Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht die Würde eines Doctor iuris honoris causa Herrn Prof. em. Dr. Peter Böckli, Basel.

Peter Böckli, Ehrendoktor Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Bern, 2017
Peter Böckli, Ehrendoktor und Peter V. Kunz, Dekan Rechtswissenschaftliche Fakultät © Universität Bern, Bild: Manu Friederich

Laudatio

Peter Böckli,

  • der als brillanter Jurist, in aussergewöhnlicher Weise, die Praxis mit der Theorie bzw. die Theorie mit der Praxis kombiniert hat;
  • der das schweizerische Wirtschaftsrecht, insbesondere das Steuerrecht sowie das Aktienrecht, über mehrere Jahrzehnte hinweg geprägt hat, mit internationaler Ausstrahlung;
  • der als Praktiker eine erfolgreiche Advokaturpraxis in Basel aufgebaut hat und bei unzähligen Privatpersonen sowie bei Unternehmen, von KMU bis zu multinationalen Grosskonzernen, als Berater sowie als Verwaltungsrat engagiert war;
  • der als Theoretiker nebst einem Standardwerk zum Aktienrecht zahlreiche Publikationen verfasst und eine Vielzahl von wirtschaftsrechtlichen Referaten gehalten hat;
  • der sich als «legaler Querdenker», gerade etwa im Konzernrecht, niemals gescheut hat, wissenschaftliche Minderheitspositionen entgegen dem Mainstream zu entwickeln und pointiert zu vertreten, bis er seiner Überzeugung zum Durchbruch verhalf.

Lebenslauf

  • Geboren 1936 in Basel
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel
  • 1960 Promotion mit einer Dissertation über das Aktienstimmrecht
  • 1962 Zulassung als Advokat
  • 1963 – 1966 Auslandaufenthalte in New York und Paris
  • Ab 1967 Advokat in Basel
  • Ab 1976 bis zur Emeritierung 2001 Lehrtätigkeit als a.o. Professor für Wirtschaftsrecht und für Steuerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
  • Ab 1979 Verwaltungsrat bei zahlreichen Schweizer Publikumsgesellschaften (u.a. bei der UBS AG sowie bei der Nestlé AG)
  • Berufung durch den Bundesrat in eine Reihe von Expertenkommissionen zur Vorbereitung von Bundesgesetzen