Seal of Excellence Fund (SELF)

Ersatzfinanzierung für abgelehnte MSCA Postdoctoral Fellowship-Gesuche

 

Voraussetzungen

Ein nicht gefördertes Gesuch für ein Horizon Europe Marie Skłodowska-Curie Actions Postdoctoral Fellowship (MSCA PF) mit der UniBE, der jedoch mit dem EU "Seal of Excellence" ausgezeichnet wurde. Kofinanzierung des Instituts muss vorhanden sein.

Antragsberechtigt

Supervisors, deren MSCA PF-Gesuch nicht gefördert wurde. Fellows können selbst keinen SELF-Antrag stellen.

Förderbetrag

Pauschalbetrag von CHF 60'000 als Kofinanzierung zu den Eigenmitteln des Instituts für eine Postdoc-Anstellung von mind. 1 Jahr.

Geltungsbereich

Institut: Postdoktorandengehalt von mind. 6 Monate. Bestehende Anstellungen sind nicht finanzierbar.
UniBE: Pauschalbetrag für Gehalts- und Forschungskosten.

Eingabefrist

Interessensbekundung: 31. Dezember 2025

Der Seal of Excellence Fund (SELF) fördert herausragende Postdocs, die im Rahmen von Horizon Europe MSCA Postdoctoral Fellowships (MSCA-PF) ein Gesuch mit der UniBE eingereicht haben und von der Europäischen Kommission mit einem „Seal of Excellence“ ausgezeichnet, aber nicht finanziert wurden.

SELF soll diesen Forschenden ermöglichen:

  • Ihr MSCA-PF-Gesuch für eine Wiedereinreichung zu überarbeiten, oder
  • Ein neues Gesuch für ein anderes Karriere-Instrument vorzubereiten.

Damit stärkt das Programm ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Drittmittel und trägt zur internationalen Sichtbarkeit und Nachwuchsförderung der Universität Bern bei.

SELF ist ein "Matching Fund", der eine Postdoktorandenstelle mitfinanziert.

  • Der SELF-Beitrag beträgt einmalig CHF 60’000.
  • Er dient zur Ko-Finanzierung einer mindestens 1-jährigen Vollzeitanstellung der vom Institut/Departement erbrachten Eigenleistung für die Anstellung eines SELF-Fellows.
  • Das Institut/Departement trägt die verbleibenden Lohnkosten.

Die genauen Bestimmungen finden sich im SELF-Reglement (siehe Dokumente unten).

Um eine Förderung durch SELF zu erhalten, müssen folgende Bestimmungen erfüllt sein:

  • MSCA-PF Gesuch: Die künftigen SELF-Fellows haben ein Gesuch für ein Horizon Europe MSCA-PF-2025 mit der Universität Bern eingereicht.
  • Seal of Excellence: Eine nicht erfolgreiches MSCA-PF-Gesuch, die mindestens 85 Punkte erhalten hat.
  • Interessensbekundung: Die Supervisors reichen die Interessensbekundung für SELF (pro zukünftigen SELF-Fellow) bis 31. Dezember des MSCA-PF Eingabejahres beim Grants Office ein.
  • Finanzielle Beteiligung: Das Institut/Departement verfügt über die nötigen Mittel, um die Eigenleistung für mindestens ein Jahr (Vollzeit) zu decken. Der SELF-Betrag darf keine bestehenden Finanzierungen ersetzen.
  • Formelle Bestätigung: Nach Bekanntgabe der MSCA-PF Resultate muss die formelle Bestätigung der Interessensbekundung innerhalb von 4 Wochen per E-Mail durch die Supervisors beim Grants Office eingereicht werden.
  • Anstellungsbedingungen: SELF-Fellows müssen spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe der MSCA-PF Resultate ihre Anstellung antreten. Sie erhalten einen Arbeitsplatz mit Zugang zur Forschungsinfrastruktur. Bei der Einwerbung kompetitiver Drittmittel werden sie aktiv unterstützt.
  • MSCA-PF Einreichung: Die Horizon Europe MSCA-PF-Gesuche werden einmal jährlich bis Mitte September eingereicht. Die Resultate der Evaluation, inkl. des Erhalts des Seal of Excellence werdem im Januar/Februar des Folgejahres durch die EC an die Gesuchstellenden kommuniziert.
  • Supervisors reichen das Onlineformular zur SELF Interessensbekundung bis 31.12.2025 beim Grants Office ein.
  • Nach Erhalt des Seal of Excellence fragt das Grants Office, ob weiterhin Interesse an einer Anstellung besteht. Die Verfügbarkeit der Eigenmittel muss zu diesem Zeitpunkt bestätigt werden. Die minimale Anstellungsdauer des SELF-Fellows beträgt 1 Jahr (Vollzeit).
  • Abwicklung: Das Institut/Department benennt den Drittmittelkredit, auf dem die SELF-Fellows angestellt werden. Das Vizerektorat Forschung und Innovation überweist den Pauschalbetrag auf diesen Kredit. Beginnt die Anstellung nicht innerhalb eines Jahres, verfällt der Betrag. Bei vorzeitiger Beendigung sind nicht verwendete Mittel anteilsmässig zurückzuerstatten.
  • Berichtspflicht: Erfolgreich eingeworbene Drittmittel zur Karriereförderung sind dem Vizerektorat Forschung und Innovation zu melden (siehe Reglement, Art. 8). Ein Schlussbericht wird nach Abschluss des SELF-Projektes an das Grants Office eingereicht.

Sind die verfügbaren SELF-Mittel der Universität Bern nicht ausreichend, um alle Anträge zu finanzieren, werden zuerst jene Kandidierenden unterstützt, die in der Bewertung des MSCA-PF Gesuchs die kleinste Differenz zum Panel-spezifischen Punktewert aufweisen.

Über die Durchführung eines unterstützten SELF Projektes muss innerhalb eines Monats nach Projektabschluss Bericht erstattet werden.

Für den Schlussbericht ist das entsprechende Formular zu verwenden. Rechnungsbelege müssen nicht eingereicht werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Annette Jäckel. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Bestätigung über den Eingang des Schlussberichts.