Read and Publish

Swissuniversities, zu der auch die Universität Bern gehört, hat mit den grossen Wissenschaftsverlagen Verhandlungen zu Read and Publish-Abkommen aufgenommen. Solche Verträge sichern einerseits weiterhin das Leserecht für das Gesamtangebot der Verlage; andererseits stellen sie aber auch sicher, dass Forschende der beteiligten Hochschulen künftig ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren können.

Mitteilungen zu den Read and Publish-Abkommen finden sich hier.

Der Artikel muss durch den "Corresponding author" eingereicht werden. Berechtigt sind alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern.

Die Anzahl berechtigter Artikel pro Kalenderjahr ist begrenzt und gilt schweizweit für alle beteiligten Institutionen. Bitte beachten Sie, dass diese durch den Verlag nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben werden.

Dieses Read and Publish-Abkommen mit American Chemical Society (ACS) betrifft sämtliche Titel der Zeitschriften-Titelliste.

Die Artikel werden auf der American Chemical Society (ACS) Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern verwenden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Video-Tutorials für Autor*innen zum Open Access Publikations-Prozess auf der American Chemical Society (ACS) Website.

Beim Einreichen des Artikels muss zwingend die Open Access-Option gewählt werden.

Wenn ihr Artikel akzeptiert wurde, erhalten Sie eine E-Mail zur Weiterführung des Workflows auf der Website von American Chemical Society (ACS). Bitte wählen Sie anschliessend die Institution "University of Bern" aus.

Bei weiteren Fragen zu Read & Publish stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (esupport.ub@unibe.ch ).

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht OA-berechtigt sind:

  • Addendum, bzw. Anhang
  • Korrigendum
  • Editorial

Die Artikel werden als CC BY veröffentlicht.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Ja, das Anstellungsverhältnis bei der Einreichung des Artikels ist entscheidend. Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder teilweise an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie möglichst sicher die Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist, auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dort arbeiten.

Wenn Sei den Artikel vor Ihrer Anstellung an der Universität Bern eingereicht haben, kann er nicht als Publikation der Universität Bern erscheinen, ausser wenn die Forschungsarbeiten dazu an der Universität Bern durchgeführt wurden.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle. Sofern Ihr Artikel nach dem 1. Januar 2023 von American Chemical Society (ACS) an die Bibliothek für die Freigabe zur Open Access-Publikation weitergegeben wird, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nachträgliche Lizenzänderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Problemfällen kann ihn begründeten Ausnahmefällen der Ansprechperson bei American Chemical Society (ACS) direkt angegangen werden. Bitte wenden Sie sich direkt via E-Mail OAOps@acs.org an den Verlag.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Die Vereinbarung deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Wenn Sie für die Publikation kostenpflichtige Zusatzangebote wählen (color in print, posters), müssen Sie diese Kosten selber tragen.

Der Verlag schliesst durch den SNF geförderte Projekte vom Abkommen aus. Es kann mit einer reduzierten APC in Open Acces publiziert werden (siehe Verlagswebseite hier).

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte. 

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von American Chemical Society (ACS) eine Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. Damit läuft der Prozess normal weiter.

Dieses Read and Publish-Abkommen mit ACM (Association for Computing Machinery) betrifft sämtliche Zeitschriften, Magazine und Konferenzschriften, einschliesslich der reinen Open Access-Titel.

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in den hier aufgelisteten ACM-Titeln im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Zeitschriften-Titelliste

 

Die ACM Books sind in dem Read and Publish-Abkommen nicht inbegriffen.

Alle Angehörigen der Universität und der PHBern:  Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

ACM benutzt für die Identifizierung der Berechtigung die E-Mailadresse; daher bitten wir Sie dringend, jeweils Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern anzugeben.

Damit Sie vom Abkommen profitieren können, müssen Sie als "Corresponding author" des Artikels definiert sein.

 

 

Ja, alle Zeitschriften, Konferenzschriften und Magazine von ACM sind im Abkommen inbegriffen.

Die Artikel werden ganz normal auf der ACM-Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern verwenden. Dadurch werden Sie automatisch als an ACM Open teilnahmeberechtigt erkannt.

Der Verlag stellt eine PDF-Datei mit dem genauen Ablauf der Eingabeschritte zur Verfügung.

 

Über die angegebene E-Mailadresse wird die Open Access-Berechtigung erkannt und das entsprechende Kästchen in der Author’s Journey wird automatisch angewählt (Institutionally Paid Open Access); zudem wird als Creative Commons-Lizenz die cc by-Lizenz gewählt. Sie haben die Möglichkeit, diese Voreinstellungen beliebig anzupassen.

Das Abkommen umfasst alle Artikel-Typen für welche ACM APC-Gebühren verlangt, d.h. es gibt keine Artikel-Typen die nicht im Open Access publiziert werden können.

ACHTUNG: Wenn Sie die Open Access-Option ablehnen, kann der Artikel nur während sehr kurzer Zeit nachträglich in Open Access umgewandelt werden. Nach erfolgter Publikation ist dies nicht mehr möglich.

Ja

Grundsätzlich ist es möglich, jede Creative Commons-Lizenz auszuwählen.

Die Lizenz CC BY wird empfohlen und ist standardmässig ausgewählt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Nein, für die Berechnung der Berechtigung ist die Anstellung zum Zeitpunkt der Annahme des Artikels massgebend. Die Anstellung zum Zeitpunkt der Einreichung des Artikels wird bei der Bewertung, ob ein Artikel zum Read and Publish-Abkommen gehört, nicht berücksichtigt.

Ja, das Einreichungsdatum spielt keine Rolle. Für das Read and Publish-Abkommen ist es zentral, dass der Artikel während der Laufzeit des Read and Publish-Abkommen zur Publikation angenommen wurde.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Ja. Dies gilt ausdrücklich auch für kostenpflichtige Zusatzangebote (color in print, posters), welche ebenfalls übers Abkommen abgedeckt sind.

Wenn Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Institution angeben, erkennt ACM Sie automatisch als berechtigt für die Open Access-Publikation via ACM Open. Sollte dies nicht geschehen sein, bitten wir Sie, sich bei esupport.ub@unibe.ch zu melden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie als «Corresponding Author» des Artikels sind und dass Sie Ihre E-Mail-Adresse der beteiligten Institution (UB Bern, PHBern) verwenden.

Ja, allerdings nur während einer sehr kurzen Zeit, nämlich zwischen dem Ausfüllen von ACM Open und der Publikation des Artikels.

Nein.

Dieses Read and Publish-Abkommen mit AIP Publishing des American Institute of Physics betrifft ausschliesslich hybride Zeitschriften des Verlages (hybride Zeitschriften erlauben die Publikation von Open Access-Artikeln. Sie enthalten im Gegensatz zu reinen Open Access-Zeitschriften aber auch Closed Access-Artikel, welche nur für zahlenden Nutzer*innen zugänglich sind.)

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in den hier aufgelisteten AIP Publishing-Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen:

Zeitschriften-Titelliste

 

Der Publish-Teil des Read and Publish-Abkommen umfasst insgesamt 28 Journals auf der von AIP Publishing betriebenen Plattform Scitation - vorwiegend vom American Institute of Physics,  aber auch von AIP Member Societies (z.B. AAPT American Association of Physics Teachers  oder AVS American Vacuum Society) und von weiteren Publishing Partners wie z.B. LIA Laser Institute of America oder CPS Chinese Physical Society.

Der/die einreichende Autor*in (submitting / corresponding author) muss der Universität Bern oder der PHBern angehören: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen. 

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern und wählen Sie beim Einreichen die passende Institution aus.

