Organisation Leitung und Zentralbereich

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SUB-Austritt

Die an der Universität Bern immatrikulierten Studierenden bilden die Vereinigung der Studierenden (SUB). Die SUB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wer der SUB nicht angehören möchte, kann jeweils auf Beginn eines Semesters austreten. Das Austrittsbegehren muss schriftlich innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Universitätsleitung gerichtet werden:

Universität Bern
Rektorat
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Schweiz

Studierende, welche nicht der SUB angehören, können keine SUB-Leistungen beanspruchen.

Fristen zum Austritt aus der SUB
Semester Frist
auf Herbstsemester 30. April
auf Frühjahrssemester 15. Dezember des Vorjahres