Open Access Publikationsfonds der Uni Bern

Die Universität Bern unterstützt seit 2020 mit ihrem OA Publikationsfonds die ForscherInnen der Universität Bern bei der Publikation im OA. Ab 2022 werden die zur Verfügung stehenden Mittel bis 2024 durch swissuniversities erweitert, da die Universität Bern am nationalen OA Fond beteiligt ist.

Als Mitglied des Konsortiums von Schweizer Hochschulbibliotheken hat die Universität Bern auch für 2024 den Vertrag mit Frontiers bis zum Jahresende verlängert. Damit werden Gebühren von Publikationen, welche die Kriterien erfüllen, ohne Antragsstellung durch die Autor*innen direkt vom Fonds beglichen, bis das verfügbare Guthaben aufgebraucht ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Frontiers".

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oafonds@unibe.ch.

Kriterien für Unterstützungsberechtigung (gültig ab Januar 2022) 

  • Article Processing Charges (APCs) für begutachtete Zeitschriftenartikel die in reinen Open Access Zeitschriften erscheinen. Maximale Höhe der APCs: 2’500 CHF (exkl. MWST) 

  • Book Processing Charges (BPCs) für Buchprojekte (Monographien incl. Dissertationen, Konferenzbände, Sammelbände) und Buchkapitel die im Open Access Gold erscheinen. Maximale Höhe der BPCs: 8’000 CHF (exkl. MWST)

  • Hybrid-Open-Access  

  • Publikationsgebühren, die vom SNF oder anderen Förderorganisationen übernommen werden 

  • Open-Access Zeitschriftenartikel mit APCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST) 

  • APCs die durch Read and Publish Deals abgedeckt sind 

  • Kosten für eine offenere Lizenzierung  

  • Kosten für Grün OA 

  • Zusätzliche Kosten wie Color Charges, Page Charges, etc.

  • Corresponding Author muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen.  

  • Peer-Review oder fachspezifisch äquivalentes Qualitätssicherungsverfahren 

  • DOAJ Mitgliedschaft (oder bei neu gegründeten Zeitschriften Erfüllung der DOAJ Kriterien) 

  • Publikation wird mit der Creative Commons (CC) Lizenz CC-BY veröffentlicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B. CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).

  • Autor*in oder Herausgeber*in muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen 

  • Ein im jeweiligen Fach akzeptiertes Qualitätssicherungsverfahren 

  • Nach Möglichkeit Mitgliedschaft bei DOAB oder OASPA, sonst Erfüllung der entsprechenden Prinzipien 

  • Publikation wird unter einer Creative Commons (CC) Lizenz veröffentlicht, wenn möglich CC-BY 

  • Mitarbeitende der Universität Bern in Lehre und Forschung bzw. Dozent*innen, Assistent*innen und angestellte Doktorand*innen der Universität Bern, sowie Angestellte des Insel-Spitals, sofern sie über einen Campus-Account  der Uni verfügen (ab Stufe Doktorat). Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.

  • Ausgeschlossen: Emeriti, Studierende, Angestellte der Universität Bern, die nicht in Forschung und Lehre tätig/angestellt sind 

  • Der Antrag muss bei Vorlage aber vor Begleichung der Rechnung gestellt werden 

  • Das Rechnungsdatum muss mit dem Antragsjahr übereinstimmen 

  • Die Abrechnungsformalitäten werden den Antragsstellenden mit der Bewilligung mitgeteilt 

Anträge müssen online über ein Antragsformulargestellt werden  

Das im Open Access Gold publizierte Werk muss in der Verlagsversion sofort nach Veröffentlichung auch auf dem Repositorium der Universität Bern BORIS zugänglich gemacht werden

Die Zuständigkeit liegt alleine beim Publikationsfondsmanagement 

  • First come, first served bis Ausschöpfung der Mittel 

  • Es werden keine Beträge reserviert 

  • Pro Autor*in können maximal 3 Anträge pro Semester bewilligt werden (Das Publikationsfonds Management behält sich vor, bei sehr hoher Nachfrage die maximale Anzahl Anträge pro Autor*in im zweiten Semester anzupassen)

  • Es gibt keine Vorauszahlungen  

  • Die Fördergelder werden vom Fonds direkt an die Verlage ausbezahlt 

  • Rückzahlungen an Autor*innen und Institute sind nur in Ausnahmefällen möglich 

  • Die Rechnung muss Informationen über den Verlag, die Zeitschrift, den Titel der Publikation und den Namen des Corresponding Authors enthalten. Vgl. dazu die Empfehlungen der ESAC (Efficiency and Standards for Article Charges

Bevor Sie den Antrag einreichen, prüfen Sie bitte die Kriterien, vor allem:

  • handelt es sich bei der ausgesuchten Zeitschrift um eine reine OA Gold Zeitschrift (Hybrid und Predatory Journals werden nicht unterstützt)
  • ist der/die AntragstellerIn Corresponding Author bzw. Alleinautorin
  • liegt die Originalrechnung als PDF vor und ist der Rechnungsbetrag bis zu 2'500 CHF (für APCs) bzw. 8'000 (für BPCs). Bitte stellen Sie den Antrag BEVOR Sie die Rechnung zahlen. Bei Annahme zahlen wir den Betrag direkt an den Verlag.

