Open Access Publikationsfonds der Uni Bern

Kriterien für Unterstützungsberechtigung
Was wird gefördert?
- Article Processing Charges (APCs) mit bis zu 1500 CHF
- Book Processing Charges (BPCs) mit bis zu 2000 CHF
- Zusätzlich Kosten (z.B. Color Charges, Page Charges) werden nicht übernommen
Was wird nicht gefördert?
- Es wird grundsätzlich kein Hybrid-Open-Access gefördert
- Es gibt keine Unterstützung von Publikationsgebühren, die vom SNF oder anderen Förderorganisationen übernommen werden
Welche Inhalte sind förderungsberechtigt?
- Zeitschriftenartikel die ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen
- Monographien (inkl. Dissertationen)
- Konferenzbände, Sammelbände
- Buchbeiträge
Wer trifft die Förderentscheidung?
- Die Zuständigkeit liegt vollständig beim Publikationsfondsmanagement
Verteilungsprinzip
- First come, first served
- Es werden keine Beträge reserviert
Einschränkung der Antragsberechtigung
- Pro AutorIn können maximal 3 Anträge pro Semester bewilligt werden
Antragsberechtigte Personen
- Mitarbeitende der Universität Bern in Lehre und Forschung bzw. DozentInnen, AssistentInnen und angestellte DoktorandInnen der Universität Bern, sowie Angestellte des Insel-Spitals, sofern sie über einen Campus-Account der Uni verfügen (ab Stufe Doktorat)
- Publikationen von Privatdozierenden oder TitularprofessorInnen der Universität Bern, die an einer anderen Institution angestellt sind, können unterstützt werden, wenn insgesamt mindestens ein Drittel aller AutorInnen an der Universität Bern angestellt sind
- Ausgeschlossen: Emeriti, Studierende, Angestellte der Universität Bern, die nicht in Forschung und Lehre tätig/angestellt sind
Bei Zeitschriftenartikeln:
- Corrseponding Author muss antragsberechtigt sein (s.o.) ODER
- Erst- oder LetztautorIn muss antragsberechtigt sein (s.o.) ODER
- Ist der/die AntragstellerIn nicht Corresponding Author, Erst- oder LetztautorIn, müssen mindestens ein Drittel der beitragenden AutorInnen antragsberechtigt sein (s.o.)
Bei Buchprojekten:
- AutorIn, HerausgeberIn oder Co-AutorIn muss antragsberechtigt sein
Anforderung an den Verlag
- bei Zeitschriften
- Peer-Review oder fachspezifisch äquivalentes Qualitätssicherungsverfahren
- DOAJ Mitgliedschaft (oder bei neu gegründeten Zeitschriften – Erfüllung der DOAJ Kriterien)
- Bei Buchprojekten
- Allgemein:
- Publikation wird mit Creative Commons (CC) Lizenz (oder entsprechend) versehen, möglichst CC-BY
- Kosten für eine offenere Lizenzierung werden nicht übernommen
- Kosten für Grün OA werden nicht übernommen
Kostensplitting
- Kostensplitting ist grundsätzlich möglich gegen Vorlage der Gesamtrechnung des Beitrags
Zeitpunkt der Antragstellung
- Der Antrag kann frühestens bei Vorlage der Rechnung gestellt werden
Form der Antragstellung
Anträge müssen online über ein Antragsformular gestellt werden
- Verpflichtende Angaben
- Name der Antragstellerin/ des Antragstellers und deren/ dessen Rolle bei der Publikation (z.B. Corresponding Author)
- Institutionelle E-Mail-Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
- E-Mail-Adresse der Antragstellerin/ des Antragstellers, die als Kontaktadresse beim Verlag angegeben wurde (falls abweichend)
- Organisationseinheit/Fachbereich/Institut der Antragstellerin/ des Antragstellers
- Art der Publikation (z.B. Artikel, Buch)
- Titel der Publikation
- URL des Verlags bzw. Titel der Zeitschrift
- Persistent Identifier (DOI, ISBN, ISSN)
- Gesamtkosten der Publikation in Originalwährung netto
- Angabe zu Kostensplitting
- Angabe zu Förderungen
- Angabe zur verwendeten Lizenz
- Mögliche Eingaben
- Notwendige Dokumente die hochgeladen werden müssen:
- PDF der Originalrechnung des Verlags
Obligationen bei Förderung
- Das im Open Access Gold publizierte Werk muss in der Verlagsversion sofort nach Veröffentlichung auch auf dem Repositorium der Universität Bern BORIS zugänglich gemacht werden
Zahlungsmodalitäten
- Die Förderungsgelder werden grundsätzlich nur an die Autorinnen und Autoren direkt zurückerstattet. Es gibt keine Vorauszahlungen oder Zahlungen direkt an Verlage
- Die Erstattung wird durch den/die AntragstellerIn über E-Forms veranlasst
- Die Rechnung soll Informationen über den Verlag, die Zeitschrift, den Titel der Publikation und den Namen des Corresponding Authors enthalten. Vgl. dazu die Empfehlungen der ESAC (Efficiency and Standards for Article Charges)