Organisatorisches Studienzeitverlängerung

Gesuch

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen. Auskünfte erteilen die Dekanate der Fakultät, zu welcher der Major/Mono gehört.

Wenn Sie ein Gesuch einreichen wollen, sind Sie verpflichtet, die Studienfachberatung mindestens einmal zu konsultieren, um mit ihr voraussehbare Studienverlängerungen zu besprechen.

Richten Sie Ihr Gesuch um Studienzeitverlängerung an das Dekanat derjenigen Fakultät, wo Sie den Major belegen.

Fragen

Wenden Sie sich für Fragen zur Studienzeitverlängerung an das jeweilige Dekanat.