Der Antrag muss grundsätzlich über das Antragsformular gestellt werden.

ACHTUNG: für Artikel in FRONTIERS Zeitschriften brauchen Sie keinen Antrag einreichen. Siehe Tab "Frontiers".

Weitere Informationen finden Sie unter Kriterien und FAQs sowie auf der Open Science Webseite.

Fonds

Die Universität Bern unterstützt mit ihrem Open Access (OA) Publikationsfonds die Forscher*innen der Universität Bern bei der Publikation von Aufsätzen in OA Gold Zeitschriften oder von Büchern im OA Gold. 
Seit 2022 ist der OA Fonds der Universität Bern Teil des nationalen Open Access Fonds. Die Finanzierung ist vorerst bis 2024 gesichert.

  • Prüfen Sie, ob die Kriterien für einen Beitrag aus dem OA Fonds erfüllt sind.
  • APCs und BPCs für Artikel in reinen OA-Zeitschriften und für Bücher und Buchkapitel im Open Access können dann mit diesem Webformular beantragt werden.
  • Die Universitätsbibliothek ist zudem an einem Rahmenvertrag mit dem Open-Access-Verlag Frontiers beteiligt. Veröffentlichungen von Aufsätzen bei diesem Verlag werden ab Vertragsabschluss (voraussichtlich April 2022) von der UB direkt an Frontiers bezahlt, solange das Kontingent nicht ausgeschöpft ist.

Der Fonds funktioniert nach dem first-come-first-served Prinzip. Massgebend ist dabei das Eingangsdatum des Antrags beim Publikationsfonds. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mittel des Fonds knapp werden.
Sind die Mittel ausgeschöpft, können bis Anfang des nächsten Kalenderjahres keine Publikationen mehr unterstützt werden. Den Stand des Fondsguthabens können Sie jederzeit auf der Webseite einsehen.

  • Antragsberechtigt ist nur, wer einen Campus-Account der Universität Bern hat. Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.
  • Rechnungen werden mit Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres berücksichtigt.
  • Prüfen Sie insbesondere die Zeitschrift, in der Sie veröffentlichen wollen (s. Punkt "Zeitschriften" weiter unten).

Die Bedingungen sind in den Kriterien detailliert festgehalten.

Antrag

  • Der Fonds übernimmt die APCs, sofern sie den Maximalbetrag von 2’500 Franken (exkl. MWST) nicht überschreiten.
  • BPCs werden bis zu 8’000 Franken gedeckt.
  • Übernommen werden die Gebühren, wenn der Antrag die Kriterien der Unterstützungsberechtigung erfüllt.

Schicken Sie den Antrag möglichst gleich nach Erhalt der Rechnung und rechnen Sie zwei Wochen Bearbeitungszeit durch den Fonds ein.

Der Fonds bezahlt nach Annahme des Antrags die Rechnung direkt an den Verlag.

Bezahlen Sie die Rechnung nicht selbst via Onlineformular.
Verlangen Sie vom Verlag eine Rechnung als PDF und schicken Sie uns das Rechnungs-PDF zusammen mit dem Antragsformular.

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen.

Mit einer vorgängigen Prüfung, ob Ihr Antrag alle Kriterien erfüllt und vollständig ausgefüllt ist (inkl. Anhang), vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen und Abklärungen.

Nach Rücksprache mit dem Grants Office machen wir Ausnahmen, wenn Antragsteller:innen von der EU gefördert werden, aber in ihrem Dissemination-Budget keine Gelder mehr zur Verfügung haben, um Publikationskosten zu bezahlen.
Dafür benötigen wir einen offiziellen Brief vom PI/Supervisor, in welchem bestätigt wird, dass der/die Forschende ihr/sein ITN Budget für Publikationen erschöpft hat.

Soweit noch Mittel verfügbar sind, können Anträge mit Rechnungen aus dem Vorjahr in der ersten Januarwoche noch eingereicht werden. Die genaue Frist wird jeweils im Dezember auf der Website bekannt gegeben. Danach können nur noch Anträge mit Rechnungen aus dem laufenden Jahr eingereicht werden.

Anträge für das neue Jahr, können ab dem ersten Januar eingereicht werden.

Zeitschriften

  • Es werden ausschliesslich Veröffentlichungen in reinen Open Access Journals unterstützt.
  • Die geförderten Aufsätze müssen eine CC-BY Lizenz haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B.CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
  • Veröffentlichungen in Hybrid OA Journals oder Predatory Journals werden nicht gefördert.

