SUB-Austritt
Die an der Universität Bern immatrikulierten Studierenden bilden die Vereinigung der Studierenden (SUB). Die SUB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wer der SUB nicht angehören möchte, kann jeweils auf Beginn eines Semesters austreten. Das Austrittsbegehren muss schriftlich innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Universitätsleitung gerichtet werden:
Universität Bern
Rektorat
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Schweiz
Studierende, welche nicht der SUB angehören, können keine SUB-Leistungen beanspruchen.
Semester | Frist |
---|---|
auf Herbstsemester | 30. April |
auf Frühjahrssemester | 15. Dezember des Vorjahres |