagen seit dem letzten Vorfall vorgebracht werden. Nach dem Eingang eines Begehrens sucht die Ombudsperson in der Regel mit der Antragstellerin/dem Antragsteller den persönlichen Kontakt (telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch), um die Problemlage, die Zuständigkeit und mögliche Vorgehensweisen zu klären.

Die Ombudsperson kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen.