Austritt aus der Universität Bern
Unfallversicherung – Nichtberufsunfall (NBU) versicherte Arbeitsverhältnisse (Beschäftigungsgrad > 19.05 %)
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bis längstens einen Monat nach Austrittsdatum Nichtberufsunfall versichert sind. Falls Sie keine neue Anstellung mit NBU und die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenversicherung während der Anstellungsdauer sistiert haben, ist dieser Versicherungsschutz nach dem Austritt wieder zu aktivieren. Sie haben die Möglichkeit, die Nichtberufsunfallversicherung um weitere 180 Tage zu verlängern (Abredeversicherung). Das entsprechende Formular mit Einzahlungsschein kann bei der Personalabteilung info.pers@unibe.ch bezogen werden.
Pensionskasse
Bei Austritt wird bei der Pensionskasse eine Austrittsleistung fällig. Diese ist an die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Bitte füllen Sie deshalb folgendes Formular aus und senden es an die entsprechende Pensionskasse.
Bernische Pensionskasse (BPK): Austrittsmeldung
VSAO: Austrittsmeldung
uniFOKUS
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