 

Ob Sie in einem Journal im Rahmen des Read and Publish-Abkommen kostenlos im Open Access publizieren dürfen, sehen Sie in der Zeitschriften-Titelliste

 

Das Read and Publish-Abkommen umfasst nur hybride Journals.

Wenn Sie in einem reinen Open Access-Journal publizieren möchten, ist die Finanzierung nicht durch das Read and Publish-Abkommen abgedeckt. Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

Wenn das Journal auf der Titelliste der berechtigten Journals ist, reichen Sie Ihren Artikel ganz normal auf der Webseite von AIP Publishing ein und beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Wählen Sie in einem ersten Schritt den richtigen manuscript type. Für das Read and Publish-Abkommen sind nur die manuscript types «Article» und «Perspective» erlaubt.
  • Wählen Sie im Abschnitt «Author information» die richtige Institution (z.B. Universität Bern). Dies ist entscheidend dafür, dass Sie als berechtigte*r Autor*in erkannt werden.
  • Wir bitten Sie zudem, Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern zu verwenden, da dies unsere Kontrolle vereinfacht und Sie vor Rückfragen unsererseits verschont.
  • Bitte wählen Sie im Abschnitt  “Publication Charges and Funding” die Option “I wish to publish Open Access as part of an institutional agreement”.

Informationen von AIP Publishing zu read & publish-Abkommen finden Sie hier. Dort finden Sie auch den Guide for authors mit einer Schritt für Schritt-Anleitung.

Es ist möglich, einen Artikel nachträglich in einen Open Access-Artikel umzuwandeln (wenn das Kontingent bis dahin nicht ausgeschöpft ist und er die Kriterien für die Aufnahme in das Read and Publish-Abkommen erfüllt).

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht OA-berechtigt sind:

  • Sie müssen in jedem Fall den manuscript type «Article» oder «Perspective» wählen.

 

Folgende Article types sind Bestandteil das Read and Publish-Abkommen:

  • Brief Communication
  • Communication 
  • Conference Article 
  • Fast Track or Article-FT 
  • Letter 
  • Note 
  • Perspective 
  • Article 
  • Research Update 
  • Review 
  • Roadmap 
  • Tutorial 

Alle Artikel werden mit der CC BY 4.0 Lizenz publiziert.

Ja, für die Beurteilung der Zugehörigkeit ist der Zeitpunkt der Einreichung des Artikels massgebend.

Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder grösstenteils an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie der Universität Bern zugeordnet werden können, wählen Sie beim Einreichen die entsprechende Institution; dies auch dann, wenn absehbar ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Annahme nicht mehr hier arbeiten.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel nach dem 1.1.2022 von AIP Publishing akzeptiert wurde, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Jein. Der Betrag wird automatisch der UB Bern in Rechnung gestellt. Sie erhalten aber vom Verlag nach Abschluss des Publikationsprozesses eine pro Forma-Rechnung, die Ihnen bestätigt, dass der Betrag bezahlt worden ist.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte. 

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, kann Ihr Artikel nachträglich über das Read and Publish-Abkommen finanziert werden.

Ja, sofern das Artikelkontingent noch nicht ausgeschöpft ist, kann ein Artikel der allen Anforderungen entspricht, auch nachträglich Open Access publiziert werden.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read and Publish-Abkommen abgerechnet werden.

Die Anzahl berechtigter Artikel pro Kalenderjahr ist begrenzt und gilt schweizweit für alle beteiligten Institutionen. Bitte beachten Sie, dass diese durch den Verlag nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben werden.

Dieses Read-and-Publish-Abkommen mit Cambridge University Press (CUP) betrifft sämtliche Zeitschriften des Verlages (inklusive der Gold-Open-Access-Publikationen).

Ausnahme: Die Gold-Zeitschriften Prism und Research directions sind nicht im Abkommen enthalten. Alle Angehörigen der Universität Bern, der PHBern und des Inselspitals bekommen ein CUP-Rabatt von 10 %.

Alle Angehörigen der Universität Bern, der PHBern und des Inselspitals: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Ob eine Zeitschrift Teil des Read-and-Publish-Abkommens ist, sehen Sie in der Titelliste.

Die Artikel werden auf der Cambridge-Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern, des Inselspitals oder der PHBern verwenden.

Informationen zum Open Access Publikationsprozess sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier auf der Cambridge-Webseite: Allgemeine Informationen unter Open access resources (cambridge.org) und Step-by-step Guide.

Wenn Sie Ihre institutionelle Angehörigkeit zur Universität Bern, PHBern oder des Inselspitals nicht in den Einreichungsprozess integrieren können, prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen zur Teilnahme am Read-and-Publish-Abkommen erfüllt sind.

Die Open-Access-Lizenz kann nicht widerrufen werden, wenn sie einmal vergeben wurde.

 

Gemäss Abkommen werden nur die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • Original Articles
  • Review Articles
  • Case Report
  • Brief report
  • Rapid communications

Es stehen drei Lizenzen zur Auswahl:

  • CC BY (Creative Commons Attribute License)
  • CC BY-NC-SA (Creative Commons Attribute-NonCommercial-ShareAlike License)
  • CC BY-NC-ND (Creative Commons Attribute-NonCommercial-NoDerivatives License)

Die Lizenz CC-BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Entscheidend sind Einreichungs- UND Annahmedatum. Zu beiden Zeitpunkten müssen Sie an der Universität Bern, PHBern oder am Inselspital angegliedert gewesen sein, damit Artikel im Rahmen des Read-and-Publish-Abkommens für Sie kostenlos in Open Access publiziert werden kann.

Damit Sie möglichst sicher die Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation, nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist, auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dort arbeiten.

Nein. Nur Artikel, die ab 2024 eingereicht wurden, fallen unter die neuen Bedingungen.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Nein. Die folgenden Zeitschriften sind nicht in das Abkommen mit Cambridge einbezogen: Prism und Research directions.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert. Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem in Open Access publiziert werden sollte.

In begründeten Fällen kann diese Entscheidung rückwirkend korrigiert und die Open-Access-Veröffentlichung akzeptiert werden. Sie müssen sich dann mit der betreffenden Zeitschrift in Verbindung setzen, um den Prozess in Gang zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass der umgekehrte Weg nicht möglich ist. Sobald ein Artikel in Gold Open Access veröffentlicht wurde, ist es nicht mehr möglich, diese Lizenz zu widerrufen.

Sie können ihre Entscheidung rückwirkend korrigieren und die Open-Access-Veröffentlichung akzeptieren. Sie müssen sich dann mit der betreffenden Zeitschrift in Verbindung setzen, um den Prozess in Gang zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass der umgekehrte Weg nicht möglich ist. Sobald ein Artikel in Gold Open Access veröffentlicht wurde, ist es nicht mehr möglich, diese Lizenz zu widerrufen.

Nein.

Die Read and Publish Lizenz mit IEEE betrifft alle Gold Open Access Journals des Verlages.

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in den hier aufgeführten IEEE-Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Dies gilt für Artikel, die ab dem 1. Januar 2022 von IEEE akzeptiert wurde.
 

Green Open Access:
Den Autoren steht es frei, die akzeptierte Version ihrer Artikel sofort auf ihrer persönlichen Website oder der ihres Arbeitgebers oder auf von gemeinnützigen Organisationen betriebenen Repositories Dritter zu veröffentlichen.

Alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern. Der Artikel muss vom "Corresponding author" eingereicht werden.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Das Read and Publish-Abkommen umfasst nur Gold Open Access Journals.
Ob Ihr Journal Teil der Read and Publish-Lizenz ist, sehen Sie in der hier verlinkten Titelliste.

Die Artikel werden ganz normal auf der IEEE-Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern verwenden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Open Access Publikations-Prozess auf der IEEE-Webseite.


