Grundsätze
Als Grundlage für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche gelten das von der Universitätsleitung in Kraft gesetzte Reglement sowie die folgenden Kriterien:
- Qualifikation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin
- Förderung des eigenen Forschungsprofils
- wissenschaftliche Qualität und Innovativität des Vorhabens
- Machbarkeit des Vorhabens
Beantragt werden können insbesondere Mittel zur Vorbereitung von:
- Gesuchen im Rahmen der Personenförderung des Schweizerischen Nationalfonds nach dem Doktorat
- Gesuchen im Rahmen der Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds
- Gesuchen beim European Research Council (ERC), insb. die Starting Grants
- Gesuchen im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie-Individualstipendien
- weiteren Gesuchen für namhafte kompetitive Fördermittel, die von Förderinstitutionen (Stiftungen, Förderagenturen usw.) im In- und Ausland vergeben werden
Hinweis
Folgende Ressourcen sind hilfreich bei der Recherche geeigneter Drittmittel:
Der UniBE Initiator Grant kann für folgende Zwecke verwendet werden:
- für die eigene Anstellung (Verlängerung, Aufstockung für Teilzeitangestellte)
- zur Entlastung (z.B. externer Lehrauftrag, Hilfspersonal)
- für Entlastungsmassnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. 120%-Regel, Kitabeiträge)
- Sachmittel, die für Forschung im Hinblick auf die Ausarbeitung des Hauptantrags notwendig sind
- Feld- und Reisespesen
Personen, die mit einem UniBE Initiator Grant unterstützt werden, sind verpflichtet, den geförderten Hauptantrag innerhalb eines Jahres oder auf den frühestmöglichen Termin gemäss Eingabefristen der jeweiligen Förderinstitution einzureichen. Der Initiator Grant dient zur Vorbereitung dieses Hauptantrags.