Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht die Würde eines Doctor iuris honoris causa Herrn Dr. Antoine F. Goetschel, Zürich.

Marianne Johanna Lehmkuhl, Dekanin Rechtswissenschaftliche Fakultät und Antoine F. Goetschel, Ehrendoktor
Marianne Johanna Lehmkuhl, Dekanin Rechtswissenschaftliche Fakultät und Antoine F. Goetschel, Ehrendoktor © Universität Bern, Bild: Manu Friederich

Laudatio

Antoine F. Goetschel,

  • einem kreativen Vordenker und einem aktiven Wegbereiter des Tierrechts und des Tierschutzrechts in der Schweiz;
  • der sich lange Zeit und mit Erfolg für die Ergänzung der Bundesverfassung um die «Würde der Kreatur» (auch für Tiere) eingesetzt hat;
  • der sehr massgeblich zur Aufnahme der  «Grundsatzartikel Tiere» in das Bundesrecht beigetragen hat;
  • der durch seine zahlreichen Schriften und seine praktische Tätigkeit, etwa als «Tieranwalt» im Kanton Zürich, die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Tierrecht befruchtet hat;
  • der durch seine unermüdliche Aufbauarbeit dem Tier im Recht schon früh eine Stimme verschafft hat.

Werdegang

  • geboren 1958 in Zürich
  • bis 1983 Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Universität Zürich, Lizenziat
  • 1986 Zürcherische Rechtsanwaltsprüfung
  • 1989 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften
  • ab 1986 Rechtsanwalt in Zürich
  • 1995–2007 Gründer und Geschäftsführer der Stiftung Tier im Recht (TIR)
  • ab 1996 Lehrbeauftragter für Tierschutz- bzw. Veterinärrecht, Universität Zürich
  • 2007–2010 Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen, Kanton Zürich («Tieranwalt»)
  • ab 2014 Präsident und Geschäftsleiter des Vereins Global Animal Law (GAL)