Coronavirus: Informationen zum Krisenstab

Der Krisenstab ist das ordentliche Koordinations- und Entscheidungsgremium in Krisensituationen. Seine Zusammensetzung und Zuständigkeiten sind im offiziellen Krisenhandbuch der Universität geregelt. Darin finden sich auch die Grundlagen zum Alarmierungsverfahren sowie für die Benutzung von räumlicher und technischer Infrastruktur.

Aktuell gehören dem Krisenstab folgende Personen an:

  • Rektor Christian Leumann
  • Verwaltungsdirektor Markus Brönnimann
  • Vizerektor Lehre Fritz Sager
  • Vizerektor Forschung Hugues Abriel
  • Generalsekretär Christoph Pappa
  • Leiter Kommunikation & Marketing Christian Degen
  • Leiter Fachstelle Risikomanagement Urs Zehnder
  • Leiter Betrieb und Technik Erich Zahnd
  • Leiter ID Cord-Ulrich Fündeling
  • Leiterin Personal Barbara Engel

Der Krisenstab ist im  Moment nicht aktiv.

Wann wird der Krisenstab aktiviert und wann sprechen wir von einer Krise

Eine Krise ist ein drohendes oder bereits eingetretenes Ereignis, welches die Entscheidungsfähigkeit im Alltag stört oder verunmöglicht.

Das Ereignis kann unter anderem auch durch einen eskalierenden Verlauf und intensive Aufmerksamkeit von aussen geprägt sein. Es stehen bedeutende Interessen, der gute Ruf oder sogar die Existenz auf dem Spiel.

Die Ernsthaftigkeit der Lage verlangt das Definieren von Handlungsrichtlinien sowie das rasche Fällen von zukunfts- und lösungsorientierten Entscheiden.

Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie hat der Krisenstab einen Masterplan erarbeitet. Er orientiert sich an folgenden allgemeinen Prinzipien und Grundsätzen.

Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie hat der Krisenstab einen Masterplan erarbeitet. Er orientiert sich an folgenden allgemeinen Prinzipien und Grundsätzen.

Allgemeine Prinzipien und Grundsätze

  1. Die Gesundheit aller Personen hat oberste Priorität.
  2. Die Entscheide des Bundesrats und des Kantons Bern geben die Leitlinien vor.
  3. Keine Studierende / kein Studierender soll wegen Corona ein Semester oder ein Jahr verlieren.
  4. Ausstieg ist nicht einfach das Inverse des Übergangs zum Notbetrieb, sondern ein eigenständiger Prozess. Wenn immer möglich soll vermieden werden, dass einmal getroffene Lockerungen und Verein­fachungen nachträglich wieder zurückbuchstabiert werden müssen.
  5. Experimentelle Forschung soll rasch möglichst und dauerhaft wieder aufgenommen werden können.
  6. Wirtschaftlicher Schaden der Dienstleistungsbetriebe soll minimiert werden.
  7. Das Schutzkonzept der Universität Bern ist Grundlage dafür, dass die universitären Einheiten ihre Tätigkeiten in den Räumen und Anlagen der Universität wieder aufnehmen können. Es ist der jeweils aktuellen Lage anzupassen.