Achtung:
Bei Schritt 1 des Einreichungsverfahrens müssen Sie bestätigen, dass Sie für die Publikationskosten aufkommen, wenn der Artikel akzeptiert wird.
Die Kosten werden von der Universität Bern übernommen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Annahmedatums des Artikels Angehörige* der Universität Bern sind.
Bei Unklarheit darüber, ob die Universität Bern die Kosten übernehmen wird, melden Sie sich bitte vorgängig an unsere Support Adresse.

Es stehen zwei Lizenzen zur Auswahl:

  • CC BY (Creative Commons Attribute License)
  • CC BY-NC-ND (Creative Commons Attribute-NonCommercial-NoDerivatives License)

Die Lizenz CC BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Sie müssen als Corresponding Author zum Zeitpunkt des Acceptance Date an der Universität Bern angestellt sein.

Damit Sie möglichst sicher der Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist.

Wenn der Artikel vor oder nach Ihrer Anstellung an der Universität Bern akzeptiert wurde, kann die Universität Bern die Publikationskosten nicht übernehmen.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern ihr Artikel nach dem 1. Januar 2022 von IEEE akzeptiert wurden, werden die Publikationskosten von der Universität Bern übernommen.

Die Lizenz deckt nur die reinen Publikationsgebühren ab.

Wenn Sie für die Publikation kostenpflichtige Zusatzangebote wählen (color in print, posters), müssen Sie diese Kosten selber tragen.

Beim Journal "IEEE Journal of the Electron Devices Society" fallen zudem zusätzliche Kosten für umfangreichere Artikel an.
Diese "Overlength Page Charges" (OPC) müssen Sie ebenfalls selber tragen.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert mit der Bitte, die ausstehenden Publikationskosten selber zu übernehmen.

Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, melden Sie sich bitte an unsere Support-Adresse mit der Begründung, wieso die Universität Bern die Publikationskosten für Ihren Artikel trotzdem übernehmen sollte.

Die Anzahl berechtigter Artikel pro Kalenderjahr ist begrenzt und gilt schweizweit für alle beteiligten Institutionen.
Bitte beachten Sie, dass diese durch den Verlag nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben werden.

Das Read and Publish-Abkommen mit IOP Publishing betrifft über 100 Titel von IOP und dessen Publishing Partners auf der Publikationsplattform IOPscience.

Der Publish-Teil des Abkommen umfasst 74 Titel dieses Pakets, die eine Open Access-Publikation von Artikeln erlauben (hybrid Open Access, fully Open Access).

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in den hier aufgelisteten Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Zeitschriften-Titelliste

Die Zeitschriften der Electrochemical Society (ECS) und der American Astronomical Society (AAS) sind in dem Read and Publish-Abkommen nicht inbegriffen.

Alle Angehörigen der Universität und der PHBern: Angestellte, Forschende oder Studierende.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre E-Mailadresse der Universität oder der PHBern. Der Artikel muss durch den "Corresponding author" eingereicht werden.

Gemäss dem Read and Publish-Abkommen ist es nur mit schriftlicher Zustimmung von IOP Publishing möglich, den Corresponding Author nachträglich zu ändern.

Ob Ihr Journal Teil des Read and Publish-Abkommen ist, sehen Sie in der Titelliste.

Unter das Read and Publish-Abkommen fallen alle fully und hybriden Open Access-Zeitschriften von IOP und dessen Publishing Partnern auf IOPscience mit Ausnahme der Electrochemical Society (ECS) und der American Astronomical Society (AAS).

Sie müssen eine Zeitschrift wählen, die Teil des Read and Publish-Abkommen ist (Titelliste).

Die Artikel werden ganz normal auf der Webseite von IOPscience eingereicht:

  • Wählen Sie den zutreffenden Article type. Für das Read and Publish-Abkommen berechtigt sind paper, special issue paper, review and/or letter, wobei sich die Bezeichnungen bei einzelnen Journals leicht unterscheiden.
  • Geben Sie sowohl im Artikel wie in der Eingabemaske Ihre Zugehörigkeit (affiliation) zur Universität oder PHBern an; dies ist das Hauptidentifizierungsmerkmal anhand dessen IOP Publishing erkennt, dass Sie im Rahmen des Read and Publish-Abkommen anspruchsberechtigt sind.
  • Verwenden Sie möglichst Ihre E-Mailadresse der Universität oder der PHBern
  • Achtung:  Wenn Sie zur Seite kommen, wo Sie sich für Open Access entscheiden können, wählen Sie Nein. Auf dieser Seite geht es nur um die Open Access-Publikation ausserhalb des Read and Publish-Abkommen. Wenn Ihre Publikationskosten bereits anderweitig abgedeckt sind, können Sie hier natürlich Ja wählen und diese Informationen nachfolgend eingeben.
  • IOP Publishing erkennt sie automatisch als Open Access-berechtigt im Rahmen des Read and Publish-Abkommen und Sie erhalten im Verlauf des Bearbeitungsprozesses eine E-Mail, die Ihnen dies mitteilt. Auf das E-Mail müssen Sie nur reagieren, wenn Sie den Artikel nicht im Open Access publizieren möchten.
  • IOP Publishing sendet Ihnen nachfolgend ein Open Access-Copyright-Formular zum Ausfüllen.

Sobald Ihr Artikel von IOP oder einem Publishing Partner zur Publikation akzeptiert ist, werden wir von IOP Publishing informiert und prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Artikels tatsächlich an der Universität oder der PHBern angestellt waren. Danach wird Ihr Artikel für Sie kostenlos Open Access publiziert.

IOP Publishing bietet auf der Webseite genauere Informationen zum Read and Publish-Abkommen mit Swissuniversities an.

Falls Ihr Artikel von IOP Publishing nicht als anspruchsberechtigt erkannt wird, melden Sie sich bei uns (esupport.ub@unibe.ch). Es ist nachträglich möglich, eine Umwandlung zu verlangen und den Artikel via das Read and Publish-Abkommen Open Access publizieren zu lassen.

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht OA-berechtigt sind.

Gemäss Vertrag werden nur die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • Paper
  • Special Issue Paper
  • Review
  • Letter

Die genaue Bezeichnung der Artikeltypen kann sich von Zeitschrift zu Zeitschrift unterscheiden.

Alle Artikel werden mit der CC BY 4.0 Lizenz publiziert.

Ja, das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel nach dem 1.1.2022 von IOP Publishing an die Bibliothek für die Freigabe zur Open Access-Publikation weitergegeben wird, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Ja, das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel nach dem 1.1.2022 von IOP an die Bibliothek für die Freigabe zur Open Access-Publikation weitergegeben wird, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read and Publish-Abkommen abgerechnet werden.

Dies ist grundsätzlich möglich, wenn der Artikel alle Anforderungen dem Read and Publish-Abkommen erfüllt. Allerdings behält sich IOP Publishing vor, die Umwandlung abzulehnen, wenn seit der Publikation zu viel Zeit vergangen ist.

Dieses Read and Publish-Abkommen mit Karger betrifft sämtliche Zeitschriften des Verlages (Ausnahme: exkl. “Kompass”-Publikationen), inklusive 35 Gold-Open-Access-Publikationen.

Die Angehörigen des Inselspitals Bern können ihre Artikel in allen Karger-Zeitschriften im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen: Zeitschriften-Titelliste.

Geeigneter Zeitschriften-Titel mit dem Journal Scout BETA finden.

Bitte lesen Sie vor dem Einreichen Ihres Manuskripts sorgfältig die “Author Guidelines” des gewählten Zeitschriften-Titels durch. Eine hohe Anzahl von Artikeln wird erfahrungsgemäss durch das Nicht-Einhalten der “Author Guidelines”abgelehnt.