Bei einem Hybrid Journal handelt es sich um eine Subskriptionszeitschrift, die einzelne Aufsätze im Open Access veröffentlicht, wenn die AutorInnen die APCs bezahlen (siehe auch den Abschnitt Hybrid OA auf der Seite zu Open Access der UB Bern).
Ob es sich bei einem Journal um ein Hybrid Journal handelt, erkennen sie daran,

  • Dass nur einige Artikel frei zugänglich sind, andere dagegen kostenpflichtig
  • Der Zugriff auf die Zeitschrift an sich ein Abonnement/eine Subskription verlangt
  • Die Zeitschrift nicht Mitglied beim Directory of Open Access Journal (https://doaj.org/) ist

Falls es sich bei Ihrem ausgewählten Journal um ein Hybrid Journal handelt, prüfen Sie bitte auf unserer Webseite zu Read & Publish, ob ein Abkommen besteht, welches Publikationen im betreffenden Journal abdeckt.

Hinweise, dass es sich um ein Predatory Journal (und somit kein seriöses wissenschaftliches Journal) handelt, können zum Beispiel sein:

  • Keine Mitgliedschaft der Zeitschrift beim Directory of Open Access Journals (https://doaj.org/)
  • Zeitschrift ist nicht in gängigen Indexen wie Web of Science, Scopus or Index Medicus zu finden
  • Beschwerden von Forschenden (z.B. über E-Mailflut)
  • Mangel an Transparenz des Verlags
  • Keine ordentliche Rechnungsstellung

Folgende Checkliste hilft Ihnen beim Erkennen eines Predatory Journals. Auch empfehlen wir Ihnen jedes neue Journal, in dem sie sich überlegen zu publizieren, vor Einreichung des Manuskrips mit https://thinkchecksubmit.org/ zu testen.

Zahlungsverfahren

Wenn Ihr Antrag angenommen ist, bekommen Sie von uns die korrekte Rechnungsadresse. Sie werden dann beim Verlag eine korrigierte Rechnung nachfordern müssen, der an diese Rechnungsadresse gerichtet ist.

 

Senden Sie uns die Rechnung als PDF bei Antragsstellung zu.
Begleichen Sie die APC- bzw. BPC-Kosten nicht via Kreditkarte,
Wir werden die Rechnung, nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, direkt beim Verlag bezahlen.
Bitte schicken Sie uns den Antrag möglichst zeitnah am Rechnungserhalt.

BORIS

Möglicherweise haben Sie sich mit Ihrem Student:innen-Account angemeldet. Um Publikationen in BORIS erfassen zu können, müssen Sie sich via einen der beiden folgenden Accounts anmelden:

  • Angehörige der Universität Bern mit dem Campus Account
  • Angehörige der Insel mit dem I-Account

So angemeldet können Sie die Publikationen dann über den Tab “Benutzerbereich” erfassen.

Sie brauchen lediglich die Publikation zu erfassen, den oder die Volltexte hochzuladen und den Eintrag einzureichen. Das BORIS Team überprüft dann die Angaben und stellt die Rechte für die Zweitveröffentlichung ein. Erst dann wird der Eintrag veröffentlicht.

Diverses

Wir freuen uns, wenn Sie ihre Publikation mit der folgenden Danksagung versehen:

  • Deutsch: Diese Open Access Publikation wurde von der Universität Bern und swissuniversities gefördert.
  • English: Open access funding was provided by the University of Bern and swissuniversities.

Falls Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns per Mail via oafonds@unibe.ch.

Der Vertrag mit Frontiers wurde im Rahmen des nationalen OA Fonds auch für 2024 verlängert und betrifft alle Publikationen in Frontiers Zeitschriften, sofern sie die Kriterien des Publikationsfonds erfüllen und solange die Mittel reichen. Für diese gilt:

  • 10% Discount auf die APC-Gebühren

  • Direkte Bezahlung der APCs durch den Fonds, ohne Antragsstellung

  • Frontiers "Partner Journals" fallen ebenfalls unter diese Vereinbarung, solange sie in der Journal Liste des Verlags erwähnt sind. 

Wichtige Hinweise:

  • Wenn Sie als Corresponding Author in Frontiers publizieren und mit der Universität Bern affiliiert sind, brauchen Sie keinen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Sie werden nach einem Kriteriencheck durch den Fonds automatisch darüber informiert, ob Ihre Publikationsgebühren übernommen werden oder nicht. Bitte gehen Sie sicher, dass Sie Ihren Aufsatz bei Frontiers mit Ihrer unibe.ch Email-Adresse einreichen.

  • Für die Unterstützung von Publikationen in Frontiers stehen pro Jahr begrenzte Mittel zur Verfügung. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist eine Unterstützung von weiteren Publikationen bei Frontiers via den Fonds bis Ende Jahr nicht mehr möglich.

  • Der Discount von 10% gilt nur für die durch den Fonds bezahlten Publikationen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oafonds@unibe.ch.