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Ausschreibung «Doktoratsprogramme Universität Bern», Pfeiler Graduate Schools 2025-26

Im Frühjahr 2022 hat die Universitätsleitung im Rahmen des universitätsinternen Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern 2021-24» eine zweite Ausschreibung zur Förderung von (Teil-)Programmen / punktuellen Aktivitäten von Graduate Schools der Universität Bern für die Periode 2023-24 lanciert. Anlässlich der neuen Mehrjahresplanung 2030 hat die Universitätsleitung nun Mittel zur Weiterführung des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern» grundsätzlich für weitere vier Jahre bereitgestellt.

Zweck des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern» ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Qualität und Attraktivität der Doktoratsausbildung, die Verdichtung der Betreuung und damit die Optimierung der Karriereperspektiven der Doktorierenden im universitären und ausseruniversitären Bereich auf nationaler und internationaler Ebene.

Mit dem Förderprogramm werden innovative Aktivitäten zur Vertiefung (inter-)disziplinärer, methodischer und transversaler Kompetenzen unterstützt, bei denen Doktorierende ausserdem die Gelegenheit erhalten, sich sowohl untereinander als auch mit etablierten Forscherinnen und Forschern aus dem In- und Ausland zu vernetzen.

Mit der vorliegenden Ausschreibung lädt die Universitätsleitung die bestehenden Graduate Schools ein, Anträge auf finanzielle Unterstützung von (Teil-)Programmen oder punktuellen Aktivitäten, welche nicht oder nur teilweise über die Grundbudgets der Graduate Schools finanziert werden können und unter Berücksichtigung nachstehend aufgeführter Kriterien für die Förderperiode 2025-26 einzureichen. Beantragte Projekte müssen in Kooperation mit anderen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und/oder Pädagogische Hochschulen) realisiert werden.

Anträge auf finanzielle Unterstützung von (Teil-)Programmen / punktuellen Aktivitäten können grundsätzlich für die Periode 2025-26 gestellt werden. Die Universitätsleitung behält sich jedoch ausdrücklich vor, z.B. im Hinblick auf mögliche Strukturreformen im Bereich der Doktoratsausbildung (im Rahmen von Fit for Future), die bewilligten Mittel während der Förderperiode 2025-26 ggf. neu zu bestimmen.

Anlässlich der vorliegenden Ausschreibung können Anträge eingereicht werden für:

  • die Weiterführung bereits in der Periode 2023-24 im Rahmen des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern» (Pfeiler Graduate Schools) finanzierter oder
  • die Anschubfinanzierung ab 2025 neu geschaffener

(Teil-)Programme oder punktueller Aktivitäten (z.B. Summer Schools), die unter der Dachstruktur einer Graduate School angeboten werden, sofern diese den nachstehenden Kriterien entsprechen und nicht oder nur teilweise über die Grundbudgets der Graduate Schools finanziert werden können.

Bei Projekten, deren Weiterführung beantragt wird, darf das Antragsvolumen das bisherige Fördervolumen der Jahre 2023-24 nicht überschreiten, sofern die Projekte unverändert weitergeführt werden sollen.

Für Aktivitäten, die in den Graduate Schools bereits etabliert sind und in der Periode 2023-24 im Rahmen des Förderprogramms nicht unterstützt werden, können keine Finanzierungsanträge gestellt werden.

Es können nur Mittel beantragt werden, die unmittelbar für den Betrieb eines (Teil-)Programms oder einer einzelnen Aktivität erforderlich sind. Namentlich sind dies folgende Kostenpunkte:

  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Doktorierende,
  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Dozierende, sofern ein aktiver Beitrag im
    Rahmen der Aktivität(en) geleistet wird,
  • Honorare für Gastreferierende,
  • Kosten für speziell angemietete Räumlichkeiten,
  • Kosten für Verbrauchsmaterial, das zur Durchführung der Aktivität(en) benötigt wird (z.B. Handouts, Fotokopien),
  • Personalkosten für die Verwaltung / Koordination der Aktivität(en) (z.B. Budgetverwaltung,
    Bearbeitung von Rechnungen, Mitgliederverwaltung und Einschreibung für Veranstaltungen,
    Kontakt zu Mitgliedern und Partner/innen des (Teil-)Programms, Berichterstattungen, Pflege der Webseite). Die Koordination/Verwaltung ist so schlank wie möglich zu halten und übernimmt keine akademischen Funktionen.

