Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht die Würde eines Doctor iuris honoris causa Herrn Dr. Dieter Brändle, Zürich.

Dieter Brändle, Ehrendoktor und Marianne Johanna Lehmkuhl, Dekanin Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dieter Brändle, Ehrendoktor und Marianne Johanna Lehmkuhl, Dekanin Rechtswissenschaftliche Fakultät © Universität Bern, Bild: Manu Friederich

Laudatio

Dieter Brändle,

  • dem herausragenden Experten des schweizerischen und europäischen Patentrechts;
  • der durch seine langjährige richterliche Tätigkeit die schweizerische Gerichtspraxis im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes nachhaltig geprägt hat;
  • der als erster Präsident des Bundespatentgerichts massgeblich und erfolgreich zur Professionalisierung und internationalen Profilierung der schweizerischen Patentgerichtsbarkeit beigetragen hat;
  • der mit seinem Sachverstand und seinem ausserordentlichen Engagement nicht nur sich selbst international einen Namen gemacht hat, sondern auch der Schweiz in den relevanten europäischen Fachkreisen zu besonderer Visibilität verholfen hat.

Werdegang

  • geboren 1950 in Wettingen AG
  • 1974 lic. iur., Universität Zürich
  • 1978 Dr. iur., Universität Zürich
  • 1980 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1976–1984 Tätigkeit am Bezirksgericht Dielsdorf
  • 1984–2011 Tätigkeit am Handelsgericht des Kantons Zürich
  • 2011–2017 Präsident des schweizerischen Bundespatentgerichts
  • 1998–2009 Unterricht im Nachdiplomstudium Immaterialgüterrecht, ETH Zürich
  • seit 2006 Unterricht von Patent Judges im Rahmen der European Patent Academy