Ehrendoktorin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht dieses Jahr die Würde eines Doctor iuris honoris causa Frau Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Wien, Österreich.
Laudatio
Christiane Wendehorst,
- für ihre hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung;
- für ihren unermüdlichen Einsatz zur Entwicklung eines pan-europäischen Rechts;
- für ihre wegweisenden Arbeiten zu den rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung, unter anderem der digitalen Produktsicherheit und der algorithmischen Fairness;
- für ihren herausragenden Beitrag zur praktischen Rechtsgestaltung als Expertin zu Themen der künstlichen Intelligenz und der Datenökonomie;
- für ihr stetiges Engagement im Rahmen von transatlantischen Projekten und internationalen Kommissionen.
Werdegang
- geboren 1968 in Deutschland
- 1995 Promotion an der LMU München
- 1998 Master of Laws an der Universität Cambridge (UK)
- 1998 Habilitation an der LMU München
- 1999–2008 Professorin an der Universität Göttingen
- 2000–2008 Geschäftsführende Direktorin des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft
- seit 2008 Professorin an der Universität Wien, ab 2017 stellvertretende Vorständin des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht
- seit 2014 Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (Österreich)
- seit 2020 Global Partnership for AI als Delegierte der EU
- seit 2021 Scientific Director des European Law Institute, zuvor Präsidentin und ursprünglich Gründungsmitglied
- seit 2022 Präsidentin der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Vizepräsidentin des Österreichischen Juristentags (ÖJT) sowie Mitglied der Expert Group on B2B data sharing and cloud computing contracts der Europäischen Kommission
- Zahlreiche Ehrungen und Preise sowie weitere Mitgliedschaften in hochrangigen internationalen Gremien der Rechtswissenschaft