Angehörige des Inselspitals Bern, die in der Forschung und/oder Lehre tätig sind. Der/die "Corresponding author" muss vom Inselspital Bern angestellt sein.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre E-Mailadresse des Inselspitals Bern. Der Artikel muss durch den "Corresponding author" eingereicht werden.

 

Dieses Read and Publish-Abkommen mit Karger betrifft sämtliche Zeitschriften des Verlages, inklusive 35 Gold-Open-Access-Publikationen (Ausnahme: exkl. “Kompass”-Publikationen): Siehe Zeitschriften-Titelliste.

Geeigneten Journal-Titel mit dem Journal Scout BETA finden.

Bitte lesen Sie vor dem Einreichen Ihres Manuskripts sorgfältig die “Author Guidelines” des gewählten Zeitschriften-Titels durch. Eine hohe Anzahl von Artikeln wird erfahrungsgemäss durch das Nicht-Einhalten der “Author Guidelines”abgelehnt.

Die Artikel werden ganz normal auf der Karger Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre E-Mailadresse des Inselspitals Bern verwenden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Open Access Publikations-Prozess bei Karger:

  • berechtigte Artikeltypen: research article, case report, systematic review, meta-analyses, methodologcial article.
  • nicht-berechtigte Artikeltypen: Diese finden sich in den “Author Guidelines” des jeweiligen Zeitschriften-Titels.

Es stehen zwei Lizenzen zur Auswahl:

  • CC-BY-NC für hypride OA-Zeitschriften
  • CC-BY für OA-Zeitschriften

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder grösstenteils am Inselspital Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie möglichst sicher dem Inselspital Bern zugeordnet werden, verwenden Sie bitte die E-Mailadresse des Inselspitals Bern und wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist. Auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dort arbeiten.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle. Sofern Ihr Artikel nach dem 1.Januar 2022 zur Publikation akzeptiert wurde, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein. Die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Ja, das Read and Publish-Abkommen deckt die reinen Publikationsgebühren ab. Es entstehen im Normalfall keine zusätzlichen Publikationsgebühren. Bitte beachten Sie:

  • berechtigte Artikeltypen: research article, case report, review article, systematic review, methodologcial article.
  • nicht-berechtigte Artikeltypen: Diese finden sich in den “Author Guidelines” des jeweiligen Zeitschriften-Titels.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns zeitnah darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von Karger eine E-Mail zur weiteren Bearbeitung. Damit läuft der Prozess normal weiter.

Nachträgliche Lizenzänderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Problemfällen wenden Sie sich bitte an Karger (service@karger.com).

Dieses Read and Publish-Abkommen mit Lippincott Williams & Wilkins (LWW) betrifft sämtliche Zeitschriften des Verlages exklusiv der Gold-Open-Access-Publikationen.

Die Angehörigen der Universität Bern, der PHBern und des Inselspitals Bern können ihre Artikel in den hier aufgelisteten LWW-Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Dies gilt für Artikel, die ab dem 1. Januar 2022 von Lippincott Williams & Wilkins (LWW) akzeptiert wurden.

Alle Angehörigen der Universität Bern, der PHBern und des Inselspitals Bern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre institutionelle E-Mailadresse (Universität Bern, PHBern, Inselspitals). Der Artikel muss durch den “Corresponding author” eingereicht werden.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Ob Ihr Journal Teil der des Read and Publish-Abkommen ist, sehen Sie hier in der Zeitschriften-Titelliste.

Wenn Sie in einem reinen Open Access-Journal publizieren möchten, ist die Finanzierung nicht durch das Read and Publish-Abkommen abgedeckt. Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

Die Artikel werden ganz normal auf der Webseite von Lippincott Williams & Wilkins (LWW) eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre institutionelle E-Mailadresse (Universität Bern, PHBern und des Inselspitals Bern verwenden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Open Access Publikations-Prozess auf der Lippincott Williams & Wilkins (LWW) Website.

 

ACHTUNG:

Beim Einreichen des Artikels muss zwingend die Open Access-Option gewählt werden. Wenn Sie jetzt die Open Access-Option ablehnen, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen. Nachträgliche Lizenzänderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Problemfällen kann ihn begründeten Ausnahmefällen der Journal Production Editor von Lippincott Williams & Wilkins (LWW) direkt angegangen werden.

Autor*innen, die im Jahr 2021 einen Artikel eingereicht haben, können ihre Antwort auf Open Access (Folie 2) von 'Nein' auf 'Ja' ändern, wenn sie im Jahr 2022 einen überarbeiteten Artikel einreichen, bevor er angenommen wird. Autor/innen, die im Jahr 2021 einen überarbeiteten Artikel eingereicht haben, der dann im Jahr 2022 angenommen wird, müssen sich mit der Redaktion der Zeitschrift in Verbindung setzen und beantragen, dass ihre Antwort auf 'Ja' zu Open Access geändert wird.

Wenn ihr Artikel akzeptiert wurde, erhalten Sie eine E-Mail zur Weiterführung des Workflows auf der Website von Lippincott Williams & Wilkins (LWW). Um den “Offer Funding Workflows” zu Initialisieren müssen Sie den Button “Pay charges now” wählen. Bitte wählen Sie anschliessend die Institution aus, der Sie angehören.

Autor*innen die keinen Fund haben, oder deren Förderer nicht aufgelistet ist, wählen im Drop-Down-Menü unter der CC-Lizenz «None/Other – CC BY NC ND” aus.

Bei weiteren Fragen zu Read & Publish stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (esupport.ub@unibe.ch).

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht OA-berechtigt sind:

  • Editorials
  • Correspondence
  • Abstracts
  • Errata

Gemäss Vertrag werden nur die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • Research articles (including case reports)
  • Reviews

Es stehen zwei Lizenzen zur Auswahl: CC-BY oder CC-BY-NC-ND.

Die Lizenz CC BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Ja, das Anstellungsverhältnis bei der Einreichung des Artikels ist entscheidend. Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder teilweise an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie möglichst sicher der Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist.

Wenn der Artikel vor Ihrer Anstellung an der Universität Bern akzeptiert wurde, kann die Universität Bern die Publikationskosten nicht übernehmen.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern und das Inselspital.

 

 

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle. Sofern Ihr Artikel nach dem 1.Januar 2022 zur Publikation akzeptiert wurde, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read and Publish-Abkommen abgerechnet werden.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von Lippincott Williams & Wilkins (LWW)eine Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. Damit läuft der Prozess normal weiter.

Nachträgliche Lizenzänderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Problemfällen kann ihn begründeten Ausnahmefällen der Journal Production Editor von Lippincott Williams & Wilkins (LWW) direkt angegangen werden.

Die Anzahl berechtigter Artikel pro Kalenderjahr ist begrenzt und gilt schweizweit für alle beteiligten Institutionen. Bitte beachten Sie, dass diese durch den Verlag nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben werden.

Der Artikel muss durch den Corresponding Autor eingereicht werden.

Diese Person muss bei einer der beteiligten Einrichtungen (Universität Bern, PHBern, Inselspital oder den Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), angestellt oder anderweitig akkreditiert sein: : Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Arbeitsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch) sind nicht berechtigt, an dem Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Ja. Nach Einschätzung des Konsortiums deckt das Artikelkontingent etwa 50-60% des Publikationsvolumens ab. Wir müssen daher davon ausgehen, dass Artikel, die nach Mitte des Jahres zur Veröffentlichung angenommen werden, im Rahmen dieser Vereinbarung nicht mehr im Open Access veröffentlicht werden können.

Solange Sie im Rahmen der «Author Journey» nach Zustimmung zur Publikation die Open Access-Option im Rahmen des Agreements wählen können, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft.

