Memoranda of Understanding
Ein Memorandum of Understanding (MoU) bezeugt die Absicht zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Respekt. Mit einem MoU wird das gemeinsame Verständnis der angestrebten Kooperation festgehalten.
Memoranda of Understanding haben keinen rechtlich bindenden Charakter. Für im MoU aufgeführten Vorhaben müssen nach Abschluss des MoU spezifische Verträge ausgearbeitet werden.
Wenn alle Seiten an möglichst rascher Umsetzung ihrer Vorhaben interessiert sind, können Verträge ohne vorausgehendes MoU ausgehandelt werden. Hingegen sind Mischformen, also MoU mit Vertragscharakter, an der UniBE nicht zulässig.
Für das Aushandeln von MoU ist UniBE International oder je nach Inhalt der Rechtsdienst und Unitectra zuständig. Falls Sie ein MoU abschliessen wollen, finden Sie untenstehend weitere Informationen.
Alle bestehenden Abkommen finden Sie hier.
Vorgehen beim Abschluss eines Memorandums of Understanding
Wir empfehlen, dass MoU-Vorhaben zunächst beim Dekanat gemeldet werden. Die Dekanate prüfen das Vorhaben und sie besitzen eine Kopie des offiziellen UniBE-Templates. Im Anschluss wird das Template die zuständige zentrale Stelle weitergeleitet und dort geprüft. UniBE International unterstützt bei der Ausarbeitung und Verhandlung der MoU.
MoU können auf Institutsebene, Fakultätsebene oder gesamtuniversitär abgeschlossen werden. Dies hängt davon ab, ob instituts- oder fakultätsübergreifend Akteure der Universität an der vorgesehen internationalen Zusammenarbeit interessiert sind. Es empfiehlt sich, nahe an den Anliegen der Interessierten und Beteiligten zu bleiben, also die kleinstmögliche Form zu wählen (e.g., Institutsebene).
Alle MoU werden von der Rektorin unterschrieben. Bei MoU auf Institutsebene unterschreibt zusätzlich die Institutsleitung, auf Fakultätsebene die Dekanin/der Dekan.
Inhalt: Ist Studierendenaustausch mit Semestermobilität und Besuch von Lehrveranstaltungen vorgesehen? In diesen Fällen ist UniBE International zu involvieren. Wenn es sich um reine Forschungskooperationan handelt, sind der Rechtsdienst und Unitectra zuständig.
Für Ihre interne Dokumentation erhalten Sie Scans der MoU. Die Originale werden bei UniBE International abgelegt.