Nicht beantragt werden können:

  • Mittel zur Finanzierung der Forschung der Doktorierenden (Saläre und Stipendien aller Art),
  • Pauschalzahlungen an Doktorierende,
  • Mittel für die Infrastruktur (Arbeitsplätze, Geräte, Software etc.),
  • Kosten für auswärtige Doktorierende und für Dozierende der beteiligten Partnerhochschulen.
  • Solide konzipiertes, qualitativ hochwertiges und innovatives Angebot zur Förderung (inter-)disziplinärer, methodischer und/oder transversaler Kompetenzen sowie zur Unterstützung des Austauschs und der Vernetzung der Doktorierenden.
  • Klare Positionierung des (Teil-)Programms / der Aktivität innerhalb des bestehenden Angebots der Graduate School.
  • Stärkung der nationalen und internationalen Visibilität der Universität Bern und ihrer Doktorierenden.
  • Beteiligung von mindestens zwei Einheiten der Universität Bern (Fakultäten, Zentren, Departemente, Institute).
  • Interuniversitäre und/oder hochschultypenübergreifende[1] (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) Kooperation(en) mit substanzieller Beteiligung aller Kooperationspartner. Kooperationen mit Hochschulen aus der europäischen Hochschulallianz ENLIGHT sind explizit erwünscht.
  • Insgesamt mind. 20 Doktorierende (davon mind. 10 Doktorierende der Universität Bern).
  • Doktorierende sind Vollmitglied einer Graduate School.
  • Angemessene und transparente Kostenbeteiligung der Partnerhochschule(n).
  • Realistisches und transparentes Budget sowie Kosteneffizienz.
  • Unterstützung des (Teil-)Programms / der Aktivität durch die Leitung der Graduate School.

[1] Kooperationsprojekte mit Fachhochschulen und/oder Pädagogischen Hochschulen können nur dann beantragt werden, wenn in den Promotionsreglementen der beteiligten Fakultäten die Zulassung zum Doktorat von Masterabsolventinnen und -absolventen mit einem FH-/PH-Abschluss verankert ist und die entsprechenden Abschlüsse auf der Zulassungsliste der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung aufgeführt sind. Doktorierende mit einem Masterabschluss einer FH oder PH erhalten Auflagen im Umfang von mindestens 30 und maximal 60 ECTS-Punkten (vgl. Reglement betreffend die Zulassung zur Universität mit einem Abschluss einer FH oder einer PH).

Form und Umfang

Finanzierungsanträge sind auf elektronischem Wege in Form eines einzigen PDFs einzureichen (Umfang: max. 8 Seiten ohne Anhang). Für die Einreichung der Anträge steht ein Antragsformular zur Verfügung, das nachstehend zum Download bereitsteht. Für die Einreichung ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden. Anträge können in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Anträge sind durch die Leitung (nicht durch die Koordination) der zuständigen Graduate School zu unterzeichnen.

Eingabefrist

Finanzierungsanträge sind bis am 13. Mai 2024 per E-Mail einzureichen an:

Marco Hollenstein (marco.hollenstein@unibe.ch), zuhanden von Prof. Dr. Virginia Richter, Vizerektorin Entwicklung.

Auswahl der Aktivitäten

Die Auswahl der (Teil-)Programme / punktuellen Aktivitäten erfolgt durch die Universitätsleitung auf der Grundlage der aufgeführten Kriterien und unter Berücksichtigung des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zusprache von Fördermitteln des Programms «Doktoratsprogramme Universität Bern».

Weiteres

Für (Teil-)Programme / punktuelle Aktivitäten, die mit Mitteln des Förderprogramms «Doktoratsprogramme Universität Bern» unterstützt werden, ist jeweils zu Jahresbeginn eine Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten und die damit verbundenen Ausgaben des vorangegangenen Jahres fällig.

Für die Einreichung der Anträge steht ein Antragsformular zur Verfügung. Bitte ausschliesslich dieses Formular verwenden.

Bei allfälligen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Marco Hollenstein:  
marco.hollenstein@unibe.ch oder Tel. +41 31 684 85 41