Ob Ihre Zeitschrift Teil des Read-and-Publish-Abkommen ist, können Sie der Titelliste entnehmen.

Dieses Read-and-Publish-Abkommen mit SpringerNature betrifft alle hybriden Nature Research Journals (= Zeitschriften, die sowohl Open-Access- als auch Closed-Access-Artikel veröffentlichen). Dies gilt für alle Titel des Herausgebers, die mit Nature beginnen, mit Ausnahme von Nature Protocols, Nature Reviews und allen reinen Open-Access-Zeitschriften.

Wenn Sie in einer reinen Open-Access-Zeitschrift publizieren möchten, finden Sie Informationen zu alternativen Fördermöglichkeiten auf unserer Open Access-Seite.

Informationen über das Read-and-Publish-Abkommen mit SpringerNature ausserhalb der Nature Research-Titel finden Sie in dieser FAQ bei Springer.

  1. Sie schreiben einen Artikeltyp, der unter das Read-and-Publish-Abkommen fällt (Original Paper, Analysis, Article, Letter, Brief Communication, Registered Report, Resource, Technical Report)
  2. Sie sind der Corresponding Autor des Artikels.  
  3. Sie reichen den Artikel bei einer Zeitschrift ein, welche Teil des Read-and-Publish-Abkommen ist (Liste der in Frage kommenden Zeitschriften).  
  4. In der Author Journey verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse der Universität Bern, des Inselspitals, der PHBern oder der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD).  
  5. Nachdem die Zeitschrift Ihren Artikel akzeptiert hat, wählen Sie in der Author Journey unter Choose your affiliation Ihre Institution und falls nichts passt, «University of Bern». Damit erkennt SpringerNature automatisch, dass Ihre «Affiliation» zur Veröffentlichung von Open Access berechtigt ist.
  6. Wählen Sie die Open-Access-Option im Rahmen des Agreements aus. Wenn Sie die Open-Access-Option nun ablehnen, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr revidieren. Das bedeutet, dass Sie die Open-Access-Publikation nicht mehr über dieses Read-and-Publish-Abkommen finanzieren können.

 

Wenn diese Open-Access-Option in der Author Journey nicht auftaucht, ist entweder die Zeitschrift oder der Artikeltyp nicht Teil des Read-and-Publish-Abkommens oder das Artikelkontingent für das laufende Jahr ist ausgeschöpft.

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht Teil des Read-and-Publish-Abkommens sind.

Gemäss der Vereinbarung werden nur die folgenden Artikeltypen für die Open-Access-Veröffentlichung berücksichtigt:

  • Original Paper
  • Analysis
  • Article
  • Letter
  • Brief Communication
  • Registered Report
  • Resource
  • Technical Report

Die CC BY 4.0 Lizenz ist obligatorisch.

Mehr Informationen zu Creative Commons Lizenzen finden Sie hier.

Ja, der Beschäftigungsstatus zum Zeitpunkt der Einreichung des Artikels ist ausschlaggebend. Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder teilweise an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Um der Universität Bern zugeordnet zu werden, wählen Sie bitte nach Annahme des Artikels durch den Verlag die passende Affiliation, auch wenn Sie nicht mehr dort arbeiten.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Annahme Ihres Artikels nicht mehr an der Universität Bern beschäftigt sein, werden wir Sie im Rahmen der Artikelprüfung kontaktieren und Sie um einen Nachweis bitten, dass Sie am Einreichdatum bei uns angestellt waren.

Gleiches gilt entsprechend für das PHBern, das Inselspital und die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD).

Der Einreichungszeitpunkt spielt keine Rolle. Solange der Artikel nach dem 1. Januar 2023 von der Zeitschrift zur Veröffentlichung zugelassen wurde und alle Anforderungen des Vertrages erfüllt, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Der Vertrag deckt nur die reinen Publikationsgebühren ab.

Alle sonstigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationsgebühren für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read-and-Publish-Abkommen in Rechnung gestellt werden.

Laut SpringerNature ist dies im Rahmen dieses Read-and-Publish-Abkommen nicht möglich.

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, den Artikel im Open Access zu veröffentlichen, müssen Sie sich eine andere Finanzierungsquelle suchen, da dies über das Read-and-Publish-Abkommen nicht mehr möglich ist.

NB: Es ist nicht möglich, die Open Access-Publikation in einem hybriden Journal über den Open Access Fonds der Universität Bern zu finanzieren.

Wird ein Publikationsantrag abgelehnt, werden Sie persönlich darüber informiert.

Wenn Sie glauben, dass dies ein Irrtum ist, antworten Sie bitte so schnell wie möglich mit einer Begründung, warum Ihr Artikel noch in Open Access veröffentlicht werden soll.

Wird die Entscheidung zur Veröffentlichung unter Open Access nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von SpringerNature die Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. So kann der Prozess wie gewohnt fortgesetzt werden.

Dieses Read-and-Publish-Abkommen mit OUP umfasst alle hybriden Zeitschriften des Verlags (= Zeitschriften, die sowohl open access- wie auch closed access-Artikel publizieren).

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in den hier gelisteten OUP-Zeitschriften in Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen:

Zeitschriften-Titelliste

Wenn eine hybride Zeitschrift während der Laufzeit des Read-and-Publish-Abkommens in eine reine Open Access-Zeitschrift umgewandelt wird, verbleibt sie auf der Liste. Daher sind auch vereinzelte Open Access-Zeitschriften auf der Liste. Alle übrigen reinen Open Access-Zeitschriften fallen aber nicht unter das Read-and-Publish-Abkommen.

ACHTUNG: Das Abkommen gilt nur für die regulären Ausgaben einer Zeitschrift. Artikel, die in einem Supplement einer Zeitschrift veröffentlicht werden, sind NICHT Teil des Abkommens.

Alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern. Der Artikel muss durch den Corresponding author eingereicht werden.

Ob Ihre Zeitschrift Teil des Read-and-Publish-Abkommens ist, sehen Sie hier in der Zeitschriften-Titelliste.

Die Liste umfasst alle hybriden Zeitschriften des Verlags (= Zeitschriften, die sowohl open access als auch closed access-Artikel publizieren).

Wenn eine hybride Zeitschrift während der Laufzeit des Read-and-Publish-Abkommens in eine reine Open Access-Zeitschrift umgewandelt wird, verbleibt sie auf der Liste. Daher sind auch vereinzelte Open Access-Zeitschriften auf der Liste. Alle übrigen reinen Open Access-Zeitschriften fallen aber nicht unter das Read-and-Publish-Abkommen.

ACHTUNG: Das Abkommen gilt nur für die regulären Ausgaben einer Zeitschrift. Artikel, die in einem Supplement einer Zeitschrift veröffentlicht werden, sind NICHT Teil des Abkommens.

Wenn Sie in einem reinen Open Access-Zeitschrift publizieren möchten, finden Sie Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten auf der Open-Access-Seite. Auch in diesem Fall ist das Read-and-Publish-Abkommen hilfreich: Sie erhalten automatisch 10%-Rabatt auf die Publikationskosten, wenn Sie als Angehörige*r der Universität Bern oder der PHBern erkannt werden.

