Beratung Ombudsstelle

Aufgabe und Zweck

Die Ombudsstelle vermittelt bei Problemen und Konflikten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sowie mit der akademischen Laufbahn.

Aufgabe und Zweck

Die Ombudsstelle kann Empfehlungen aussprechen. Sie kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen. Die Ombudsstelle ist jedoch keine richterliche Instanz. Die Empfehlungen der Ombudsstelle können weder auf dem Rechtsweg angefochten noch sonstwie an eine andere Instanz weitergezogen werden. Die Möglichkeit, in der vor der Ombudsstelle vorgebrachten Angelegenheit später ein ordentliches Verfahren anzustreben, bleibt im gesetzlichen Rahmen gewahrt.

Die Ombudsstelle und deren Sekretariat sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig. In Akten kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und der Verfasserinnen und Verfasser Einsicht gewährt werden. Die Ombudspersonen sind unabhängig von den Organen der Universität.