  1. Sie verfassen einen Artikeltyp, der vom Read-and-Publish-Abkommen abgedeckt wird (research article, review article, brief report, oder case report).
  2. Sie sind Corresponding Author des Artikels und gehören der Universität oder der PHBern an.
  3. Sie reichen den Artikel bei einer Zeitschrift ein, die Teil des Read-and-Publish-Abkommens ist (Liste der berechtigten Zeitschriften).
  4. Sie verwenden in der Author Journey Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern.
  5. Nachdem Ihr Artikel von der Zeitschrift angenommen wurde, sendet Ihnen OUP einen Link zu deren Lizenz- und Zahlungssystem.
  6. Wenn die Open Access-Option nicht erscheint, kann dies folgende Gründe haben:
    - Ihre Zeitschrift oder der Artikeltyp ist nicht Teil des Read-and-Publish-Abkommens.
    - Das Artikelkontingent für das laufende Jahr ist ausgeschöpft.
    - Sie wurden nicht als Angehörige*r der Universität oder der PHBern erkannt.
  7. Wenn Sie die Open-Access-Option ablehnen, können Sie diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Die Open-Access-Publikation wird dann nicht über das Read-and-Publish-Abkommen finanziert.
  8. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie unter dem Read-and-Publish-Abkommen veröffentlichen dürfen, klären Sie dies bitte ab, bevor Sie die Open-Access-Version wählen: Falls der Artikel nicht über das Abkommen bezahlt werden kann, können Sie die Veröffentlichung Ihres Artikels im Open Access nicht mehr rückgängig machen und müssen sich eine andere Finanzierungsquelle suchen oder den Betrag selbst bezahlen.
  9. Wählen Sie die gewünschte Open-Access-Lizenz (die Universität Bern empfiehlt nachdrücklich die CC-BY-Lizenz). OUP wird Sie bitten zu bestätigen, dass Sie die APC bezahlen werden. Wenn Sie sicher sind, dass die Veröffentlichung Ihres Artikels durch das Abkommen abgedeckt ist, können Sie dies bestätigen.
  10. Gehen Sie weiter auf Payment und wählen Sie Consortium of Swiss Academic Libraries (CSAL) aus der Dropdown-Liste der Institutionen unter Open Access Prepayment Account auf der Seite Article Charges. Wählen Sie das Kästchen Refer Charge? neben der Open-Access-Gebühr an und klicken Sie unten auf der Seite auf Refer Charges. Nun weiss das System, dass die APC über das Read- and-Publish-Abkommen bezahlt werden soll. Wir werden informiert, um die Zahlung zu genehmigen.

 

OUP hat eine Webseite mit detaillierten Informationen zu diesem Prozess.

 

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht Teil des Read- and-Publish-Abkommen sind.

Gemäss Abkommen werden nur die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • research article
  • review article
  • brief report
  • case report

Dies hängt von der jeweiligen Zeitschrift ab, welche Lizenzen gewählt werden können.

Die meisten Titel bieten die Möglichkeit, die CC-By-Lizenz zu wählen, welche von der Universität Bern empfohlen wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Ja, das Anstellungsverhältnis bei der Einreichung des Artikels ist entscheidend. Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder teilweise an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Daher bitten wir Sie, beim Einreichen des Artikels unbedingt die Institutionelle E-Mailadresse anzugeben und die Universität Bern als Affiliation zu wählen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Annahme Ihres Artikels nicht mehr an der Universität Bern angestellt sind, werden wir uns bei der Artikelkontrolle bei Ihnen melden und Sie um einen Nachweis bitte, dass Sie beim Einreichdatum bei uns angestellt waren.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel von OUP nach dem 1. Januar 2024 angenommen und an die Bibliothek zur Kontrolle weitergegeben wird, wird er für Sie kostenlos veröffentlicht, wenn er alle weiter oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt.

Nein. Sie müssen zwar bestätigen, dass Sie die Kosten der Open Access Publikation übernehmen, aber wenn Ihr Artikel den Anforderungen des Agreements entspricht, erhalten Sie keine Rechnung: Die Abrechnung läuft über die Universität Bern.

Allerdings kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass OUP irrtümlich eine Rechnung verschickt. Wir bitten Sie in so einem Fall, die Rechnung NICHT zu bezahlen und sich bei uns unter esupport.ub@unibe.ch zu melden.

Wenn wir die Kostenübernahme durchs Agreement ablehnen müssen, wird sich der Verlag bei Ihnen melden und Sie müssen die Publikationskosten entweder selbst tragen oder eine andere Finanzierungsquelle finden. In diesem Fall erhalten Sie somit eine Rechnung.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read-and-Publish-Abkommen abgerechnet werden.

Die Kostenübernahme betrifft nur Artikel in regulären Ausgaben der Zeitschrift. Die Open Access-Publikation von Artikeln in einem Supplement kann nicht über dieses Abkommen finanziert werden.

Falls eine Kostenübernahme von uns abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf möglichst rasch mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, wird OUP Sie informieren, wie Sie vorgehen müssen, damit der Artikel in Open Access umgewandelt wird.

Im Moment ist der Workflow etwas unübersichtlich. Daher hat OUP zugesagt, dass eine nachträgliche Umwandlung in Open Access im Rahmen des Agreements möglich ist. OUP hat keine fixe Grenze festgelegt, bis wann diese nachträgliche Umwandlung möglich ist.

Sollte OUP der Umwandlung nicht mehr zustimmen, müssten Sie eine alternative Finanzierungsquelle finden. Leider fällt hier auch der Open Access Fonds der Universität Bern weg, da er die Open Access-Publikation von Artikeln in hybriden Zeitschriften nicht unterstützt.

Ja. Gemäss den bisherigen Erfahrungen sollte das jährliche Artikelkontingent das Publikationsvolumen der beteiligten Institutionen abdecken.

Falls das Artikelkontingent in einem Jahr nicht ausreichen sollte, werden wir rechtzeitig über das weitere Vorgehen bis zum Jahresende informieren.

Solange Sie im Ablauf der Author Journey nach Annahme zur Publikation die Open Access-Möglichkeit im Rahmen des Agreements anwählen können, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft.

Dieses Read and Publish-Abkommen mit Royal Society of Chemistry (RSC) betrifft sämtliche hybriden Zeitschriften des Verlages (d.h. alle Closed Access-Zeitschriften, welche die Publikation von Open Access-Artikeln erlauben.)

 

Wenn Sie in einem reinen Open Access-Journal publizieren möchten, ist die Finanzierung nicht durch dieses Abkommen abgedeckt. Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Open Access-Seite. Alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern bekommen ein APC-Rabatt von 15%.

Alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern. Der Artikel muss durch den "Corresponding author" eingereicht werden.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Ob Ihr Journal Teil des Read and Publish-Abkommens ist, sehen Sie in der Titelliste.

 

Die Artikel werden ganz normal auf der RSC-Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern verwenden.

 

  1. Sie verfassen einen Artikeltyp, der vom Read and Publish-Abkommen abgedeckt wird.

 

  1. Sie sind Corresponding Author des Artikels.

 

  1. Sie reichen den Artikel bei einer Zeitschrift ein die Teil des Read and Publish-Abkommens ist (Liste der berechtigten Journals).

 

  1. Sie verwenden in der Author Journey Ihre E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern.

 

  1. RSC identifiziert die berechtigten Autoren (alle primären corresponding authors der Universität Bern) bei Einreichung über deren institutionelle E-Mailadresse.

 

  1. Wird das Manuskript akzeptiert, bekommt der/die Autor*in eine Information, dass die Universität Bern ein Read and Publish-Abkommen hat und die APC für das OA Publizieren bereits gedeckt ist.

 

ACHTUNG: Wenn Sie jetzt die Open Access-Option ablehnen, kann dies nicht mehr rückgängig machen. Die Open Access-Publikation kann nicht mehr über dieses Abkommen finanziert werden.

 

Hier finden sie ein Schritt-für-Schritt Anleitung.

Ja, alle Artikeltypen sind OA-berechtigt.

Es stehen zwei Lizenzen zur Auswahl:

  • CC BY (Creative Commons Attribute License)
  • CC BY-NC (Creative Commons Attribute-Non-Commercial License)

Die Lizenz CC BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Nein, sie müssen bei dem Annahmedatum des Artikels der Universität Bern oder PHBern angehören.

Ja, das Einreichungsdatum spielt keine Rolle. Wenn der Artikel im Lauf des Jahres 2024 akzeptiert ist, denn fällt er unter die Bedingungen des Read ans Publish-Abkommen.

Nein, die Abrechnung läuft über die Universität Bern.

Die Vereinbarung deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über die Read and Publish-Vereinbarung abgerechnet werden.

Der ganze Publications Prozess wird auf RSC-Plattform durchgeführt. Die Angehörigkeitskontrolle wird durch die institutionelle E-Mailadresse gemacht.

 

Hier finden sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung.

 

ACHTUNG: Wenn Sie jetzt die Open Access-Option ablehnen, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Open Access-Publikation kann nicht mehr über dieses Abkommen finanziert werden.

Nein.

Nein.

Der Artikel muss durch den Corresponding author eingereicht werden.

Diese*r muss von einer der beteiligten Institutionen (Universität Bern, PHBern, Inselspital, Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD)) angestellt oder anderweitig akkreditiert sein: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Ja. Gemäss den Schätzungen des Konsortiums sollte das jährliche Artikelkontingent das Publikationsvolumen der beteiligten Institutionen abdecken.

Falls das Artikelkontingent in einem Jahr nicht ausreichen sollte, werden wir rechtzeitig über das weitere Vorgehen bis zum Jahresende informieren.

Solange Sie im Ablauf der «Author Journey» nach Annahme zur Publikation die Open Access-Möglichkeit im Rahmen des Agreements anwählen können, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft.

Ob Ihr Journal Teil des Read and Publish-Abkommen ist, sehen Sie in der Titelliste.

Die Liste umfasst die meisten hybriden Zeitschriften des Verlags (= Zeitschriften, die sowohl open access- wie closed access-Artikel publizieren). Hybride Zeitschriften, die im Verlauf des Agreements Open Access werden, können auf der Liste verbleiben. Daher sind auch vereinzelte Open Access-Zeitschriften auf der Liste. Die meisten reinen Open Access-Zeitschriften fallen aber nicht unter das Read and Publish-Abkommen.

Zeitschriften des Nature Verlags und der Scientific American sind ausdrücklich vom Abkommen ausgenommen. Allerdings haben wir seit 2023 eine zusätzliche das Read and Publish-Abkommen mit SpringerNature für gewisse Nature-Titel. Informationen zu diesem Read and Publish-Abkommen finden Sie hier unter «Nature».

Wenn Sie in einem reinen Open Access-Journal publizieren möchten, finden Sei Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten auf unserer Open-Access-Seite.

  1. Sie verfassen einen Artikeltyp, der vom Read and Publish-Abkommen abgedeckt wird (Original Paper, Review Paper, Brief Communication und Continuing Education). 
  2. Sie sind Corresponding Author des Artikels.
  3. Sie reichen den Artikel bei einer Zeitschrift ein die Teil des Read and Publish-Abkommens ist (Liste der berechtigten Journals)
  4. Sie verwenden in der Author Journey Ihre E-Mailadresse der Universität Bern, des Inselspitals, der PHBern oder der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD).   
  5. Nachdem Ihr Artikel von der Zeitschrift akzeptiert worden ist, wählen Sie in der Author Journey bei Choose your affiliation Ihre Institution und wenn nichts richtig passt "University of Bern". So erkennt SpringerNature automatisch, dass Ihre "Affiliation" berechtigt ist, Open Access zu publizieren.
  6. Wählen Sie die Open Access-Option im Rahmen des Agreements aus. 
  7. Wenn Sie jetzt die Open Access-Option ablehnen, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen und Sie können die Open Access-Publikation nicht mehr über das Read and Publish-Abkommen finanzieren.

 

Wenn diese Open Access-Option nicht erscheint, ist entweder das Journal oder der Artikeltyp nicht Teil des Read and Publish-Abkommen oder ist das Artikelkontingent fürs laufende Jahr ausgeschöpft.

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht Teil des Read and Publish-Abkommen sind.

Gemäss Vertrag werden nur die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • Original Paper (bzw. Original Research, Original Article, Original Paper, Research Paper)
  • Review Paper
  • Brief Communication
  • Continuing Education

Es stehen zwei Lizenzen zur Auswahl: CC BY 4.0 und CC BY-NC 4.0

Die Lizenz CC BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Ja, das Anstellungsverhältnis bei der Einreichung des Artikels ist entscheidend. Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder teilweise an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie möglichst sicher der Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist, auch wenn Sie jetzt nicht mehr dort arbeiten.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Annahme Ihres Artikels nicht mehr an der Universität Bern angestellt sind, werden wir uns bei der Artikelkontrolle bei Ihnen melden und Sie um einen Nachweis bitte, dass Sie beim Einreichdatum bei uns angestellt waren.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern, des Inselspitals sowie der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD).

Nein, die Abrechnung läuft über Ihre Institution.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über das Read and Publish-Abkommen abgerechnet werden.

Gemäss SpringerNature ist dies innerhalb dieses Read and Publish-Abkommen nicht möglich.

Wenn Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, den Artikel Open Access zu publizieren, müssen Sie eine andere Finanzierungsquelle suchen, da dies nicht mehr über Springer Compact möglich ist.

Es ist nicht möglich, die Open Access-Publikation in einem hybriden Journal über den Open Access Fonds der Universität Bern zu finanzieren.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert. 

Bitte antworten Sie uns darauf möglichst rasch mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von SpringerNature eine Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. Damit läuft der Prozess normal weiter.  

Die Angehörigen der Universität Bern und der PHBern können ihre Artikel in allen Taylor & Francis-Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen: Zeitschriften-Titelliste.

Dies umfasst folgende Zeitschriften-Typen:

  • Open Select Journals (hybrid)
  • Open/Full Gold OA Journals (Gold)
  • Dove Press (Gold)
  • F1000 Research platform (Gold)

Alle Angehörigen der Universität Bern und der PHBern: Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre institutionelle E-Mailadresse. Der Artikel muss durch den "Corresponding author" eingereicht werden.

Artikel können in allen Taylor & Francis-Journals im Open Access publiziert werden, siehe hier in der Zeitschriften-Titelliste.

Die Artikel werden normal auf der Publikations-Plattform bei Taylor & Francis eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre institutionelle E-Mailadresse der Universität Bern oder der PHBern verwenden.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen:

  • Berechtigte Journals, siehe Zeitschriften-Titelliste
  • Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Autor*innen zum Open Access Publikations-Prozess auf der Taylor & Francis Website.

Folgende Zeitschriften-Typen sind mit dem Abkommen abgedeckt:

  • Open Select Journals (hybrid)
  • Open/Full Gold OA Journals (Gold)
  • Dove Press (Gold)
  • F1000 Research platform (Gold)

 

Im Dashboard von Taylor & Francis sollten nur berechtigte Artikeltypen erscheinen:

  • Article Commentary
  • Brief Report
  • Case Report
  • Data Note
  • Discussion
  • Dissertation
  • Essay
  • Legal Case
  • Method
  • Note
  • Pictorial Work
  • Rapid Communication
  • Registered Report
  • Reply
  • Report
  • Research Article
  • Research Letter
  • Review Article
  • Target Article

Mehr zu den berechtigten und nicht-berechtigten Artikeltypen ist den Guidelines auf der Webseite von Taylor & Francis zu entnehmen.

Die Lizenz CC-BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder grösstenteils an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Damit Sie möglichst sicher die Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation, nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist, auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dort arbeiten.

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel nach dem 1. Januar 2024 von Taylor & Francis akzeptiert und an die Bibliothek für die Freigabe zur Open Access-Publikation weitergegeben wird, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein, die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Das Abkommen deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikels ab.

Wenn Sie für die Publikation kostenpflichtige Zusatzangebote (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) wählen, kann es sein, dass Sie diese Kosten selber tragen müssen.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA-Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von Taylor & Francis eine Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. Damit läuft der Prozess normal weiter.

Die Anzahl berechtigter Artikel pro Kalenderjahr ist begrenzt und gilt schweizweit für alle beteiligten Institutionen. Bitte beachten Sie, dass diese durch den Verlag nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben werden.

Die Read and Publish Vereinbarung mit Wiley betrifft sämtliche hybriden Zeitschriften des Verlages (d.h. alle Closed Access-Zeitschriften, welche die Publikation von Open Access-Artikeln erlauben.)

Die Angehörigen der Universität Bern, der PHBern, des Inselspitals und der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD) können ihre Artikel in den hier aufgelisteten Wiley-Journals im Open Access publizieren, ohne dass für sie Kosten entstehen.

Reine Open Access-Zeitschriften (Fully Gold Open Access) sind nicht Teil dieser Lizenz, daher können dort publizierte Artikel nicht über diese Vereinbarung finanziert werden.

Vereinzelte Journals werden während der Laufzeit des Abkommens in ein reines Open Access-Journal umgewandelt. Diese sind bis zum von Wiley für jedes Journal separat festgelegten Umwandlungsdatum («Date of Conversion») Teil des Abkommens. Artikel, die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr über dieses Abkommen finanziert werden. Diese Journals sind in der Titelliste speziell gekennzeichnet und bei Wiley auf einer Spezialseite zu finden.

Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Publikation in Gold Open Access Journals finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

Alle Angehörigen der Universität Bern, der PHBern, des Inselspitals und der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD): Student*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen, Dozent*innen und Professor*innen.

Bitte verwenden Sie bei der Einreichung Ihre Mailadresse der Universität Bern, des Inselspitals, PHBern oder der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD).
Der Artikel muss vom "Corresponding author" eingereicht werden.

Die Autor*innen müssen zum Zeitpunkt, an dem der Artikel akzeptiert wurde (Acceptance date), von einer der drei beteiligten Institutionen angestellt sein.

Personen ohne Anstellungsvertrag und mit einem Faculty Campus Account (E-Mail-Adresse @faculty.unibe.ch), sind nicht berechtigt, an den Read-and-Publish-Abkommen teilzunehmen.

 

Ja, das Artikelkontingent deckt voraussichtlich 80-90% des Publikationsvolumens.
Daher müssen wir davon ausgehen, dass Artikel, die gegen Ende Jahr zur Publikation angenommen werden, nicht mehr im Rahmen dieser Vereinbarung im Open Access publiziert werden können.

Solange Sie im Ablauf der «Author Journey» nach Annahme zur Publikation die Open Access-Möglichkeit im Rahmen des Agreements anwählen können, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft.

Das Read and Publish-Abkommen umfasst nur hybride Journals.
Ob ihr Journal Teil der Read and Publish-Lizenz ist, sehen Sie in der Titelliste.

Reine Open Access-Zeitschriften (Fully Gold Open Access) sind nicht Teil dieser Lizenz, daher können dort publizierte Artikel nicht über diese Vereinbarung finanziert werden.

Vereinzelte Journals werden während der Laufzeit des Abkommens in ein reines Open Access-Journal umgewandelt. Diese sind bis zum von Wiley für jedes Journal separat festgelegten Umwandlungsdatum («Date of Conversion») Teil des Abkommens. Artikel, die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr über dieses Abkommen finanziert werden. Diese Journals sind in der Titelliste speziell gekennzeichnet und bei Wiley auf einer Spezialseite zu finden.

Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Publikation in Gold Open Access Journals finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

 

Die Artikel werden ganz normal auf der Wiley Webseite eingereicht. Wichtig ist dabei, dass Sie dazu Ihre Mailadresse der Universität Bern, des Inselspitals, PHBern oder der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD) verwenden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Open Access Publikations-Prozess auf der Wiley-Webseite.


Wenn die Open Access-Option nicht erscheint, ist entweder das Journal oder der Artikeltyp nicht Teil der Lizenz.

  • Liste der berechtigten Journals
  • Berechtigte Artikeltypen: Original Articles, Review Articles, Case Report, Clinical Message, Commentary, Consensus, Drug Focus, History, Meta Analysis, Rapid Publication, Technical Note und Tutorial


Achtung: Wenn Sie bei der Einreichung die Open Access-Option ablehnen, können Sie dies nachträglich nicht mehr rückgängig machen. Die Open Access Publikation kann nicht mehr über die Lizenz finanziert werden.

Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

Es stehen drei Lizenzen zur Auswahl:

  • CC BY (Creative Commons Attribute License)
  • CC BY-NC (Creative Commons Attribute-NonCommercial License)
  • CC BY-NC-ND (Creative Commons Attribute-NonCommercial-NoDerivatives License)

Die Lizenz CC BY wird empfohlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Creative-Commons-Lizenzen.

 

 

Nein, es gibt Artikeltypen, die nicht OA-berechtigt sind.

Gemäss Vertrag werden unter anderen die folgenden Artikel-Typen für die Open Access-Publikation berücksichtigt:

  • Original Articles
  • Review Articles
  • Case Report
  • Clinical Message
  • Commentary
  • Consensus
  • Drug Focus
  • History
  • Meta Analysis
  • Rapid Publication
  • Short Communication
  • Technical Note
  • Tutorial

Die Forschungsarbeiten für den Artikel müssen ganz oder grösstenteils an der Universität Bern durchgeführt worden sein.

Zudem müssen Sie als Corresponding Author zum Zeitpunkt des Acceptance Date an der Universität Bern angestellt sein.
Damit Sie möglichst sicher der Universität Bern zugeordnet werden, wählen Sie die entsprechende Affiliation nachdem der Artikel vom Verlag akzeptiert worden ist.

Wenn der Artikel vor oder nach Ihrer Anstellung an der Universität Bern akzeptiert wurde, kann die Universität Bern die Publikationskosten nicht übernehmen.

Dasselbe gilt sinngemäss für die PHBern, das Inselspital und die Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD).

Das Einreichungsdatum spielt keine Rolle.

Sofern Ihr Artikel nach dem 1. Mai 2021 von Wiley akzeptiert wurde, kann er kostenlos veröffentlicht werden.

Nein. Die Abrechnung läuft über die UB Bern.

Die Vereinbarung deckt nur die reinen Article Processing Charges (APC) für die Open Access-Publikation Ihres Artikles ab.

Alle übrigen Publikationskosten (z.B. color in print, posters, Publikationszuschlag für Überlänge eines Artikels) können nicht über die Read and Publish-Vereinbarung abgerechnet werden.

Gemäss Wiley ist dies innerhalb der Read & Publish-Lizenz nicht möglich.

Wenn Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, den Artikel Open Access zu publizieren, müssen Sie sich eine andere Finanzierungsquelle suchen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Open Access-Seite.

Falls eine Publikationsanfrage abgelehnt wird, werden Sie persönlich darüber informiert.

Bitte antworten Sie uns darauf mit der Begründung, wieso Ihr Artikel trotzdem im OA publiziert werden sollte.

Wird der Entscheid zur OA Publikation nach erneuter Prüfung korrigiert, erhalten Sie vom technischen Support von Wiley eine Aufforderung, das Formular zur Einreichung erneut auszufüllen. Damit läuft der Prozess normal weiter. 

 

Bei weiteren Fragen zu Read & Publish stehen wir Ihnen gerne unter esupport.ub@unibe.ch zur Verfügung.